Nicht erst seit der Corona Pandemie taucht der Begriff HomeOffice in der öffentlichen Diskussion des Öfteren auf. Daher verwundert es nicht, wenn man entsprechende Anforderungen auch im VDA-ISA-Katalog (TISAX®) findet – allerdings unter der Bezeichnung „Mobiles Arbeiten“ …

Mobiles Arbeiten bezeichnet in der Informationssicherheit das Arbeiten außerhalb des eigenen Firmenstandortes. Die Arbeitsleistung kann dabei sowohl in der Privatwohnung („HomeOffice“) als auch außerhalb der Privatwohnung erbracht werden, z.B. beim Treffen in den Räumlichkeiten von Kunden, während der Bahnfahrt oder im Hotel. Wesentlich sind hier die unterschiedlichen Möglichkeiten des mobil Arbeitenden, Einfluss auf seine Umgebung zu nehmen. In der eigenen Wohnung kann man die Arbeitsumgebung meist sicher gestalten, z.B. mit abschließbaren Ablagen für Papiere oder Modelle, oder indem das Mithören von Gesprächen durch geschlossene Türen und Fenster verhindert wird. Genau diese Möglichkeit, die Umgebung, in der die dienstliche Tätigkeit erbracht wird, zu Gunsten der Informationssicherheit zu gestalten, hat man in der Bahn oder beim Treffen mit Kunden meist nicht.

TISAX® – Risiko Reise

Viele der Gefährdungen entstehen dadurch, dass Informationswerte (Assets – siehe Beitrag Asset Management) bei der Reise mitgeführt und durch sehr verschiedenartige Szenarien bedroht werden. Der Verlust durch Diebstahl ist dabei ein recht offensichtliches Szenario. Verletzungen der Vertraulichkeit können aber auch durch Einsichtnahme geschehen, z.B. durch Behörden beim Grenzübertritt oder durch die Nutzung von nicht ausreichend abgesicherten Kommunikationsverbindungen. Letztlich kann eine Offenlegung aber auch durch eine unbedachte Nutzung durch den eigenen Mitarbeiter erfolgen – Stichworte wären hier „Lautes Telefonieren in der Öffentlichkeit“ oder „Einsichtnahme von Bildschirminhalten in dar Bahn oder in Flugzeugen“ … Daher werden diese Szenarien (Offenlegung bei Reisen, Verhalten bei Grenzübertritten, Vorkehrungen gegen Diebstahl u.v.a.m.) auch im VDA-ISA-Katalog, in dem Control zum mobilen Arbeiten, thematisiert.

Mögliche Maßnahmen

Die genannten Beispiele zeigen, dass es gerade beim mobilen Arbeiten in hohem Maße auf die Verlässlichkeit der eigenen Mitarbeiter ankommt, und zwar sowohl durch die Beachtung der Vorgaben des Unternehmens für das mobile Arbeiten, als auch durch das bewusste „Mitdenken“ von Gefährdungen der Informationssicherheit, die in den Vorgaben vielleicht nicht genannt sind.

Von Seiten des Arbeitgebers sollten die mobil Arbeitenden hinsichtlich der bestehenden Gefährdungen angemessen sensibilisiert werden, z.B. durch Schulungen, durch Vorgaben zum Arbeiten im HomeOffice, zum Verhalten während einer Dienstreise oder auch zu Reisen ins Ausland. Die Sensibilisierung sollte dabei auch durch Checklisten, Reisehinweise, Notfallkontakte und ähnliche Materialien unterstützt werden. Und aus diesem Grund findet sich das Thema “Sensibilisierung und Awareness” nicht nur im VDA-ISA-Katalog, sondern eigentlich in allen Standards zur Informationssicherheit.

Bei genauer Betrachtung wird man feststellen, dass viele der genannten Aspekte eine mehr oder weniger starke Verbindung zu anderen Elementen des ISMS haben, und sich daher an einigen Stellen des VDA-ISA-Kataloges wiederfinden lassen. So könnte man z.B. das HomeOffice als eine mögliche Zone im Zonenkonzept betrachten. Auch das Asset Management könnte sich wiederfinden lassen, z.B. beim Mitführen von Informationswerten oder der Vernichtung von Datenträgern (Papier) im HomeOffice. Oder bei der Umsetzung der Klassifizierung …

Der Aspekt der physischen Sicherheit, der in diesem Artikel an einigen Stellen angerissen wurde, wird im Mittelpunkt des nächsten Blogartikels stehen.

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In unserem vorangegangenen Beitrag „Die Bedeutung interner Audits…“ haben wir einen kurzen Überblick gegeben, warum interne Audits wichtig für die Informationssicherheit im Unternehmen ist. Im heutigen Beitrag gehen wir darauf ein, welche Inhalte bei einer Ausbildung zum Auditor geschult werden.

Die Inhalte der Ausbildung für interne Auditoren, insbesondere im Kontext der ISO 27001, vermittelt den Teilnehmern eine Vielzahl von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Durchführung effektiver Audits im Bereich Informationssicherheit erforderlich sind. Hier sind einige der wichtigsten Inhalte:

  1. Grundlagen der ISO 27001
    Grundsätzliches Verständnis der ISO 27001-Norm und ihrer Anforderungen.
    Überblick über das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und dessen Bedeutung.
  2. Der Auditprozess
    Die Phasen des Auditprozesses: Planung, Durchführung, Berichterstattung und Nachverfolgung.
    Die Erstellung von Auditplänen und -Checklisten.
  3. Auditmethoden und -techniken
    Verschiedene Auditmethoden (z. B. Dokumentenprüfung, Interviews, Beobachtungen).
    Welche Techniken eignen sich zur Datensammlung und -analyse.
  4. Risikomanagement
    Die Grundlagen des Risikomanagements im Kontext der Informationssicherheit. Wie läuft die Identifikation und Bewertung von Risiken.
  5. Kommunikationsfähigkeiten
    Wie kommuniziert man im Audit zielführend mit den beteiligten Stakeholdern und wie präsentiere ich die Ergebnisse des Audits verständlich und nachvollziehbar
  6. Dokumentation und Berichterstattung
    Erstellung von Auditberichten und Dokumentation der Ergebnisse. Wie wird die Nachverfolgung von Maßnahmen zur Behebung von festgestellten Mängeln durchgeführt.
  7. Rechtliche und regulatorische Anforderungen
    Verständnis der relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen im Bereich Informationssicherheit.
  8. Verhaltens- und Ethikrichtlinien
    Bedeutung von Integrität und Objektivität im Auditprozess und der Umgang mit Interessenkonflikten.
  9. Kontinuierliche Verbesserung
    – Methoden zur Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten im ISMS.
    – Implementierung von Änderungen basierend auf Audit-Ergebnissen.
  10. Praktische Übungen
    Durchführung von Rollenspielen oder Simulationen, um die erlernten Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden.

Die Ausbildung zum internen Auditor ist darauf ausgelegt, Auditoren nicht nur mit dem notwendigen Wissen auszustatten, sondern auch praktische Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um effektive und objektive Audits durchzuführen.

Weitere Beiträge aus dieser Reihe behandeln die nachfolgenden Punkte:

  • Unterschiede zwischen internen und externen Audits (Teil 3)
  • Erstellung eines Auditprogrammes (Teil 4)
  • Aufbau und Planung von internen Audits (Teil 5)
  • Durchführung interner Audits (Teil 6)
  • Berichterstattung und Nachverfolgung (Teil 7)
  • Herausforderungen und Best Practices (Teil 8)

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„Einführung in die Auditierung von Managementsystemen nach ISO 19011“

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Auditprogramme als Steuerungsinstrument

In den ersten drei Teilen dieser Artikelserie haben wir uns mit den Aufgaben von Geschäftsführern und Vorständen in einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bezüglich des Zusammensetzens eines Projektteams für die Einführung des ISMS, mit den Rollen und der Aufbauorganisation für den Betrieb des ISMS und mit Berichtswegen beschäftigt. Im vierten Teil ging es um die Integration der ISMS-Prozesse in die Prozesse des Unternehmens.

In diesem Beitrag geht es um Auditprogramme als Steuerungsinstrument.

Verantwortung für die Auditprogramme

Die ISO 27001:2022 fordert ein oder mehrere Auditprogramme zu planen, aufzubauen, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten. Für diese Auditprogramme sollte eine verantwortliche Person, bzw., wenn es sinnvoll erscheint, verschiedene Personen für die unterschiedlichen Programme benannt werden. Im Folgenden spreche ich der Einfachheit halber nur noch im Singular von dem Auditprogramm und der für das Auditprogramm verantwortlichen Person. Wir behalten im Hinterkopf, dass es jeweils auch der Plural sein kann.

Die für das Auditprogramm verantwortliche Person sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Von ihr hängt maßgeblich die Wirksamkeit des Auditprogramms und damit eines der drei Pfeiler der Bewertung der Leistung des gesamten ISMS ab.

Aufgaben der für das Auditprogramm verantwortlichen Person

Zu den Aufgaben der verantwortlichen Person für das Auditprogramm gehören u.a.:

  • Ausmaß des Auditprogramms festlegen
  • Auswahl der Auditteams
  • Koordinierung und Zeitplanung aller Audits des Auditprogramms
  • Festlegung der Auditziele
  • Festlegung des Auditumfangs
  • Festlegung Auditkriterien
  • Bestimmung der Auditmethoden
  • Berichterstattung an den Auditauftraggeber (die oberste Leitung)
  • Überwachung des Auditprogramms

Bestimmen der verantwortlichen Person für das Auditprogramm

Der Rolleninhaber sollte mindestens die folgenden Fähigkeiten mitbringen:

  • gute Kenntnisse von Auditprinzipien,  -methoden und -prozessen
  • gute Kenntnisse der relevanten Normen und Referenzdokumente
  • gute Kenntnisse der auditierten Organisation und deren Kontext
  • gute Kenntnisse geltender gesetzlicher, behördlicher und sonstiger Anforderungen
  • gute Kenntnisse zu Informationssicherheit und des Informationssicherheitsmanagements

Nur wer sich gut in den genannten Bereichen auskennt, ist in der Lage ein wirksames und an die eigene Organisation angepasstes Auditprogramm zu erstellen, umzusetzen und zu verbessern. In der Praxis sieht man oft ein Auditprogramm, dass dem des Zertifizierers nachempfunden ist. Das ist schade, wird doch gerade der Vorteil, den ein Insider bei der Gestaltung des Auditprogramms hätte, vergeben. Der Insider kennt oder ahnt zumindest die Schwachstellen der Organisation. Er kennt die Risiken und weiß, wo eine Überprüfung (Auditierung) besonders wichtig wäre. Er kann daher besonders wirkungsvoll Schwerpunkte setzen.

Auftraggeber des Auditprogramms

In KMU wird das Auditprogramm in der Regel von der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand selbst in Auftrag gegeben. Damit bestimmt diese oberste Leitung auch die verantwortliche Person für das Auditprogramm. Geschäftsführung bzw. Vorstand sind daher auch in der Lage, dem Auditprogramm Richtung und Schwerpunkte vorzugeben. Das Auditprogramm wird zum Werkzeug, zur wirkungsvollen Überprüfung der Umsetzung und zur Durchsetzung von Vorgaben der obersten Leitung innerhalb der Organisation.

In großen Organisationen kann die Aufgabe zur Bestimmung der verantwortlichen Person für das Auditprogramm auch delegiert werden, z.B. an die Leitung der Revision.

Abschluss und Fazit

Die Auditprogramme sind ein wirkungsvolles Werkzeug, um Vorgaben im Unternehmen durchzusetzen. Die oberste Leitung sollte sich dieses Instruments angemessen bedienen. Eine enge und direkte Verbindung zur Person, die für das Auditprogramm verantwortlich ist, ist daher sehr hilfreich.

Damit wären die wesentlichen Aspekte der Integration der Anforderungen und Prozesse des ISMS in die Prozesse des Unternehmen beschrieben. Damit endet die Artikelreihe über die Aufgaben der obersten Leitung im ISMS.

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In einem vorangehenden Beitrag habe ich einen kurzen Überblick über die Messung der Wirksamkeit eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und seiner Maßnahmen gegeben. Dieser Artikel erläutert die Funktion der “Managementbewertung” bei der Überprüfung der Wirksamkeit des ISMS.

Managementbewertung

Wie viele andere Aspekte eines ISMS findet man auch die Forderung nach einer Bewertung des ISMS durch die oberste Leitung einer Organisation in allen bedeutenden Rahmenwerken zur Informationssicherheit, gleich ob ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ein anderes Regelwerk. Die Bewertung durch die eigene Leitung ist immer ein wichtiger Bestandteil.

Die ISO 27001:2022 nennt, ebenso wie die Vorgängerversion ISO 27001:2013, in Kapitel 9 drei verpflichtende Handlungsfelder zur Bewertung der Leistung:

  1. Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
  2. Interne Audits
  3. Managementbewertung

Dem Punkt “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” sowie “Interne Audits” habe ich mich in vergangenen Artikeln bereits gewidmet. Hier soll es jetzt um den letzten Punkt die Managementbewertung gehen.

Die ISO 27001:2022 fordert: “Die oberste Leitung muss das Informationssicherheitsmanagementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten …”  Zweck ist es, die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS sicherzustellen.

In der Regel hat die Geschäftsführung einen Mitarbeiter mit dem Aufbau und dem Betrieb des ISMS beauftragt, den Informationssicherheitsbeauftragten (IS-Beauftragter). Die konkrete Benennung kann hiervon abweichen, darauf kommt es hier nicht an. Wesentlich ist, dass die Geschäftsführung eine Aufgabe, die eigentlich die ihre ist, an einen Mitarbeiter übertragen hat. Sie muss sich daher in angemessener Weise davon überzeugen, dass diese Aufgabe von ihrem Beauftragten angemessen und wirksam wahrgenommen wird. in der ISO 27001 (Kapitel 9.3) dient die dort sogenannte  Managementbewertung (engl. Management Review) dazu, die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS festzustellen.

Da es sich um eine eigenständige Leistung der Geschäftsführung handelt, könnte diese theoretisch die Bewertung alleine durchführen. In der Praxis besteht die Managementbewertung fast immer aus einem Vortrag des IS-Beauftragten, gefolgt von einer wertenden Reaktion der Geschäftsführung. Die Wertung ist dabei der eigentlich wichtige Teil  der Veranstaltung. Kenntnisnahme ist keine Wertung und genügt nicht.

Häufigkeit der Managementbewertung

Die ISO 27001:2022 schreibt “in geplanten Abständen” vor. Dies wird nun üblicherweise mit mindestens einmal jährlich interpretiert und in die Praxis in einmal im Kalenderjahr übersetzt. Die Frage, ob das gewählte Intervall angemessen und zielführend ist, wird dabei häufig nicht gestellt. Das ist schade.

In sehr großen Unternehmen, die eine ausgewachsene Informationssicherheitsorganisation betreiben, ist dies einmal jährlich oft ausreichend. In mittelständischen Unternehmen, in den die oberste Leitung  auch sonst noch häufiger operative Entscheidungen trifft, sollten die Abstände verkürzt werden. Man kann sich dabei gerne an anderen Bereichen des Unternehmens orientieren. Wie oft tragen beispielsweise der Vertrieb, das Marketing, das Personalwesen oder der Datenschutz bei der Geschäftsführung vor und holen sich deren Entscheidungen ab? Die Managementbewertung nach ISO 27001 beansprucht dabei kein eigenes Meeting. Sie kann gerne als ein Tagesordnungspunkt in einer ohnehin stattfinden Runde stattfinden. Wichtig ist, das inhaltlich alle im Kapitel 9.3 aufgeführten Punkte auch behandelt werden.

Ergebnisse der Managementbewertung

Die Geschäftsführung muss im Ergebnis die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS feststellen oder entsprechende Maßnahmen einleiten, um diese herzustellen.

Weiterhin bedarf es Entscheidungen zu Möglichkeiten der Verbesserung des ISMS. Dies können z.B. Entscheidungen zur Einführung bestimmter Systeme, zur Ressourcenanpassung oder zur Zuweisung von Befugnissen sein.

Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen dokumentiert werden.

Damit findet diese kleine Serie von Artikeln zu den Forderungen des Kapitel 9 der ISO 27001 seinen Abschluss. Zukünftige Artikel werden konkrete Möglichkeiten der Umsetzung skizzieren.

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In unserem Podcast “Wirksamkeitsmessung in der ISO 27001” informieren wir Sie in lockerer Art und Weise über folgende Aspekte:

  • Was fordert die ISO 27001 und die ISO 27004?
  • Wie findet man heraus, was gemessen werden sollte und mit welchen Methoden?
  • Worauf achten Auditoren?
  • Was sind beispielhafte Kenngrößen?

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– Business Continuity Management (BCM) nach BSI-Grundschutz bei einem Cyber-Angriff auf eine öffentliche Einrichtung –

Wer in den letzten Tagen und Wochen die Berichterstattung verfolgt hat wird auch vom Angriff auf die Stadt und den Landkreis Fürth gelesen haben. Sogenannte DDos-Angriffe von verschiedenen IP-Adressen aus unterschiedlichen Ländern haben zu einer starken Belastung des Servers geführt. Die Angriffe konnten bisher aber erfolgreich abgewehrt werden.

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind öffentliche Einrichtungen und Behörden verstärkt Cyber-Angriffen ausgesetzt. Diese Angriffe können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die Sicherheit dieser Institutionen haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie über robuste Business Continuity Management (BCM)-Maßnahmen verfügen, um sich gegen solche Angriffe zu verteidigen und im Falle eines Vorfalls schnell wieder handlungsfähig zu werden.

BCM nach BSI IT-Grundschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet mit seinem Grundschutzkonzept eine bewährte Methode, um die Informationssicherheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Business Continuity Management ist ein integraler Bestandteil dieses Konzepts und umfasst Maßnahmen, um die Auswirkungen von Cyber-Angriffen zu minimieren und die Kontinuität des Betriebs sicherzustellen.

Ein entscheidender Schritt im BCM ist die Risikoanalyse, bei der potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen identifiziert werden. Im Falle eines Cyber-Angriffs kann dies bedeuten, die Anfälligkeiten der IT-Infrastruktur und der verwendeten Software zu untersuchen sowie potenzielle Angriffsvektoren zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können dann gezielte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu minimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BCM ist die Erstellung eines Notfallplans. Dieser Plan sollte detaillierte Verfahren enthalten, die im Falle eines Cyber-Angriffs umgesetzt werden müssen. Damit soll der Betrieb aufrecht erhalten und die Auswirkungen des Vorfalls minimiert werden. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung eines Krisenreaktions-Teams, das für die Koordination der Reaktion auf den Vorfall verantwortlich ist. Des weiteren ist die Festlegung von Kommunikationsverfahren wichtig, um die betroffenen Parteien zu informieren.

Ein zentraler Bestandteil des BCM nach BSI-Grundschutz ist auch die regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Informationssicherheit. Indem die Mitarbeiter über die Risiken von Cyber-Angriffen informiert und für die Erkennung verdächtiger Aktivitäten sensibilisiert werden, können sie dazu beitragen, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass öffentliche Einrichtungen und Behörden über ein angemessenes Incident-Response-Management verfügen.

Dies umfasst:

  • die schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle
  • die Untersuchung des Vorfalls
  • die Wiederherstellung der betroffenen Systeme und Daten
  • sowie die Durchführung einer umfassenden Nachanalyse, um Lehren aus dem Vorfall zu ziehen und zukünftige Angriffe zu verhindern.

Insgesamt ist Business Continuity Management nach BSI-Grundschutz ein entscheidender Bestandteil der Informationssicherheitsstrategie öffentlicher Einrichtungen und Behörden. Indem sie proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Cyber-Angriffe zu verteidigen und im Falle eines Vorfalls schnell wieder handlungsfähig zu werden, können sie die Kontinuität ihrer Dienstleistungen sicherstellen und das Vertrauen der Bürger in die Institutionen wahren.

Hinweis für die Abfallwirtschaft

Interessant wird es an dieser Stelle zukünftig für die Abfallwirtschaft, da diese als kritischer Sektor eingestuft ist und jetzt auch verpflichtet ist ein Informationssicherheits-Managementsystem einzuführen. Da kommt einiges an Arbeit auf die öffentlichen Einrichtungen zu.

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“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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Nachdem in den vorherigen Beiträgen zum Thema TISAX® das Zusammenspiel zwischen den drei wesentlichen ISMS-Elementen Asset Management, Klassifizierung und Risikomanagement dargestellt wurde, wird in diesem Artikel der Einfluss der wichtigsten „nicht-technischen Komponente“ betrachtet – der Einfluss des Menschen.

Wie in eigentlich allen anderen Standards für Informationssicherheit auch, ist das Themengebiet Awareness und Schulung auch bei TISAX® zu finden. Diese generell sehr präsente Herangehensweise beruht auf der Einsicht, dass genaugenommen nur drei mögliche Schwachstellen einen Informationssicherheitsvorfall erst möglich machen: technische Schwächen (wie z.B. Softwarefehler), organisatorische Schwächen (z.B. fehlende Regelungen für das mobile Arbeiten) und menschliche Fehlhandlungen (z.B. das Öffnen eines Mailanhang mit einer Schadsoftware).

Um ein angemessenes Niveau der Informationssicherheit zu erreichen, müssen alle drei Bereiche der möglichen Schwachstellen behandelt werden. Daher finden sich in einem guten Awareness-Konzept vielfältige Maßnahmen, durch deren Zusammenwirken ein sicheres Verhalten der beteiligten Personen erreicht werden soll.

Der erste Schritt – Regelungen treffen

Genaugenommen startet Awareness auf der Seite des Unternehmens. Der Arbeitgeber muss aufzeigen, was im konkreten Unternehmen unter „sicherem Verhalten“ zu verstehen ist und was von den Mitarbeitern erwartet wird. Diese Vorgaben finden sich in den verschiedenen Richtlinien und Anweisungen. Damit sie aber von den Mitarbeitern auch angewandt werden können, müssen diese Vorgaben nicht nur fixiert, sondern auch mitgeteilt werden. Dies geschieht zumeist in Schulungen, in eLearnings oder beim Firmeneintritt eines neuen Mitarbeiters. Inhaltlich findet man an dieser Stelle oft Regelungen für den Gebrauch von Systemen und Anwendungen, den Umgang mit Passworten oder anderen Authentifizierungsmitteln und auch Belehrungen und Verpflichtungen zur Verschwiegenheit.

Als Besonderheit in der Automobilindustrie kommt hinzu, dass Unternehmen häufig mit Informationswerten von Kunden umgehen, oftmals in Form von Projekten. Daher müssen den Projektbeteiligten nicht nur die Vorgaben des eigenen Unternehmens bekannt sein, sondern auch die Vorgaben der Kunden, mit deren Informationswerten im Zuge des Projektes umgegangen wird.

Die Rolle des Mitarbeiters

Die Mitarbeiter haben außerdem noch an einer anderen Stelle einen Einfluss auf das Niveau der Informationssicherheit, neben dem Beachten der Vorgaben des Unternehmens. Es wird von ihnen erwartet, dass sie beobachtete oder vermutete Vorfälle der Schwachstellen dem Verantwortlichen im Unternehmen, zumeist dem Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) melden. Das setzt voraus, dass solche Meldewege und Kontakte bei den Mitarbeitern auch bekannt sind. Das Erkennen und Melden von Informationssicherheitsvorfällen sollte daher ebenfalls in Schulungen vorkommen.

An dieser Stelle noch zwei kleine Hinweise zum Melden von Vorfällen. Das Melden der Vorfälle wird von den Mitarbeitern erwartet – nicht aber das Bewerten oder gar das Beheben des gemeldeten Zustands. Diese Bewertung, Entscheidung und weitere Verfolgung wird zumeist beim ISB gesehen. Außerdem freuen sich die meisten Menschen, wenn sie auf einen Hinweis hin zumindest ein kleines positives Feedback bekommen … Schließlich möchten der ISB und auch das Unternehmen, dass dieses Verhalten auch weiterhin gezeigt wird.

Die Gedanken in diesem Artikel zeigen, warum sich in dem VDA ISA Katalog neben vielen eher technischen Aspekten auch Forderungen zur Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter finden. Natürlich gibt es auch Forderungen, die sowohl die technischen als auch die personellen Aspekte zeitgleich betreffen, wie zum Beispiel das mobile Arbeiten. Doch dazu mehr im nächsten Artikel …

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Die Folge 14 TISAX® – „Informationssicherheit in der Automobilindustrie“ sowie die Folgen 4 und 5 Security Awareness liefern Ihnen hier interessante Informationen zum Thema.

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Integration der ISMS-Prozesse in die Prozesse des Unternehmens

In den ersten beiden Teilen dieser Artikelserie haben wir uns mit den Aufgaben von Geschäftsführern und Vorständen in einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bezüglich des Zusammensetzens eines Projektteams für die Einführung des ISMS sowie mit den Rollen und der Aufbauorganisation für den Betrieb des ISMS beschäftigt. Im dritten Teil ging es um die Berichtswege hin zur obersten Leitung eines Unternehmens.

In diesem Beitrag ist die Integration in die Prozesse das Thema.

Verantwortung für die Integration der Anforderungen des ISMS in die Prozesse des Unternehmens

Prozesse spielen eine große Rolle in einem ISMS nach ISO 27001. Diese Prozessorientierung hat in der aktuellen Version ISO 27001:2022 noch zugenommen.

Es ist die Verantwortung der obersten Leitung, also der Geschäftsführer und Vorstände, dass alle Anforderungen des ISMS in die Prozesse der Organisation integriert werden (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 5.1 b). Diese Pflicht beschränkt sich also nicht nur auf das Mitglied der Unternehmensführung, in dessen Geschäftsbereich das ISMS als solches verantwortet wird. Begründet wird eine Pflicht für alle Geschäftsführungsmitglieder, dafür Sorge zu tragen, dass  in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Anforderungen des ISMS nicht nur umgesetzt werden, sondern integraler Bestandteil der Prozesse und Abläufe in ihrem Verantwortungsbereich sind.

Diese Integration kann man sich analog zur Verantwortung für andere Themen wie beispielsweise Datenschutz oder Arbeitssicherheit vorstellen. Auch hierfür gibt es jeweils Spezialisten im Unternehmen. Trotzdem ist jeder verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich auf die Einhaltung der entsprechenden Regeln zu achten und die eigenen Prozesse so anzupassen, dass ein regelkonformes Verhalten durch die üblichen Abläufe (die Prozesse) nicht nur nicht behindert, sondern gefördert wird.

Messung und Auditierung der Prozesse

Die Überwachung und  Messung der Wirksamkeit der etablierten Prozesse ist fester Bestandteil des ISMS (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 9.1. a). Beim Aufbau und der Umsetzung des Audiprogramms ist die Bedeutung der Prozesse zu berücksichtigen (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 9.2.2). Beides kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Prozesse und Abläufe der Informationssicherheit in die Prozesse und Abläufe des Unternehmens integriert sind.

Abschluss und Fazit

Das ISMS wird nur gut funktionieren und damit für ein echtes Mehr an Informationssicherheit sorgen, wenn es integraler Bestandteil der Organisation ist. Es ist die Aufgabe der obersten Leitung, dies zu fördern und diese Unterstützung durch ihr tägliches Handeln sichtbar zu machen.

Damit wären die wesentlichen Aspekte der Integration der Anforderungen und Prozesse des ISMS in die Prozesse des Unternehmen beschrieben. Im nächsten Teil beschäftigen wir uns mit der Steuerung der (internen) Auditprogramme.

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Die digitale Transformation hat die Art und Weise, wie Unternehmen Informationen verwalten, grundlegend verändert. Mit dem zunehmenden Einsatz von Technologien und der verstärkten Vernetzung von Geschäftsprozessen ist es entscheidend, dass Organisationen robuste Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) implementieren. Die ISO 27001, eine international anerkannte Norm für Informationssicherheit, bietet einen Rahmen für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Verbesserung eines wirksamen ISMS. Interne Audits nach ISO 27001 spielen dabei eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass das ISMS effektiv funktioniert und den ständig wachsenden Bedrohungen standhält.

Warum sind interne Audits wichtig?

Interne Audits sind systematische und unabhängige Bewertungen von Prozessen, um sicherzustellen, dass diese den festgelegten Standards entsprechen. Im Kontext von ISO 27001 dienen interne Audits dazu, die Wirksamkeit des ISMS zu überprüfen und Schwachstellen aufzudecken, bevor sie zu ernsthaften Sicherheitsproblemen führen. Durch regelmäßige Audits wird eine kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheitsprozesse ermöglicht.

Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Bevor ein internes Audit durchgeführt wird, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Dies umfasst die Festlegung der Auditziele, die Auswahl qualifizierter Auditoren und die Festlegung des Prüfumfangs. Der Auditplan sollte alle relevanten Prozesse und Kontrollen abdecken, um ein umfassendes Bild der Informationssicherheitslage im Unternehmen zu erhalten.

Durchführung des internen Audits

Während des Audits bewerten die internen Auditoren die Umsetzung der ISO-27001-Anforderungen, die Effektivität der Sicherheitskontrollen und die allgemeine Konformität mit den festgelegten Richtlinien. Dies beinhaltet oft Interviews mit Mitarbeitern, Überprüfung von Dokumentationen und Analyse von Sicherheitsvorfällen. Das Ziel ist es, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen auszusprechen.

Ergebnisse und Maßnahmenplanung

Nach Abschluss des internen Audits werden die Ergebnisse dokumentiert. Dies umfasst festgestellte Nonkonformitäten, positive Ergebnisse und mögliche Verbesserungsvorschläge. Basierend auf diesen Ergebnissen erstellt das Unternehmen einen Maßnahmenplan, um die identifizierten Schwachstellen zu beheben und das ISMS kontinuierlich zu verbessern.

Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an neue Herausforderungen

Interne Audits dienen nicht nur der Einhaltung von Standards, sondern fördern auch eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Die sich ständig ändernde Bedrohungslandschaft erfordert, dass Unternehmen flexibel bleiben und ihre Sicherheitspraktiken anpassen. Durch regelmäßige interne Audits können Unternehmen sicherstellen, dass ihr ISMS nicht nur aktuellen Standards entspricht, sondern auch auf neue Herausforderungen vorbereitet ist.

Fazit

Interne Audits nach ISO 27001 sind unverzichtbar für die Sicherheit von Unternehmensinformationen. Sie bieten eine systematische Methode, um die Effektivität des ISMS zu überprüfen, Schwachstellen aufzudecken und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern. Unternehmen, die diese Audits ernst nehmen, investieren nicht nur in ihre eigene Sicherheit, sondern auch in das Vertrauen ihrer Kunden und Partner. Ein gut durchgeführtes internes Audit ist somit nicht nur eine Pflichtübung, sondern ein strategisches Werkzeug zur Bewältigung der ständig wachsenden Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit.

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Hören Sie rein!

In den letzten neun Beiträgen wurden die wesentlichen Elemente für ein sicheres Arbeiten im Home Office dargestellt. Dabei wurden technische Aspekte angesprochen, wie die Geräteausstattung und der Support, die Einbindung der Mitarbeiter in die betriebliche Kommunikation sowie die Nutzung von Privatgeräten.

Aber auch organisatorische Fragestellungen wurden beleuchtet, wie die Notwendigkeit der Erstellung von Vorgaben und Regeln für das Arbeiten im Home Office, die Schulung dieser Regeln oder auch Überlegungen zum Umgang mit klassifizierten Informationswerten. Zur Erinnerung – bei der Klassifizierung geht es um die Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und auch Authentizität.

In diesem abschließenden Artikel soll noch auf eine Feinheit in den Formulierungen eingegangen werden, die oftmals übersehen wird. „Home Office“, „Telearbeit“ und „mobiles Arbeiten“ werden häufig als identisch betrachtet, sind es aber nicht – und sind auch inhaltlich zu unterscheiden.

Telearbeit

„Telearbeit“ ist im Arbeitsrecht bereits lange Zeit vor der Corona-Pandemie bekannt und bedeutet, dass es für einen Mitarbeiter mehrere Arbeitsstätten geben kann – und eine dieser Arbeitsstätten kann sich in der eigenen Wohnung befinden. Diese Betrachtung bedeutet aber auch, dass die Behandlung dieser Arbeitsstätte in der eigenen Wohnung den gleichen Regeln unterliegt wie der Arbeitsplatz im Unternehmen, was z.B. die Ausstattung, die Ergonomie und generell die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diese Arbeitsstätte betrifft. Außerdem ist bei Telearbeit die Einbindung des Betriebsrates zu beachten. Aus dem Blickwinkel der Informationssicherheit allerdings ist Telearbeit eher positiv einzuschätzen – eben wegen der umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitens.

Unterscheidung von “Home Office” und “mobilem Arbeiten”

„Home Office“ und auch „mobiles Arbeiten“ sind oftmals im juristischen Sinne nicht so strikt geregelt. Daher ist es notwendig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier eine klare Abstimmung über die Rechte, Pflichten und Abläufe treffen. Einige Anregungen für die Inhalte dieser Abstimmung finden sich in den einzelnen Artikeln dieser Blogreihe.

Auch die beiden Begriffe „Home Office“ und „mobiles Arbeiten“ haben nicht die gleiche Bedeutung. Unter „Home Office“ wird das Arbeiten in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers verstanden. „Mobiles Arbeiten“ geht über diese Bedeutung hinaus. Zumeist bedeutet „mobiles Arbeiten“ das Erbringen der Arbeitsleistung an einem beliebigen Ort. Dies kann die eigene Wohnung sein, es kann aber auch das Zugabteil, die Parkbank oder das Hotelzimmer während einer Dienstreise sein. Entscheidend bei diesen beiden Formen ist, dass Arbeitnehmer beim Arbeiten im Home Office durchaus eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben. Beispiele hierfür sind die Nutzung eines Schredders für Papierunterlagen oder des eigenen – vertrauenswürdigen – Internetzugangs. Dagegen sind die Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten, beim mobilen Arbeiten deutlich eingeschränkt. Daher ist es durchaus sinnvoll, bei dem Erstellen von Vorgaben und Richtlinien alle drei Arbeitsorte zu bedenken und die Regeln für das sichere Arbeiten entsprechend zu fixieren: für den Arbeitsplatz im Unternehmen, für das Home Office und auch für das mobile Arbeiten.

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Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

Im vorherigen Beitrag wurde der Zusammenhang zwischen den drei wesentlichen ISMS-Elementen Asset Management, Klassifizierung und Risikomanagement aufgezeigt, wobei das Risikomanagement nur kurz angerissen wurde. Wie an dieser Stelle erwähnt wurde, hat der VDA auch zum Risikomanagement ein Whitepaper mit einigen Handreichungen und Vorschlägen herausgegeben.

Wie bei den meisten Methodiken zum Risikomanagement werden auch beim VDA zur Berechnung eines Risikowertes die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe des jeweiligen Risikos miteinander multipliziert. Der VDA unterscheidet hier bei der Schadenshöhe nicht weiter nach spezielleren Schadensarten, wie z.B. Imageschäden oder Personenschäden. Vielmehr orientiert sich der VDA an der Klassifizierung des betroffenen Informationswertes: bei einem Schutzbedarf „sehr hoch“ wird auch von einem „sehr hohen“ Schaden ausgegangen. Ergänzt wird in Anlehnung an die Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Schutzklasse „niedrig“, sodass sich insgesamt vier mögliche Schadenshöhen ergeben.

Priorisierung und Behandlungsoptionen

Sinn eines Risikomanagements ist es, die betrachteten Risiken sortieren zu können. Die „wichtigsten“ Risiken sollen natürlich zuerst behandelt werden – das sind solche, bei denen das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe am größten ist, die also häufig eintreten und bei jedem Eintreten einen sehr hohen Schaden verursachen. Andere Risiken, bei denen das Produkt kleiner ist (die also entweder seltener eintreten oder aber geringere Schäden hervorrufen), werden natürlich ebenfalls betrachtet. Die Übersicht über alle Risiken, die betrachtet wurden, kann nach dem Ergebnis der Risikoberechnung sortiert werden und liefert so gleich die Reihenfolge der Behandlung der einzelnen Risiken.

Rein intuitiv nehmen die meisten Menschen an, dass es bei der Behandlung eines Risikos zwingend um die Verminderung des Risikos gehen muss, sprich: dass entweder Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe verringert werden müssen. Die meisten Risikomethodiken sehen jedoch neben der Verminderung eines Risikos noch weitere sogenannte Behandlungsoptionen vor: Risikovermeidung, Risikotransfer und Risikoakzeptanz. Die Bezeichnungen für diese vier Behandlungsoptionen variieren in den verschiedenen Methodiken zum Risikomanagement zumeist, die zugrundeliegende Idee ist aber ähnlich.

Natürlich kann und muss die genutzte Risikomethodik in einem ISMS an das jeweilige Unternehmen angepasst werden. Der VDA ISA Katalog, der für eine Prüfung nach TISAX® genutzt wird, stellt nur allgemeine Anforderungen an ein Risikomanagement. Allerdings bietet es sich an, bei einer angestrebten Konformität die Handreichungen des VDA zum Risikomanagement zumindest in Betracht zu ziehen.

Neben den großen Themen Asset Management, Risikomanagement und Klassifizierungsschema finden sich noch viele weitere Elemente eines ISMS im VDA ISA Katalog. Einige dieser Inhalte werden wir im folgenden Artikel betrachten – oder in einem unserer Seminare.

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Seminar:

TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie

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