So titelte die Tagesschau am 22.November 2022 über den Schneesturm an der Ostküste der USA.

Dieses Wetterereignis übertraf alles, was die sturmerprobten Amerikaner bisher kannten. Sogar Rettungskräfte konnten keine Einsätze mehr fahren und der Fahrer eines Schneeräumfahrzeuges kam ums Leben. Schreckliche Szenarien die wir uns alle nicht wünschen.

Aber nicht nur auf der anderen Atlantik-Seite wird das Thema BCM immer relevanter, auch bei uns hier in Europa. Ukraine-Krieg, Energiekrise und immer ausgefeiltere Cyber-Angriffe machen den Unternehmen und besonders den kritischen Infrastrukturen zu schaffen. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz macht jetzt im Fernsehen „Werbung“ zu den empfohlenen Notfallmaßnahmen für Privathaushalte. Das bringt uns schon zum Nachdenken, oder?

Wir sollten uns davon aber nicht in Panik versetzen lassen, sondern überlegte und gut vorausgeplante Maßnahmen etablieren, die solche Szenarien abmildern könnten. Das gilt für den Privathaushalt genauso wie für jedes Unternehmen.

Während die einen mit Vorräten, Taschenlampen und Wasserflaschen eine kleine Vorsorge betreiben können, sollten Unternehmen sich auf ihre kritischen Prozesse konzentrieren und hier sorgfältig überlegen welche Szenarien diese in Gefahr bringen könnten und wie vorbeugende Maßnahmen aussehen und vor allem auch dokumentiert werden können, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Ein gut aufgestelltes Business Continuity Management System kann hier Vieles abfedern.

Damit Sie nicht „Auf der grünen Wiese“ anfangen müssen, oder erst im Ernstfall feststellen welche Szenarien für Sie relevant sein könnten und welche Maßnahmen geholfen hätten, bieten wir Ihnen unser BCM- Seminar oder auch individuelle Workshops als Vorbereitung an.

Sie möchten gern mehr über ein BCM erfahren?

Dann besuchen Sie doch unser Seminar Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301

In unserem Seminar erfahren Sie wie Sie ein erfolgreiches BCM in ihrem Unternehmen etablieren und für mögliche Notfälle besser gerüstet sind. Sie bekommen Tipps zur Vorgehensweise, Übungen und für eine Szenarien basierte Vorgehensweise.

Wenn man der Redewendung folgt, Daten seien das Öl des Informationszeitalters, so liegt es nahe, diese Informationen auch angemessen zu schützen. In der Informationssicherheit bedeutet dies den Schutz von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Informationen, ganz gleich, ob es die firmeneigenen Informationen sind, die für die internen Abläufe benötigt werden, oder ob es sich um unternehmensfremde Informationen handelt, die lediglich zur Nutzung überlassen worden sind.

Oftmals ist es notwendig, diesen hoffentlich gut umgesetzten Schutz von Informationen auch objektiv nachzuweisen oder zumindest nachvollziehbar zu machen. Hierzu bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses darüber, welche Punkte durch welche unabhängige Instanz geprüft werden sollen. Die in Deutschland am meisten genutzten Standards für die Prüfung eines Informationssicherheitssystems (ISMS) sind die nationale Norm „IT-Grundschutz“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie in den meisten Fällen die internationale Norm ISO 27001. Diese beiden Standards sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf alle Branchen und auf alle Arten von Unternehmen oder Organisationen anwenden lassen.

Branchenstandard TISAX®

Neben diesen beiden universellen Standards gibt es einige weitere, die jeweils eigene Schwerpunkte setzen. Einige von ihnen sind besser auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen angepasst, wieder andere richten sich an bestimmte Branchen. Innerhalb der Automobilindustrie hat sich in den vergangenen Jahren der „Information Security Assessment“ (ISA) genannte Katalog mit Fragen der Informationssicherheit etabliert, herausgegeben vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Auch für den Austausch der Prüfergebnisse innerhalb der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer gibt es ein gemeinsames Verfahren: TISAX® („Trusted Information Security Assessment Exchange“).

Dieses einheitliche Vorgehen hat durchaus Vorteile für alle beteiligten Unternehmen, sowohl für die Hersteller selber als auch für ihre Zulieferer. TISAX® hat sich als Standard innerhalb der Branche etabliert, d.h. es wird für die Aufnahme in den Lieferantenstamm meist nur diese eine Prüfung gefordert und somit vermieden, dass für die verschiedenen Herstellern und Kunden jeweils verschiedene Prüfungen nach unterschiedlichen Kriterien für den Nachweis des geforderten Niveaus der Informationssicherheit erbracht werden müssen. Diese erhöhte Nachfrage nach einem „TISAX-Label“ ist in den letzten Jahren sehr deutlich spürbar geworden, nicht nur bei den direkten Zulieferern der Automobilindustrie, sondern entlang der gesamten Lieferkette. Man kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass ohne TISAX® in der Automobilbranche mittelfristig kaum noch etwas geht …

Unterschiede und Schwerpunkte

Selbstverständlich wird Informationssicherheit in den einzelnen Standards nicht völlig neu erfunden, vielmehr werden jeweils die Schwerpunkte und Herangehensweisen unterschiedlich betrachtet. Daher orientiert sich die TISAX®-Prüfung an der ISO 27001, hier insbesondere am Anhang A. Zusätzlich wurden in den VDA-ISA Katalog, nach dem die Prüfung erfolgt, einige für die Automobil­industrie besonders relevante Themen zusätzlich mit aufgenommen, die in der Automobilindustrie eine besondere Rolle spielen. Dazu gehören der Schutz von Prototypen, der Umgang mit Test- und Erprobungsfahrzeugen, Vorgaben für Ausstellungen und Werbeaufnahmen sowie der Datenschutz. Diese zusätzlichen Themengebiete werden lediglich bei Bedarf geprüft, d.h. wenn sie das Geschäftsfeld des Zulieferers betreffen. Nur das Hauptthema „Informationssicherheit“ ist Bestandteil einer jeden TISAX®-Prüfung.

Natürlich kann ein so komplexes Thema wie der Aufbau oder die Prüfung eines ISMS nicht in einigen wenigen Sätzen vollständig vermittelt werden. Daher werden wir in weiteren Artikeln die Aspekte eines ISMS nach VDA-ISA oder der TISAX®-Prüfung beleuchten, und haben TISAX® auch mit in unser Seminarprogramm aufgenommen.

TISAX® – INFORMATIONSSICHERHEIT IN DER AUTOMOBILINDUSTRIE

Ohne TISAX® geht kaum noch etwas …

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In den bisherigen Blogbeiträgen wurden einige technische und organisatorische Aspekte betrachtet, die bei der sicheren Gestaltung von Home Office zu beachten sind. In den meisten der Artikel fanden sich Hinweise auf zu regelnde Fragestellungen, wie z.B. die dienstliche Nutzung privater Peripherie oder Gedanken zur Datensicherung. Dies zeigt: man kann den „menschlichen Faktor“ nicht hoch genug bewerten, wenn es um die Etablierung eines angemessenen Niveaus von Informationssicherheit geht, auch und gerade beim Arbeiten im Home Office!

Man kann nicht erwarten, dass sich alle Mitarbeiter von sich aus sicher verhalten, wenn es von Seiten des Unternehmens keine Vorgaben und Handreichungen gibt, was genau zu einem sicheren Verhalten gehört. Diese Art von Vorgaben und Regeln gibt es für das Arbeiten im Unternehmen selber, wo ihre Einhaltung vom Vorgesetzen, vielleicht auch von den Kollegen, nachverfolgt und gegebenenfalls angemahnt wird. Es sollte an die Mitarbeiter klar kommuniziert werden, dass es eine vergleichbare Erwartungshaltung auch für die Tätigkeit im Home Office gibt.

Einige der bisherigen Vorgaben gelten sicher genauso wie im Büro (z.B. das Verhalten am Telefon), einige Regeln müssen vielleicht für die Arbeit im Home Office ergänzt oder präzisiert werden (z.B. bezüglich des Speicherns von neuen Dokumenten), und wieder andere Regeln sind hauptsächlich für das Arbeiten außerhalb des Unternehmens gedacht (z.B. die Möglichkeit des Einsehens von Bildschirminhalten), oder müssen für das Arbeiten im Home Office überhaupt erst getroffen werden, wie z.B. Vorgaben zur Nutzung von privater Peripherie am Firmenrechner.

Erster Schritt: Regelungen treffen!

Eine erste Aufgabe des Unternehmens besteht also darin, diese Regelungen überhaupt erst einmal zu treffen, und sie dann natürlich auch zu kommunizieren. Zum Kommunizieren kann auch gehören, Abläufe oder neue Tools zu erklären, Unterschiede zwischen Büro und Home Office aufzuzeigen oder Hilfestellungen zu geben, z.B. durch Checklisten, Unterstützung bei der Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes oder der Möglichkeit für Rückfragen und Klarstellungen.

Dieses Herangehen erzeugt nicht nur ein für beide Seiten klar geregeltes Umfeld, sondern ermöglicht es auch dem Mitarbeiter, sich bewusst sicher zu verhalten. Schließlich gibt es im privaten Umfeld Umstände, die das sichere Arbeiten durchaus beeinflussen können, wie z.B. kleine Kinder, die dem Elternteil gerne mal über die Schulter schauen, fehlende Vernichtungsmöglichkeiten für Papier und vieles mehr … Und man ist im Home Office ohne Kollegen oder Vorgesetzte, die auf die Einhaltung der Vorgaben hinweisen …

Doch dazu mehr im kommenden Blogartikel.

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Hören Sie rein!

In den bisherigen Artikeln (Teil1 und Teil2) hatten wir gezeigt, wieso es einer Behandlung der „Schwachstelle Mensch“ bedarf und warum es notwendig ist, diese Behandlung nicht als einzelne Maßnahme zu sehen, sondern vielmehr als langfristiges und systematisches Konzept, mit dem eine Änderung im Verhalten hin zu einem nachhaltig sicheren Agieren erreicht werden soll.

Solch ein Konzept benötigt einige Ressourcen – der zeitliche Aufwand für die Organisation einer einzelnen Veranstaltung ist dabei die offensichtlichste, aber bei weitem nicht die einzige Komponente. Hinzu kommen Überlegungen zu den Inhalten der Veranstaltung: Welche Ziele hinsichtlich Informationssicherheit sollen erreicht werden? Welche Darbietungsform ist hierfür optimal? Und wie soll die gewählte Darbietungsform mit den konkreten Inhalten gefüllt werden? Weiterhin muss natürlich auch der Zeitaufwand der Teilnehmer mit eingeplant werden. Kleine Erinnerung an Teil 1: eLearning kann den Zeitrahmen für die Teilnehmer deutlich entzerren, wenn es denn inhaltlich zum Thema passt!

Zu der Formulierung von Zielen für Awareness-Maßnahmen gehört ebenso die Überlegung, wie die Erreichung dieser Ziele überprüft werden soll. Die Überprüfung kann dabei auf sehr verschiedene Arten erfolgen – so könnte z.B. das eLearning mit einem kleinen Online-Test abgeschlossen werden. Aber auch andere Messverfahren sind denkbar, wie die Auswertung von Kennzahlen (z.B. ein Vergleich von gemeldeten Spammails vor und nach der Schulung), Umfragen, Quiz …

Unterlagen und Redner

Zur Ressourcenplanung gehören noch weitere Fragestellungen, wie z.B. die Auswahl von passenden Schulungsunterlagen. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: selber anfertigen oder von externen Anbietern einkaufen. Beide Varianten haben dabei ihre spezifischen Vor- und Nachteile. So hat man bei selbst erstellten Unterlagen einen größeren Einfluss auf Gestaltung, Inhalte, unternehmensspezifisches Aussehen und die ganz speziellen, eigenen Abläufe. Andererseits fehlt bei diesem Vorgehen oftmals der hilfreiche, zusätzliche Blick eines Außenstehenden, der sowohl in die Gestaltung als auch bei den Inhalten eine frische, neue Sichtweise liefern kann.

Und noch eine Frage stellt sich: Wer soll es machen? Auch hier können beide Varianten gut funktionieren – der kompetente, interessante externe Experte oder Trainer, der ein Sachthema spannend darbieten kann, oder ein interner Mitarbeiter, der vielleicht das Thema Awareness langfristig betreut und die konkreten Prozesse im Unternehmen gut kennt. Auch der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) kann oftmals in den Veranstaltungen als Vortragender agieren – schließlich ist die Informationssicherheit Kerntätigkeit des ISB, d.h. er wird auch inhaltlichen Rückfragen gut beantworten können. Genaugenommen muss man sich nur eine Frage beantworten: Kann und will ich in solchen Veranstaltungen als Vortragender auftreten?

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„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

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Hören Sie rein!

In den bisherigen Artikeln zum sicheren Arbeiten im Home Office wurde deutlich, dass die breite Nutzung von Home Office auch als Türöffner für die Digitalisierung und Weiterentwicklung von betrieblichen Prozessen gesehen werden kann. Wichtig ist hierbei, dass die Regelungen und Vorgaben aus dem betrieblichen Umfeld nicht immer 1-zu-1 direkt auf das Arbeiten im häuslichen Umfeld übertragen werden können. Sicher soll das Home Office sein, aber auch praktikabel und mit überschaubarem Aufwand zu gestalten.

Eine häufig auftretende Fragestellung in diesem Themengebiet ist die nach der Privatnutzung: Ist es statthaft, private Geräte (oder private Peripherie) für dienstliche Zwecke zu nutzen? In Diskussionen hierzu findet sich oft die Abkürzung BYOD – „Bring Your Own Device“. Aber auch die entgegengesetzte Fragestellung sollte beantwortet werden: Ist die private Nutzung von dienstlicher Ausstattung zulässig? Die eigentliche Schwierigkeit bei der Beantwortung entsteht durch die Vermischung von dienstlichen und privaten Inhalten. So ist es ohne zusätzliche Maßnahmen kaum möglich, die privaten Fotos auf dem Mobiltelefon von den dienstlichen zu unterscheiden, ebenso wie die gespeicherten Kontakte oder die versendeten Emails. Es zeigt sich somit der Konflikt zwischen Arbeitnehmerrechten und Datenschutz auf der einen Seite und dem berechtigten Interesse des Unternehmens an dem Schutz sensibler Informationen auf der anderen Seite.

Ansatz 1: Strikte Trennung

Als sinnvoll haben sich hier nur zwei Lösungsansätze erwiesen. Da wäre als erster Ansatz die strikte Trennung von dienstlicher und privater Nutzung – dienstliche Informationen dürfen ausschließlich auf dienstlichen Geräten verarbeitet werden. Dieser Ansatz ist einfach zu verstehen, erfordert aber Konsequenz und auch einigen Aufwand in der Umsetzung: externer Monitor, Maus und Tastatur für ein ergonomisches Arbeiten, vielleicht noch einen Drucker oder weitere Peripherie … Was oft vergessen wird: wenn hier nicht die im Unternehmen übliche Standardperipherie gestellt wird, neigen Nutzer dazu, ersatzweise bereits vorhandene private Peripherie zu nutzen, die nicht immer sicher ist (z.B. nicht durchgeführte Firmwareaktualisierung beim privaten Drucker oder Nutzung des Smart-TV als Monitor), oder die durch notwendige Treiberinstallationen einen erhöhten Supportaufwand in der IT-Abteilung erzeugen.

Ansatz 2: MDM

Insbesondere für Mobilgeräte bietet sich als Lösung für das angesprochene Problem der Vermengung privater und dienstlicher Daten ein „Mobile Device Management“ (MDM) an. Diese Art von Software dient der zentralen Verwaltung der dienstlichen Mobilgeräte und ermöglicht – zumeist durch Containerisierung – die vollständige Trennung von dienstlichen und privaten Inhalten. Dadurch ist es beispielsweise möglich, den dienstlichen Container mitsamt den dienstlichen Inhalten komplett aus der Ferne zu löschen, ohne dass die privaten Inhalte außerhalb des dienstlichen Containers betroffen wären.

Es zeigt sich im Verlauf dieser Artikelserie deutlich, dass es für ein sicheres Arbeiten im Home Office in hohem Maße auf organisatorische Regelungen und Überlegungen ankommt, um nicht nur das Arbeiten sicher zu machen, sondern um auch für die Weiterentwicklung und Verbesserung der betrieblichen Abläufe einen Nutzen zu generieren.

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Die Identifizierung der eigenen geschäftskritischen Prozesse ist der erste Start für ein BCM -Management und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kritischen Prozesse. Für die einzelnen Prozesse werden abhängig von der Kritikalität maximal tolerierbare Ausfallzeiten und mögliche Wiederanlaufprozeduren definiert.

Notfallkonzepte sehen in der Regel koordinierte Vorgehensweisen vor:

  • Sofortmaßnahmen (Ausrufen des Notfalls – aktivieren der Notfallkette)
  • Notfallprozesse anlaufen lassen (Umschaltung auf Notbetrieb)
  • Durchführung des Notbetriebs (Notfallumsetzung)
  • Rückführung des Notfallbetriebs in den Normalbetrieb (Wiederanlaufplanung)
  • Nachbearbeitung des Vorfalls (Forensik)

Für alle fünf diese verschiedenen Phasen sollten dann entsprechende Pläne existieren, die die erfolgreiche Durchführung beschreiben und unterstützen. Neben diesen Notfallplänen ist auch das Krisenmanagement Bestandteil der Business Continuity.
Für Krisenfälle sind ebenfalls entsprechende Konzepte zu etablieren, um schnell und effizient zu reagieren. Die Strukturen definieren Rollen, Verantwortlichkeiten und Meldewege im Krisenfall und ermöglichen die Steuerung und Überwachung.
Regelmäßige Tests und Notfallübungen sind dann zu planen und durchzuführen, um die eigenen Pläne und Konzepte auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. erkannte Schwachstellen und Defizite zu erkennen. Die Erkenntnisse der Übungen werden anschließend zur Optimierung in die Notfallpläne integriert.

Mögliche Szenarien für den Business-Continuity-Krisenfall

Ein BCM Notfall kann durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst oder auch eine Verkettung mehrerer zuerst voneinander unabhängige Vorkommnisse ausgelöst werden. Solche Störungen oder Notfälle lassen sich in verschiedene Kategorien aufgliedern.

  • Ausfall von Hardware oder von Software
  • Ausfall von IT-Prozessen oder Störungen/Ausfall des Netzwerks
  • Stromausfall oder sogar Ausfall eines oder mehrerer Standorte
  • Hackerangriff oder Malwareinfektion
  • Naturkatastrophen
  • usw.

Je nach Ereignis sind sinnvolle Maßnahmen für die Business Continuity erforderlich. Technische Ereignisse wie der Ausfall von Hardware, Netzwerken oder des Stroms lassen sich beispielsweise durch redundante Anlagen und Systeme abfangen.

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“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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In einem vorgehenden Beitrag habe ich einen kurzen Überblick über die beiden Ebenen der Wirksamkeitsmessung im Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gegeben: Wirksamkeit des Managementsystems und Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit. Dieser Artikel vertieft den Aspekt der Wirksamkeit des Managementsystems.

Wirksamkeit des Managementsystems

Jedes bedeutende Rahmenwerk zur Informationssicherheit, gleich ob ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ein anderes Regelwerk, beschreibt ein Managementsystem. Sollen die gesteckten Ziele erreicht werden, muss das Managementsystem als System funktionieren. Dieses Funktionieren muss also sichergestellt und daher überprüft werden. Am Beispiel der ISO 27001:2013 möchte ich dies illustrieren.

Die ISO 27001:2013 nennt in Kapitel 9 drei verpflichtende Handlungsfelder zur Bewertung der Leistung:

  1. Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
  2. Interne Audits
  3. Managementbewertung

Den Punkten “Interne Audits” und “Managementbewertung” werden wir uns in einem späteren Artikel widmen. Hier soll es um den ersten Punkt “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” gehen.

Die ISO 27001:2013 fordert: “Die Organisation muss … die Wirksamkeit des Informationssicherheits-Managementsystems bewerten.” Dazu muss überwacht und gemessen werden. An zwei Beispielen für zu überwachende und zu messende Teile des ISMS soll das dargestellt werden:

  1. Ressourcenverbrauch
  2. Reviews von Richtlinien

Ressourcenverbrauch

Gemessen werden kann in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, der Verbrauch bestimmter Ressourcen wie beispielsweise Arbeitszeit oder Budget für externe Beratung. In der Analyse können diese gemessenen Werte ins Verhältnis zu den jeweiligen Plandaten gesetzt und dann entsprechend bewertet werden. Ist zur Jahresmitte beispielsweise erst ein Viertel der für das Jahr geplanten Arbeitszeit verschrieben, kann dies ein Indiz sein, dass zu wenig im und am ISMS gearbeitet wird. Eine solche Bewertung versetzt das Unternehmen dann in die Lage, rechtzeitig gegenzusteuern. Ein im Verhältnis zur abgelaufen Zeit zu hoher Arbeitszeiteinsatz kann ein Indiz für unzureichend eingeplante Ressourcen sein. Diese Information kann für den nächsten Planungszeitraum nützlich sein.

Die Bewertung muss dabei immer vor dem vorhandenen Hintergrundwissen “mit Verstand” erfolgen. Möglicherweise ist ja wegen eines größeren Projektes im zweiten Halbjahr kein gleichmäßiger Ressourcenverbrauch zu erwarten. Entscheidend bleibt daher immer die Bewertung der von Messung und Analyse durch den Menschen.

Reviews von Richtlinien

Viele Organisationen führen die notwendigen Reviews ihrer Richtlinien und sonstigen Dokumente über das Jahr verteilt durch. Zweck ist dabei eine kontinuierliche Beschäftigung mit den Dokumenten sowie die Vermeidung von “Review-Wochen”. Auch in diesem Fall liefert die Messung überfälliger Dokumente einen Hinweis auf bestehende Probleme und gibt so die Möglichkeit, rechtzeitig nachzusteuern. Die Ursachenanalyse könnte beispielsweise auf einen Ressourcenmangel hinweisen. Vielleicht haben die Verantwortlichen für das Review diese einfach vergessen. Der Einsatz eines Werkzeugs zur Erinnerung könnte hier hilfreich sein und das Funktionieren des ISMS an dieser Stelle unterstützen. Möglicherweise liegt es auch nur an mangelnder Motivation für eine ungeliebte Aufgabe ;-).

In einem späteren Artikel werde ich mich näher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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„Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004“

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Im vorherigen Blogartikel “AWARENESS – MASSNAHME ODER KONZEPT?” hatten wir bereits angerissen, warum neben der Betrachtung von technischen Aspekten auch das Einbinden der Mitarbeiter zwingend notwendig ist, um ein hohes Maß an Informationssicherheit zu erreichen. Dieser Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, spiegelt sich in der Fragestellung „Maßnahme oder Konzept?“ wider. Es sollte das Ziel von Awarenesskonzepten sein, die Befähigung der Mitarbeiter zu sicherem Handeln zu entwickeln und zu fördern.

Dabei sind drei Aspekte gleichermaßen bedeutsam: Wissen, Wollen und Können. „Wissen“ meint hier das reine fachliche Wissen des Einzelnen, z.B. wie ein Programm bedient wird oder welche Regelungen und Vorgaben es für Besucher oder für das Arbeiten im Homeoffice gibt. „Wollen“ adressiert die innere Bereitschaft, dieses Wissen auch anwenden zu wollen, die Vorschriften zu beachten, weil sie sinnvoll, einleuchtend und notwendig sind und einem akzeptierten Zweck dienen. „Können“ hinterfragt schließlich die objektiven, alltäglichen Situationen – ob es den Mitarbeitern möglich ist, das „Wissen“ auch wirklich anzuwenden, ob der Alltag es bei allem „Wollen“ eben auch zulässt, passend zu handeln. Probleme wie eine schlechte Softwareergonomie, Stresssituationen durch Überlastung oder andere Ausnahmesituationen oder aber der Rückfall in alte Gewohnheiten können das „Wollen“, trotz allem „Wissens“, stark behindern.

Der Aspekt „Wissen“ wird in den meisten Awarenessmaßnahmen zuvorderst bearbeitet. Das Beispiel eLearning aus dem vorherigen Artikel ist hier nur eine von vielen Möglichkeiten, zeigt aber genaugenommen lediglich die Methode der Darbietung, nicht zwingend einen bestimmten Inhalt. So könnte ein eLearning genauso gut Informationen über Unternehmensvorgaben zur Informationssicherheit oder eine Schulung zu einem Tool enthalten. (Falls sich ein Leser darüber wundert – die Fehlbedienung von Software kann durchaus zu Informationssicherheitsvorfällen führen. Man denke nur an die Klassiker „E-Mail weiterleiten an Alle“, oder an „Natürlich will ich alles löschen“ … )

Neben den allgegenwärtigen Powerpoint-Präsentationen und dem angesprochenen eLearning gibt es viele weitere Methoden zur Vermittlung von „Wissen“. Checklisten (z.B. zum Verhalten auf Dienstreisen, zum Arbeiten im Homeoffice oder beim Verlust von Geräten) unterstützen die Mitarbeiter in ungewohnten Situationen, und in Mitarbeitergesprächen könnte an die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erinnert werden.

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Wie wir in dem vorherigen Artikel beschrieben hatten, bietet die Einführung und dauerhafte sichere Nutzung des Arbeitens im Home Office vielfach Anlass oder sind Auslöser, um Abläufe und Prozesse im eigenen Unternehmen zu überdenken und zu digitalisieren. Dazu gehören natürlich auch Prozesse zum Support und zur Infrastruktur.

Internetbasierte Lösungen

In der Zeit des ersten Lockdowns war es für die IT-Abteilungen oftmals eine große Herausforderung, ausreichend Geräte und Einwahlverbindungen für alle Mitarbeiter für die mobile Nutzung von zu Hause zur Verfügung zu stellen. Andererseits zeigt sich an dieser Stelle deutlich ein Vorteil von internetbasierten Lösungen: man benötigt eben keine Einwahlverbindung für das Speichern der soeben frisch erstellten Dokumente oder zum Starten einer Videokonferenz mit den Kollegen, wenn auf diese Dienste per Internet zugegriffen werden kann.

Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist die zentrale Ablage – es gibt keinen Grund mehr, Dateien lokal auf dem Rechner abzulegen, um sie „später“ hochzuladen, d.h. man führt die Dateien auch nicht mehr mit sich, ein Verlust (im Sinne von: ich kann die Inhalte nicht wiederherstellen) ist ausgeschlossen. Voraussetzung ist natürlich ein zuverlässiger Betrieb einer solchen Lösung, damit sie von den Mitarbeitern auch angenommen und akzeptiert wird. Zugleich ergibt sich in einer solchen Konstellation die Möglichkeit, das Backup von Endanwendergeräten komplett zu überdenken – warum sollten diese Geräte gesichert werden, wenn alle relevanten Daten zentral abgelegt sind und sowohl vom Firmengelände aus als auch im Home Office jederzeit genutzt werden können? Die dargestellte Konstellation erleichtert also auch für die IT-Abteilungen das Anfertigen von Datensicherungen, da sich alle relevanten Dateien nur in einigen wenigen, bekannten Systemen befinden.

Turnschuhadministration vs Fernwartung

Dafür kommt auf die IT-Abteilungen eine andere Herausforderung zu: Wie erfolgt der Support der Mitarbeiter im Home Office? Während in großen Unternehmen häufig schon vor der Pandemie Lösungen zur Fernwartung umgesetzt waren, findet man in kleineren Unternehmen solche Konzepte nicht so oft – schließlich hat man ja kurze Wege, und „Turnschuhadministration“ funktioniert im Büro sehr zuverlässig. Man wird also kaum umhinkommen, für die Sicherstellung der technischen Unterstützung im Home Office eine Lösung zur Fernwartung zu etablieren.

Datensicherung, Patchmanagement und technischer Support sind neben den in einem vorherigen Artikel angesprochenen organisatorischen Fragestellungen Punkte, die für ein sicheres Arbeiten im Home Office in technischer Hinsicht unbedingt betrachtet werden sollten.

Wünschen Sie sich, sich mit Anderen darüber auszutauschen? Dann ist eventuell unser eintägiges Seminar für Sie interessant. In dem zeigen wir thematisch breit, aber trotzdem praxisorientiert, wie das Arbeiten im Home-Office sinnvoll, sicher und datenschutzkonform organisiert werden kann!

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Beurteilung von Risiken

Im ersten Teil unserer Serie zum Risikomanagement im ISMS haben wir uns allgemein über den Stellenwert des Risikomanagements im ISMS nach ISO 27001 unterhalten. Im zweiten Teil ging es um die Risikoidentifikation. In diesem dritten Teil soll es um die Informationssicherheitsrisikobeurteilung gehen.

Zunächst muss man feststellen, dass die Begrifflichkeiten im Risikomanagement nicht einheitlich verwendet werden. In der ISO 27001:2013 finden sich unter dem Kapitel 6.1.2 “Informationssicherheitsbeurteilung” die Aspekte

  • Identifikation von Informationssicherheitsrisiken,
  • Analyse von Informationssicherheitsrisiken und
  • Bewertung von Informationssicherheitsrisiken.

Im deutschen Sprachraum werden diese Punkte häufig zusammen als Risikoanalyse bezeichnet, so etwa in den Standards des BSI IT-Grundschutzes. In diesem Text wollen wir uns an den Sprachgebrauch der ISO 27001:2013 halten. Nachdem wir die Identifikation von Informationssicherheitsrisiken bereits im letzten Artikel betrachtet haben, soll es nun also um die Analyse und Bewertung der identifizierten Risiken gehen.

Analyse von Informationssicherheitsrisiken

In der Analyse werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenzielle Schadenshöhe eines Risikos betrachtet.

Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit fehlen uns meist belastbare Zahlen. Entweder gibt es keine Statistiken, sie sind nicht frei zugänglich oder nicht auf das eigene Unternehmen übertragbar. Daher müssen wir uns mit qualitativen Abschätzungen begnügen. Drei bis fünf Stufen sind dabei in der Praxis üblich, beispielsweise “sehr unwahrscheinlich”, “eher unwahrscheinlich”, “eher wahrscheinlich”, “sehr wahrscheinlich”. Eine gerade Anzahl von Kategorien beugt bei der Einschätzung dem “Tendenz-zur-Mitte-Effekt” vor.

Zur Schadenshöhe können oft bessere Angaben gemacht werden. Produktionsausfälle, Kosten zur Wiederbeschaffung oder Wiederinbetriebnahme eines Unternehmenswertes etc. sind einigermaßen gut abzuschätzen. Neben rein monetären Aspekten können weitere Aspekte (Schadensszenarien im BSI IT-Grundschutz) einbezogen werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Verstöße gegen rechtliche Anforderungen (gesetzliche, regulatorische oder vertragliche)
  • Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
  • Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit (physisch oder psychisch)
  • Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung (z.B. bei Non-Profit-Organisationen oder Unternehmen mit Versorgungsauftrag und Kritischen Infrastrukturen / Kritis)
  • Reputation

Dabei kann es Überschneidungen geben, z.B. bei Datenschutzverstößen. Das kann zu einer unbeabsichtigten Übergewichtung einzelner Risiken führen. Dies ist bei der Definition der Aspekte und der Beschreibung, wie der “Gesamtschaden” hieraus gebildet wird, zu berücksichtigen.

Anschließend werden die Risiken den Risikoniveaus (Risikokategorien im BSI IT-Grundschutz) zugeordnet. Dieses ergibt sich aus den ermittelten Werten für die potenzielle Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Das wird oft in einer Matrix dargestellt und die Niveaus farblich, meist in Ampelfarben gekennzeichnet. In der Praxis üblich sind wiederum drei bis fünf Niveaus. Sie beschreiben die Anzahl der Reaktionsmuster, die im Unternehmen zur weiteren Behandlung der Risiken festgelegt wurden.

Bewertung von Informationssicherheitsrisiken

Nach der Analyse der Risiken werden diese mit den im Vorwege festgelegten Kriterien verglichen. Das Wichtigste hierbei dürfte das Kriterium der Risikoakzeptanz sein. Die Risikoakzeptanzschwelle bezeichnet das Niveau, unterhalb dessen keine Risikobehandlung notwendig ist. Hierbei handelt es sich um eine willkürliche Entscheidung des Unternehmens, die den unternehmenseigenen Risikoappetit reflektiert.

Ein weiteres Kriterium könnte die “Quick-Win-Schwelle” sein. Risiken unterhalb dieser Schwelle sollen auf alle Fälle und möglichst früh bearbeitet werden, weil bei ihnen eine zügige Verbesserung der Risikosituation mit sehr geringen Aufwand erwartet wird.

Das Ergebnis des Abgleichs ist eine priorisierte Risikoliste. Die Priorisierung erfolgt dabei in Hinblick auf die Behandlung. Der Informationssicherheitsrisikobehandlung widmen wir uns dann in der nächsten Folge dieser Reihe.

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„Risikomanagement im ISMS“

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