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Sicheres Arbeiten im Home Office – Los geht’s!

In den letzten neun Beiträgen wurden die wesentlichen Elemente für ein sicheres Arbeiten im Home Office dargestellt. Dabei wurden technische Aspekte angesprochen, wie die Geräteausstattung und der Support, die Einbindung der Mitarbeiter in die betriebliche Kommunikation sowie die Nutzung von Privatgeräten.

Aber auch organisatorische Fragestellungen wurden beleuchtet, wie die Notwendigkeit der Erstellung von Vorgaben und Regeln für das Arbeiten im Home Office, die Schulung dieser Regeln oder auch Überlegungen zum Umgang mit klassifizierten Informationswerten. Zur Erinnerung – bei der Klassifizierung geht es um die Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und auch Authentizität.

In diesem abschließenden Artikel soll noch auf eine Feinheit in den Formulierungen eingegangen werden, die oftmals übersehen wird. „Home Office“, „Telearbeit“ und „mobiles Arbeiten“ werden häufig als identisch betrachtet, sind es aber nicht – und sind auch inhaltlich zu unterscheiden.

Telearbeit

„Telearbeit“ ist im Arbeitsrecht bereits lange Zeit vor der Corona-Pandemie bekannt und bedeutet, dass es für einen Mitarbeiter mehrere Arbeitsstätten geben kann – und eine dieser Arbeitsstätten kann sich in der eigenen Wohnung befinden. Diese Betrachtung bedeutet aber auch, dass die Behandlung dieser Arbeitsstätte in der eigenen Wohnung den gleichen Regeln unterliegt wie der Arbeitsplatz im Unternehmen, was z.B. die Ausstattung, die Ergonomie und generell die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diese Arbeitsstätte betrifft. Außerdem ist bei Telearbeit die Einbindung des Betriebsrates zu beachten. Aus dem Blickwinkel der Informationssicherheit allerdings ist Telearbeit eher positiv einzuschätzen – eben wegen der umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitens.

Unterscheidung von “Home Office” und “mobilem Arbeiten”

„Home Office“ und auch „mobiles Arbeiten“ sind oftmals im juristischen Sinne nicht so strikt geregelt. Daher ist es notwendig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier eine klare Abstimmung über die Rechte, Pflichten und Abläufe treffen. Einige Anregungen für die Inhalte dieser Abstimmung finden sich in den einzelnen Artikeln dieser Blogreihe.

Auch die beiden Begriffe „Home Office“ und „mobiles Arbeiten“ haben nicht die gleiche Bedeutung. Unter „Home Office“ wird das Arbeiten in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers verstanden. „Mobiles Arbeiten“ geht über diese Bedeutung hinaus. Zumeist bedeutet „mobiles Arbeiten“ das Erbringen der Arbeitsleistung an einem beliebigen Ort. Dies kann die eigene Wohnung sein, es kann aber auch das Zugabteil, die Parkbank oder das Hotelzimmer während einer Dienstreise sein. Entscheidend bei diesen beiden Formen ist, dass Arbeitnehmer beim Arbeiten im Home Office durchaus eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben. Beispiele hierfür sind die Nutzung eines Schredders für Papierunterlagen oder des eigenen – vertrauenswürdigen – Internetzugangs. Dagegen sind die Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten, beim mobilen Arbeiten deutlich eingeschränkt. Daher ist es durchaus sinnvoll, bei dem Erstellen von Vorgaben und Richtlinien alle drei Arbeitsorte zu bedenken und die Regeln für das sichere Arbeiten entsprechend zu fixieren: für den Arbeitsplatz im Unternehmen, für das Home Office und auch für das mobile Arbeiten.

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