Bereits im vorherigen Artikel wurden einige Aspekte des mobilen Arbeitens angerissen. Der Schwerpunkt lag in der Schaffung eines Verständnisses und in der Unterscheidung der verschiedenen Arbeitsorte, die unter dem Oberbegriff „Mobiles Arbeiten“ zusammenfassen lassen. Ebenfalls wurde bereits die Verbindung zwischen mobilem Arbeiten und den Themen Sicherheitszonen, Klassifizierung und Umgang mit Datenträgern erwähnt.
Wie bereits in einem früheren Artikel dargestellt wurde, sind mit der Klassifizierung von Informationswerten auch die Vorgaben für den Umgang mit diesen Informationswerten verbunden. Es bietet sich an, auch das mobile Arbeiten hier mit zu betrachten. So sind Informationsträger, wie z.B. externe Datenträger, physische Modelle und Komponenten oder Papierunterlagen, natürlich beim Mitführen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Sie können verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, oder Unbekannte erlangen Einsicht. Es wäre daher sinnvoll, das Mitführen von solchen Informationsträgern einzuschränken. Hierfür bietet sich die Klassifizierung des Informationswertes an: je höher der Informationswert klassifiziert ist, umso restriktiver sollten die Vorgaben für das Mitführen sein.
An dieser Stelle ein kleiner Hinweis zum Klassifizierungsschema. Das Klassifizierungsschema orientiert sich in den meisten Fällen, so auch beim VDA-ISA Katalog, hauptsächlich am Schutzziel “Vertraulichkeit”. Prinzipiell können in dem Schema aber die Schutzziele “Verfügbarkeit” und “Integrität” mit berücksichtigt werden.
Transport und Entsorgung
Doch nicht nur der Transport, sondern auch die Aufbewahrung von Informationswerten sollte geregelt werden. Zu bedenken wären hier vor allem der Schutz der Vertraulichkeit, z.B. die mögliche Einsichtnahme durch Familienmitglieder in vertrauliche Unterlagen. Abhilfe ließe sich z.B. durch die Vorgabe zur Aufbewahrung in verschlossenen Schränken schaffen. Auch hier bietet es sich an, die Vorgaben zur Aufbewahrung anhand der Klassifizierung zu treffen.
Außerdem gehört in diesen Bereich auch die physikalische Vernichtung oder Entsorgung. Wie sonst auch, sollte es hier klare Regelungen geben. Viele Unternehmen nehmen für die sichere Entsorgung zertifizierte Dienstleiter in Anspruch. Eine sichere Entsorgung von Datenträgern ist somit oftmals nur an den Unternehmensstandorten selber möglich. Eine mögliche Vorgabe könnte also sein, dass die Vernichtung von Informationswerten und Datenträger nur am Unternehmensstandort mit den dort etablierten Verfahren vorgenommen werden darf. Alternativ wäre es denkbar, auch die häuslichen Arbeitsplätze mit Gerätschaften zur sicheren Entsorgung auszustatten, z.B. mit Schreddern die eine passende Sicherheitsstufe für die sichere Vernichtung von Papier haben.
Wie sich die Gedanken aus diesem Artikel in einem Zonenkonzept wiederfinden lassen, und welche Zusammenhänge es zwischen dem Klassifizierungsschema und dem Zonenkonzept geben kann, wird im folgenden Artikel näher beleuchtet …
Was Sie auch interessieren könnte:
Seminar:
„TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie“
Weitere Seminare finden Sie unter https://anmatho.de/seminare diese können Sie auch als individuelles Inhouse-Seminar buchen. Sprechen Sie uns gern an KONTAKT.
Podcast:
Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.
Hören Sie rein!