JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Die notwendige Risikobetrachtung bzw. Notfallplanung in einem ISMS oder BCM erscheint oftmals wie ein riesiger, unübersichtlicher und schwer zu bezwingender Berg – wo soll man anfangen, auf was muss man achten, wie schafft man es vor lauter Risiken den Kopf nicht in den Sand zu stecken?

Am Beispiel des Risikos „Hochwasser“ wollen wir in diesem Podcast einmal Schritt für Schritt durchgehen, wie ein Risiko betrachtet und im BCM bestmöglich damit umgeht.

Dieser Podcast richtet sich an Informationssicherheitsbeauftragte, BCM-Manager und alle, die sich im Unternehmen mit der Notfallplanung oder dem Business Continuity Management beschäftigen.

In unserer Folge „Risikobetrachtung am Beispiel Hochwasser“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Identifikation kritischer Geschäftsprozesse und definieren
  • Bewertung von Risiken und die Notwendigkeit einer Business Impact Analyse
  • Wo finde ich Hilfe, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu planen?
  • Die Wichtigkeit von Übungen und Kommunikationsplanung

Hier ein Paar Links zum Thema Risikobetrachtung am Beispiel Hochwasser

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Integration der ISMS-Prozesse in die Prozesse des Unternehmens

In den ersten beiden Teilen dieser Artikelserie haben wir uns mit den Aufgaben von Geschäftsführern und Vorständen in einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bezüglich des Zusammensetzen eines Projektteams für die Einführung des ISMS sowie mit den Rollen und der Aufbauorganisation für den Betrieb des ISMS beschäftigt. Im dritten Teil ging es um die Berichtswege hin zur obersten Leitung eines Unternehmens.

In diesem Beitrag ist die Integration in die Prozesse das Thema.

Verantwortung für die Integration der Anforderungen des ISMS in die Prozesse des Unternehmens

Prozesse spielen eine große Rolle in einem ISMS nach ISO 27001. Diese Prozessorientierung hat in der aktuellen Version ISO 27001:2022 noch zugenommen.

Es ist die Verantwortung der obersten Leitung, also der Geschäftsführer und Vorstände, dass alle Anforderungen des ISMS in die Prozesse der Organisation integriert werden (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 5.1 b). Diese Pflicht beschränkt sich also nicht nur auf das Mitglied der Unternehmensführung, in dessen Geschäftsbereich das ISMS als solches verantwortet wird. Begründet wird eine Pflicht für alle Geschäftsführungsmitglieder, dafür Sorge zu tragen, dass  in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Anforderungen des ISMS nicht nur umgesetzt werden, sondern integraler Bestandteil der Prozesse und Abläufe in ihrem Verantwortungsbereich sind.

Diese Integration kann man sich analog zur Verantwortung für andere Themen wie beispielsweise Datenschutz oder Arbeitssicherheit vorstellen. Auch hierfür gibt es jeweils Spezialisten im Unternehmen. Trotzdem ist jeder verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich auf die Einhaltung der entsprechenden Regeln zu achten und die eigenen Prozesse so anzupassen, dass ein regelkonformes Verhalten durch die üblichen Abläufe (die Prozesse) nicht nur nicht behindert, sondern gefördert wird.

Messung und Auditierung der Prozesse

Die Überwachung und  Messung der Wirksamkeit der etablierten Prozesse ist fester Bestandteil des ISMS (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 9.1. a). Beim Aufbau und der Umsetzung des Audiprogramms ist die Bedeutung der Prozesse zu berücksichtigen (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 9.2.2). Beides kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Prozesse und Abläufe der Informationssicherheit in die Prozesse und Abläufe des Unternehmens integriert sind.

Abschluss und Fazit

Das ISMS wird nur gut funktionieren und damit für ein echtes Mehr an Informationssicherheit sorgen, wenn es integraler Bestandteil der Organisation ist. Es ist die Aufgabe der obersten Leitung, dies zu fördern und diese Unterstützung durch ihr tägliches Handeln sichtbar zu machen.

Damit wären die wesentlichen Aspekte der Integration der Anforderungen und Prozesse des ISMS in die Prozesse des Unternehmen beschrieben. Damit endet die Artikelreihe über die Aufgaben der obersten Leitung im ISMS.

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Seminar:

„Informationssicherheit für Vorstände und Geschäftsführer“

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Nachdem wir in vorherigen Podcasts bereits über die Auswahl der passenden Norm, die Aufgaben von ISB und Geschäftsführung, den ersten Schritten im ISMS sowie der Methodik gesprochen haben, uns also den Kapitel 4 (Kontext), 6 (Planung) und teilweise 8 (Betrieb) gewidmet haben – geht es in diesem Podcast um die Kapitel 5 = Führung, 9 = Überwachung (Bewertung der Leistung) und 10 = Verbesserung – sprich um die Teile des ISMS bei denen es um die Steuerung geht.

Dieser Podcast richtet sich zum einen an Geschäftsführer, Vorstände und die oberste Managementebene, zum anderen aber auch an die Hauptverantwortlichen im ISMS, wie ISB oder CISOs.

In unserer Folge „ISMS – ein Management mit System“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Die Aufgaben der Führungsebene im ISMS von der Initiierung bis zur Überwachung
  • Was kann delegiert werden und was auf gar keinen Fall
  • Vorteile und Synergien

Hier ein Paar Links zum Thema ISMS – ein Management mit System

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Die digitale Transformation hat die Art und Weise, wie Unternehmen Informationen verwalten, grundlegend verändert. Mit dem zunehmenden Einsatz von Technologien und der verstärkten Vernetzung von Geschäftsprozessen ist es entscheidend, dass Organisationen robuste Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) implementieren. Die ISO 27001, eine international anerkannte Norm für Informationssicherheit, bietet einen Rahmen für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Verbesserung eines wirksamen ISMS. Interne Audits nach ISO 27001 spielen dabei eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass das ISMS effektiv funktioniert und den ständig wachsenden Bedrohungen standhält.

Warum sind interne Audits wichtig?

Interne Audits sind systematische und unabhängige Bewertungen von Prozessen, um sicherzustellen, dass diese den festgelegten Standards entsprechen. Im Kontext von ISO 27001 dienen interne Audits dazu, die Wirksamkeit des ISMS zu überprüfen und Schwachstellen aufzudecken, bevor sie zu ernsthaften Sicherheitsproblemen führen. Durch regelmäßige Audits wird eine kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheitsprozesse ermöglicht.

Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Bevor ein internes Audit durchgeführt wird, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Dies umfasst die Festlegung der Auditziele, die Auswahl qualifizierter Auditoren und die Festlegung des Prüfumfangs. Der Auditplan sollte alle relevanten Prozesse und Kontrollen abdecken, um ein umfassendes Bild der Informationssicherheitslage im Unternehmen zu erhalten.

Durchführung des internen Audits

Während des Audits bewerten die internen Auditoren die Umsetzung der ISO-27001-Anforderungen, die Effektivität der Sicherheitskontrollen und die allgemeine Konformität mit den festgelegten Richtlinien. Dies beinhaltet oft Interviews mit Mitarbeitern, Überprüfung von Dokumentationen und Analyse von Sicherheitsvorfällen. Das Ziel ist es, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen auszusprechen.

Ergebnisse und Maßnahmenplanung

Nach Abschluss des internen Audits werden die Ergebnisse dokumentiert. Dies umfasst festgestellte Nonkonformitäten, positive Ergebnisse und mögliche Verbesserungsvorschläge. Basierend auf diesen Ergebnissen erstellt das Unternehmen einen Maßnahmenplan, um die identifizierten Schwachstellen zu beheben und das ISMS kontinuierlich zu verbessern.

Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an neue Herausforderungen

Interne Audits dienen nicht nur der Einhaltung von Standards, sondern fördern auch eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Die sich ständig ändernde Bedrohungslandschaft erfordert, dass Unternehmen flexibel bleiben und ihre Sicherheitspraktiken anpassen. Durch regelmäßige interne Audits können Unternehmen sicherstellen, dass ihr ISMS nicht nur aktuellen Standards entspricht, sondern auch auf neue Herausforderungen vorbereitet ist.

Fazit

Interne Audits nach ISO 27001 sind unverzichtbar für die Sicherheit von Unternehmensinformationen. Sie bieten eine systematische Methode, um die Effektivität des ISMS zu überprüfen, Schwachstellen aufzudecken und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern. Unternehmen, die diese Audits ernst nehmen, investieren nicht nur in ihre eigene Sicherheit, sondern auch in das Vertrauen ihrer Kunden und Partner. Ein gut durchgeführtes internes Audit ist somit nicht nur eine Pflichtübung, sondern ein strategisches Werkzeug zur Bewältigung der ständig wachsenden Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit.

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Seminar:

„Einführung in die Auditierung von Managementsystemen nach ISO 19011“

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In den letzten neun Beiträgen wurden die wesentlichen Elemente für ein sicheres Arbeiten im Home Office dargestellt. Dabei wurden technische Aspekte angesprochen, wie die Geräteausstattung und der Support, die Einbindung der Mitarbeiter in die betriebliche Kommunikation sowie die Nutzung von Privatgeräten.

Aber auch organisatorische Fragestellungen wurden beleuchtet, wie die Notwendigkeit der Erstellung von Vorgaben und Regeln für das Arbeiten im Home Office, die Schulung dieser Regeln oder auch Überlegungen zum Umgang mit klassifizierten Informationswerten. Zur Erinnerung – bei der Klassifizierung geht es um die Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und auch Authentizität.

In diesem abschließenden Artikel soll noch auf eine Feinheit in den Formulierungen eingegangen werden, die oftmals übersehen wird. „Home Office“, „Telearbeit“ und „mobiles Arbeiten“ werden häufig als identisch betrachtet, sind es aber nicht – und sind auch inhaltlich zu unterscheiden.

Telearbeit

„Telearbeit“ ist im Arbeitsrecht bereits lange Zeit vor der Corona-Pandemie bekannt und bedeutet, dass es für einen Mitarbeiter mehrere Arbeitsstätten geben kann – und eine dieser Arbeitsstätten kann sich in der eigenen Wohnung befinden. Diese Betrachtung bedeutet aber auch, dass die Behandlung dieser Arbeitsstätte in der eigenen Wohnung den gleichen Regeln unterliegt wie der Arbeitsplatz im Unternehmen, was z.B. die Ausstattung, die Ergonomie und generell die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diese Arbeitsstätte betrifft. Außerdem ist bei Telearbeit die Einbindung des Betriebsrates zu beachten. Aus dem Blickwinkel der Informationssicherheit allerdings ist Telearbeit eher positiv einzuschätzen – eben wegen der umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitens.

Unterscheidung von “Home Office” und “mobilem Arbeiten”

„Home Office“ und auch „mobiles Arbeiten“ sind oftmals im juristischen Sinne nicht so strikt geregelt. Daher ist es notwendig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier eine klare Abstimmung über die Rechte, Pflichten und Abläufe treffen. Einige Anregungen für die Inhalte dieser Abstimmung finden sich in den einzelnen Artikeln dieser Blogreihe.

Auch die beiden Begriffe „Home Office“ und „mobiles Arbeiten“ haben nicht die gleiche Bedeutung. Unter „Home Office“ wird das Arbeiten in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers verstanden. „Mobiles Arbeiten“ geht über diese Bedeutung hinaus. Zumeist bedeutet „mobiles Arbeiten“ das Erbringen der Arbeitsleistung an einem beliebigen Ort. Dies kann die eigene Wohnung sein, es kann aber auch das Zugabteil, die Parkbank oder das Hotelzimmer während einer Dienstreise sein. Entscheidend bei diesen beiden Formen ist, dass Arbeitnehmer beim Arbeiten im Home Office durchaus eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben. Beispiele hierfür sind die Nutzung eines Schredders für Papierunterlagen oder des eigenen – vertrauenswürdigen – Internetzugangs. Dagegen sind die Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten, beim mobilen Arbeiten deutlich eingeschränkt. Daher ist es durchaus sinnvoll, bei dem Erstellen von Vorgaben und Richtlinien alle drei Arbeitsorte zu bedenken und die Regeln für das sichere Arbeiten entsprechend zu fixieren: für den Arbeitsplatz im Unternehmen, für das Home Office und auch für das mobile Arbeiten.

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen, Zeit, um einmal zurückzublicken, was uns das Jahr im Bereich der Informationssicherheit gebracht hat.

Von der Zertifizierung der aktualisierten ISO 27001 über die ersten Auswirkungen der in 2022 verabschiedeter Gesetze und Richtlinien bis hin zum spannenden Thema der Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz, in diesem Podcast wollen wir all diese Punkte einmal beleuchten.

In unserer Folge „Jahresrückblick 2023 Informationssicherheit“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Erste Zertifizierungen nach der neuen ISO 27001:2022 – Herausforderungen
  • IT-SiG 2.0 und NIS2 – Erste Auswirkungen in 2023: Systeme zur Angriffserkennung, Senkungen von Schwellwerten, etc.
  • Künstliche Intelligenz – Chancen und Risiken für die Informationssicherheit

Hier ein Paar Links zum Thema Jahresrückblick 2023 Informationssicherheit

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Nachdem man sich Gedanken gemacht hat, warum, durch wen und nach welchem Standard ein ISMS eingeführt werden soll, sollte man nicht einfach wild drauf los starten. Besser ist es, sich schon am Anfang des ganzen Projektes grundlegende Gedanken zur Dokumentation, Klassifizierung, zum Risiko- und Assetmanagement zu machen.

In unserer Folge „ISMS mit Methode – erste Überlegungen“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Grundlegende Überlegungen am Anfang eines ISMS-Projektes
  • Wichtigkeit der Methodik für Dokumentation, Klassifizierung und Dokumentenlenkung
  • Überlegungen zum Risiko- und Assetmanagement je nach Unternehmen
  • Wo finde ich Hilfen: Kapitel 4 und BSI Grundschutz Kompendium

Hier ein Paar Links zum Thema ISMS mit Methode – erste Überlegungen

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Seit Mai 2023 müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, dem BSI nachweisen, dass sie Systeme zur Angriffserkennung (SzA) betreiben. Diese Nachweise sind durch eine externe Prüfung zu erbringen. Die ANMATHO AG hat solche Prüfungen in 2023 durchgeführt und erste Erkenntnisse zur Umsetzung der Anforderungen gesammelt.

In unserer Folge „Systeme zur Angriffserkennung – Erste Erkenntnisse aus den Überprüfungen“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Anforderungen des BSI an SzA
  • Hinweise zur Meldung an das BSI
  • Die Vorteile eines bestehendem ISMS bei der Einführung von SzA
  • Vollständigkeit und Datenschutz – zwei Punkte zur Verbesserung

Hier ein Paar Links zum Thema Systeme zur Angriffserkennung – Erste Erkenntnisse aus den Überprüfungen

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Im vorherigen Beitrag wurde der Zusammenhang zwischen den drei wesentlichen ISMS-Elementen Asset Management, Klassifizierung und Risikomanagement aufgezeigt, wobei das Risikomanagement nur kurz angerissen wurde. Wie an dieser Stelle erwähnt wurde, hat der VDA auch zum Risikomanagement ein Whitepaper mit einigen Handreichungen und Vorschlägen herausgegeben.

Wie bei den meisten Methodiken zum Risikomanagement werden auch beim VDA zur Berechnung eines Risikowertes die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe des jeweiligen Risikos miteinander multipliziert. Der VDA unterscheidet hier bei der Schadenshöhe nicht weiter nach spezielleren Schadensarten, wie z.B. Imageschäden oder Personenschäden. Vielmehr orientiert sich der VDA an der Klassifizierung des betroffenen Informationswertes: bei einem Schutzbedarf „sehr hoch“ wird auch von einem „sehr hohen“ Schaden ausgegangen. Ergänzt wird in Anlehnung an die Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Schutzklasse „niedrig“, sodass sich insgesamt vier mögliche Schadenshöhen ergeben.

Priorisierung und Behandlungsoptionen

Sinn eines Risikomanagements ist es, die betrachteten Risiken sortieren zu können. Die „wichtigsten“ Risiken sollen natürlich zuerst behandelt werden – das sind solche, bei denen das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe am größten ist, die also häufig eintreten und bei jedem Eintreten einen sehr hohen Schaden verursachen. Andere Risiken, bei denen das Produkt kleiner ist (die also entweder seltener eintreten oder aber geringere Schäden hervorrufen), werden natürlich ebenfalls betrachtet. Die Übersicht über alle Risiken, die betrachtet wurden, kann nach dem Ergebnis der Risikoberechnung sortiert werden und liefert so gleich die Reihenfolge der Behandlung der einzelnen Risiken.

Rein intuitiv nehmen die meisten Menschen an, dass es bei der Behandlung eines Risikos zwingend um die Verminderung des Risikos gehen muss, sprich: dass entweder Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe verringert werden müssen. Die meisten Risikomethodiken sehen jedoch neben der Verminderung eines Risikos noch weitere sogenannte Behandlungsoptionen vor: Risikovermeidung, Risikotransfer und Risikoakzeptanz. Die Bezeichnungen für diese vier Behandlungsoptionen variieren in den verschiedenen Methodiken zum Risikomanagement zumeist, die zugrundeliegende Idee ist aber ähnlich.

Natürlich kann und muss die genutzte Risikomethodik in einem ISMS an das jeweilige Unternehmen angepasst werden. Der VDA ISA Katalog, der für eine Prüfung nach TISAX® genutzt wird, stellt nur allgemeine Anforderungen an ein Risikomanagement. Allerdings bietet es sich an, bei einer angestrebten Konformität die Handreichungen des VDA zum Risikomanagement zumindest in Betracht zu ziehen.

Neben den großen Themen Asset Management, Risikomanagement und Klassifizierungsschema finden sich noch viele weitere Elemente eines ISMS im VDA ISA Katalog. Einige dieser Inhalte werden wir im folgenden Artikel betrachten – oder in einem unserer Seminare.

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Seminar:

TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie

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Im vorherigen Blogartikel wurden die Schutzziele „Verfügbarkeit“ und „Vertraulichkeit“ für das Arbeiten im Home Office betrachtet. Zunächst wurde die mögliche Verletzung der Vertraulichkeit beim Transport von zumeist physischen Informationswerten zum häuslichen Arbeitsplatz angesprochen. Dies ist aber nicht das einzige Szenario. Man könnte auch hinterfragen, ob sich in den Räumlichkeiten „Smart Home“- oder ähnliche Gerätschaften befinden, wie z.B. die vorrangig im privaten Bereich genutzten Sprachassistenten, smarte Lautsprecher oder Fernsehgeräte mit Sprachsteuerung. Es ist bei solchen Geräten nicht jedem Benutzer immer klar, ob und unter welchen Bedingungen diese Geräte Umgebungsgeräusche aufzeichnen, auswerten oder weitergeben. Eine Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes – z.B. in einem dienstlichen Telefonat oder auch in einer privaten Unterhaltung – könnte also durchaus möglich sein.

Schutzziel: Authentizität im Home Office

Neben den beiden bisher erwähnten Schutzzielen erweist sich auch das oft nicht ganz so präsente Schutzziel „Authentizität“ als beachtenswert. Es beinhaltet die überprüfbare „Echtheit“ von Systemen oder auch von Menschen. So möchte man z.B. sicher sein, dass die Webseite der eigenen Hausbank für das Homebanking „authentisch“ ist, also tatsächlich von der eigenen Hausbank stammt und keine gut gemachte Fälschung ist. Übertragen auf das Arbeiten im Home Office stellt sich also die Frage, wie die IT-Abteilung, der Mitarbeiter am Service Desk oder vielleicht sogar die Kollegen sicher sein können, dass ein eingehender Anruf tatsächlich authentisch ist, also wirklich vom eignen Mitarbeiter im Home Office stammt, und nicht von einem Unbefugten oder gar einem Angreifer. Die angezeigte Telefonnummer alleine reicht da nicht aus – sie könnte recht einfach gefälscht werden, was in Deutschland allerdings illegal ist. Auch ein Videobild alleine oder eine Ähnlichkeit in der Stimme sind nicht ausreichend – mit aktueller Technik sind recht erstaunliche Fälschungen von Gesichtern, Mimik und auch Tonfall von realen Menschen in Echtzeit möglich, so genannte „Deep Fakes“. Wie schwierig es ist, hier eine ausreichende Zuverlässigkeit zu erreichen, zeigt insbesondere die permanente Verfeinerung von Verfahren wie z.B. „Videoident“, welches in der Finanzbranche zur Legitimationsprüfung mittels Videokonferenz dient.

Lösungsmöglichkeit: Mehrere Faktoren im Home Office

Eine Möglichkeit, wie sichergestellt werden kann, dass ein Anruf auch tatsächlich von dem Mitarbeiter im Home Office stammt, wäre ein Rückruf zu der in den internen Stammdaten hinterlegten Rufnummer, z.B. auf das dienstliche Mobiltelefon. Eine mögliche Alternative könnte die Abfrage der Personalnummer sein, die als weiteres Merkmal zur Sicherstellung der Authentizität herangezogen werden könnte. Generell ist es für solche Szenarien immer eine gute Idee, einen zweiten Faktor mit einzubinden, sei es der Faktor „Wissen“ (wie beschrieben, die Personalnummer) oder der Faktor „Besitz“, wie z.B. bei der Nutzung einer Authenticator App auf einem Mobiltelefon. Dieser Ratschlag zur Nutzung von Zwei- oder Mehrfaktorauthentifikation gilt generell, nicht nur für das Arbeiten im Home Office.

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Seminar:

Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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