JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Die ISO 27001 gibt in Kapitel 9 vor, dass Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung des ISMS stattfinden muss – und ist damit eine klare Aufforderung Kennzahlen zu erheben. Aber wie findet man nun am welche, die aussagekräftig sind und nicht nur mittels Raketenwissenschaft erhoben werden können?

Dieser Podcast richtet sich an die Informationssicherheitsbeauftragten im Unternehmen, weitere Verantwortliche im ISMS und natürlich an die Geschäftsführung, die das ISMS verantwortet.

In unserer Folge „Kennzahlen im ISMS gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Tipps zum Finden von Kennzahlen
  • Hilfe in der ISO 27004
  • Kennzahlen, interne Audits, Managementbewertung – ein Kreislauf
  • Sinnvolle Kennzahlen im ISMS
  • Umgang mit den Ergebnissen

Hier ein Paar Links zum Thema 

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Zu viele Köche verderben den Brei – aber wie viele Köche braucht man eigentlich, um einen wirklich schmackhaften Brei zu bekommen? Eine ähnliche Frage kann man sich bei der Zusammenstellung des Projektteams für die Einführung eines ISMS stellen: wer sollte unbedingt dabei sein, damit alle Aspekte des Unternehmens sich auch im ISMS widerspiegeln?

In unserer Folge „Einführung eines ISMS – Zusammenstellung des Projektteams“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Grundlage Kapitel 7 der ISO 27001 „Unterstützung“
  • Bestimmung des notwendigen Personenkreises
  • Gründe zum Einbinden von Personal und IT
  • Lokale ISB / Sicherheitskoordinatoren – „Helferlein“ für den besseren Kommunikationsfluss
  • Hilfestellung durch die ISO 27002 bzw. den Anhang A der ISO 27001

Dieser Podcast richtet sich an die Verantwortlichen im ISMS, die für die Zusammenstellung der Projektgruppe zuständig sind, sowie die Geschäftsleitung, die das gesamte ISMS verantwortet.

Hier ein Paar Links zum Thema „Einführung eines ISMS – Zusammenstellung des Projektteams“  

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In allen Managementsystemen wie einem ISMS oder QMS sind Richtlinien als dokumentierter Nachweis wie Prozesse laufen sollen, essenziell.

In diesem Podcast wollen wir darauf eingehen, wie man Richtlinien möglichst einfach, einheitlich und verständlich erstellt und im Unternehmensalltag integriert. Dabei ist es auch wichtig, Richtlinien nicht als Hürde oder bürokratische Zeitfresser zu sehen, sondern als sinnvolle Leitplanken, die im Arbeitsalltag, bei Unklarheiten und bei Haftungsfragen hilfreich sind.

Dieser Podcast richtet sich an die Unternehmensleitung und an alle die für die Erstellung und den Lebenszyklus von Richtlinien zuständig sind.

In unserer Folge „Richtlinien im Unternehmen – Tipps bei der Erstellung und Umsetzung“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Hinweise vor dem Erstellen von Richtlinien
  • Zusammenhang Richtlinien und gelebte Prozesse
  • Verständlich, prägnant, prozessnah – Tipps zum Schreiben von Richtlinien
  • Lebenszyklus von Richtlinien – Richtlinienmanagement und kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Wie bekommt man die Richtlinien zu den Mitarbeitern?

Hier ein Paar Links zum Thema Richtlinien im Unternehmen – Tipps bei der Erstellung und Umsetzung“  

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In einem vorangehenden Beitrag habe ich einen kurzen Überblick über die Messung der Wirksamkeit eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und seiner Maßnahmen gegeben. Dieser Artikel erläutert die Funktion der “Managementbewertung” bei der Überprüfung der Wirksamkeit des ISMS.

Managementbewertung

Wie viele andere Aspekte eines ISMS findet man auch die Forderung nach einer Bewertung des ISMS durch die oberste Leitung einer Organisation in allen bedeutenden Rahmenwerken zur Informationssicherheit, gleich ob ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ein anderes Regelwerk. Die Bewertung durch die eigene Leitung ist immer ein wichtiger Bestandteil.

Die ISO 27001:2022 nennt, ebenso wie die Vorgängerversion ISO 27001:2013, in Kapitel 9 drei verpflichtende Handlungsfelder zur Bewertung der Leistung:

  1. Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
  2. Interne Audits
  3. Managementbewertung

Dem Punkt “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” sowie “Interne Audits” habe ich mich in vergangenen Artikeln bereits gewidmet. Hier soll es jetzt um den letzten Punkt die Managementbewertung gehen.

Die ISO 27001:2022 fordert: “Die oberste Leitung muss das Informationssicherheitsmanagementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten …”  Zweck ist es, die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS sicherzustellen.

In der Regel hat die Geschäftsführung einen Mitarbeiter mit dem Aufbau und dem Betrieb des ISMS beauftragt, den Informationssicherheitsbeauftragten (IS-Beauftragter). Die konkrete Benennung kann hiervon abweichen, darauf kommt es hier nicht an. Wesentlich ist, dass die Geschäftsführung eine Aufgabe, die eigentlich die ihre ist, an einen Mitarbeiter übertragen hat. Sie muss sich daher in angemessener Weise davon überzeugen, dass diese Aufgabe von ihrem Beauftragten angemessen und wirksam wahrgenommen wird. in der ISO 27001 (Kapitel 9.3) dient die dort sogenannte  Managementbewertung (engl. Management Review) dazu, die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS festzustellen.

Da es sich um eine eigenständige Leistung der Geschäftsführung handelt, könnte diese theoretisch die Bewertung alleine durchführen. In der Praxis besteht die Managementbewertung fast immer aus einem Vortrag des IS-Beauftragten, gefolgt von einer wertenden Reaktion der Geschäftsführung. Die Wertung ist dabei der eigentlich wichtige Teil  der Veranstaltung. Kenntnisnahme ist keine Wertung und genügt nicht.

Häufigkeit der Managementbewertung

Die ISO 27001:2022 schreibt “in geplanten Abständen” vor. Dies wird nun üblicherweise mit mindestens einmal jährlich interpretiert und in die Praxis in einmal im Kalenderjahr übersetzt. Die Frage, ob das gewählte Intervall angemessen und zielführend ist, wird dabei häufig nicht gestellt. Das ist schade.

In sehr großen Unternehmen, die eine ausgewachsene Informationssicherheitsorganisation betreiben, ist dies einmal jährlich oft ausreichend. In mittelständischen Unternehmen, in den die oberste Leitung  auch sonst noch häufiger operative Entscheidungen trifft, sollten die Abstände verkürzt werden. Man kann sich dabei gerne an anderen Bereichen des Unternehmens orientieren. Wie oft tragen beispielsweise der Vertrieb, das Marketing, das Personalwesen oder der Datenschutz bei der Geschäftsführung vor und holen sich deren Entscheidungen ab? Die Managementbewertung nach ISO 27001 beansprucht dabei kein eigenes Meeting. Sie kann gerne als ein Tagesordnungspunkt in einer ohnehin stattfinden Runde stattfinden. Wichtig ist, das inhaltlich alle im Kapitel 9.3 aufgeführten Punkte auch behandelt werden.

Ergebnisse der Managementbewertung

Die Geschäftsführung muss im Ergebnis die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des ISMS feststellen oder entsprechende Maßnahmen einleiten, um diese herzustellen.

Weiterhin bedarf es Entscheidungen zu Möglichkeiten der Verbesserung des ISMS. Dies können z.B. Entscheidungen zur Einführung bestimmter Systeme, zur Ressourcenanpassung oder zur Zuweisung von Befugnissen sein.

Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen dokumentiert werde.

 

Damit findet diese kleine Serie von Artikeln zu den Forderungen des Kapitel 9 der ISO 27001 seinen Abschluss. Zukünftige Artikel werden konkrete Möglichkeiten der Umsetzung skizzieren.

Was Sie noch interessieren könnte…

Seminar:

„Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004“

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Podcast:

In unserem Podcast “Wirksamkeitsmessung in der ISO 27001” informieren wir Sie in lockerer Art und Weise über folgende Aspekte:

  • Was fordert die ISO 27001 und die ISO 27004?
  • Wie findet man heraus, was gemessen werden sollte und mit welchen Methoden?
  • Worauf achten Auditoren?
  • Was sind beispielhafte Kenngrößen?

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Nachdem mein Kollege Andreas Lange in seiner Artikelserie “Awareness – Maßnahme oder Konzept?” den Blick auf die Wichtigkeit der konzeptionellen Ebene gelenkt hat, möchte ich hier ein konkretes Konzept vorstellen. Wir wollen weg von einer Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen, hin zu einem planvollen, auf die Ziele des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) abgestimmten Vorgehen. Dieser Artikel soll einen ersten Überblick geben. In folgenden Blog-Artikeln werden die einzelnen Schritte detaillierter beschrieben.

Zum Vorgehen bei der Security Awareness gibt es viele Ansätze. Wir haben uns entschieden, bei unserer Arbeit einem Ansatz zu folgen, der u. a. am Lehrstuhl für Human-Centered Security am Horst-Görtz Institut für IT-Sicherheit der Ruhr-Universität Bochum entwickelt wurde. In diesen Ansatz betten wir die Vorgehensweise eines ISMS nach ISO 27001 ein.

Der Ansatz hat seinen Weg in die Praxis gefunden und wird neben unseren eigenen Seminaren u. a. auch im Kurs IT-Security-Beauftragter der TÜV-Rheinland-Akademie gelehrt. Damit hat der Ansatz den Weg aus Forschung und Lehre gefunden und darf als Stand der Technik gesehen werden.

Ausgangslage

Von Mitarbeitern wird erwartet, dass sie bei ihrer täglichen Arbeit alle informationssicherheits-­relevanten Regeln und Vorschriften einhalten. Wenn diese Regelungen lange eingeübten, weitgehend automatisierten Handlungen zuwiderlaufen, wird dies nur schwer gelingen. Es bedarf daher neuer „sicherer“ Routinen. Diese können nicht allein angeordnet, sondern müssen eingeübt werden. Überdies muss ein Grundverständnis bei den Mitarbeitern erzeugt werden, damit sie die Maßnahmen langfristig und nachhaltig umsetzen.

Vorgehensweise

Organisationen müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter sowie weitere Personen, die unter der Aufsicht der Organisation Tätigkeiten ausüben, ihre Tätigkeiten unter Beachtung der Informationssicherheitsregeln ausführen. Bewusstsein und Wissen allein reichen hierfür nicht aus. Benötigt werden neue sichere Verhaltensweisen. Diese müssen eingeübt und als neue Routine im täglichen Arbeiten verankert werden. Überdies sollte die Leitung als gutes Vorbild vorangehen und diese Routinen vorleben.

Die Herangehensweise der Organisation an das Thema Awareness sollte strukturiert erfolgen. Die folgenden Schritte legen ein mögliches Vorgehen fest:

  1. Auswahl der Themen bzw. Themenbereich
  2. Festlegen der Ziele der Awareness-Kampagne(n)
  3. Umsetzung und Überprüfung der Wirksamkeit

Bei der Auswahl der Themen bzw. Themenbereich sollten zuvorderst die Ergebnisse des eigenen Risikomanagements und die eigenen Informationssicherheitsziele berücksichtigt werden. Auch weitere Aspekte wie Informationssicherheitsvorfälle in der eigenen oder bei vergleichbaren Organisationen der gleichen Branche, eine Betrachtung der eigenen Informationswerte („Kronjuwelen“), die eigene Unternehmenskultur, Anforderungen wichtiger Stakeholder, die Analyse und Bewertung der eigenen Informationssicherheitskennzahlen sowie die Ergebnisse von Audits sollten in die Auswahl einfließen.

Die Ziele der Awareness-Kampagne(n) sollten als konkrete, operative Ziele formuliert sein. Das heißt sie müssen spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und mit einem Zeitrahmen versehen sein (SMART). Messbarkeit erfordert Kriterien, anhand derer bestimmt werden kann, ob oder in welchem Grad das Ziel erreicht wurde (Zielerreichungskriterien). Die Ziele sind vor dem Start der Umsetzung festzulegen und zu dokumentieren. Zudem sollten die Ziele den Mitarbeitern bekannt gemacht werden, wenn es der Zielerreichung dienlich ist.

The new Awareness Curve

Die Umsetzung erfolgt in neun größtenteils aufeinander aufbauenden Schritten:

  1. Sicherheits-Hygiene: In der Sicherheits-Hygiene sind zunächst die eigenen Regelungen auf tatsächliche und praktische Umsetzbarkeit zu prüfen. Niemandem darf zugemutet werden, Regeln zu befolgen, die im Kontext der eigenen Tätigkeit nicht oder nur unter erheblichen Erschwernissen umzusetzen sind.
  2. Information: Mitarbeiter brauchen Informationen über die bestehenden Regelungen, d.h. die Regeln müssen bekannt gemacht werden und für den Mitarbeiter verfügbar sein.
  3. Sensibilisierung: Die Mitarbeiter müssen sensibilisiert werden. Dabei sollten keine Bedrohungsmodelle genutzt werden, keine Angst erzeugt, sondern motiviert werden.
  4. Wissen und Verstehen: Mitarbeiter müssen wissen und grundlegend verstehen, wie ihr derzeitiges „unsicheres“ Verhalten durch die Bedrohungen ausgenutzt werden kann.
  5. Zustimmung: Mitarbeiter sollen aktiv und möglichst freiwillig zustimmen, ihren Teil zu leisten, d.h. ihr eigenes Verhalten ggfs. zu ändern.
  6. Selbstwirksamkeitserwartung: Die Mitarbeiter sollen eine Selbstwirksamkeitserwartung entwickeln. Das bedeutet, überzeugt zu sein, dass man das erwünschte Verhalten tatsächlich leisten kann und dass man hierdurch einen wichtigen Beitrag leistet.
  7. Fähigkeiten implementieren: Daraufhin werden die neuen Fähigkeiten implementiert. Das erwünschte neue Verhalten wird eingeübt. Dabei werden die Mitarbeiter daran erinnert, dass sie den neuen Verhaltensweisen zugestimmt haben, wie das alte Verhalten aussah und warum es nicht mehr ausgeübt wird.
  8. Verankerung: Das neue Verhalten muss verankert, ein Rückfall in alte Gewohnheiten unterbunden werden.
  9. Sicheres Verhalten: Im letzten Schritt ist das neue sichere Verhalten zur Routine geworden.

Zu jedem Schritt sind geeignet Werkzeuge und Methoden zur Unterstützung zu wählen. Bei der Auswahl von externen Dienstleistern und Services sollte darauf geachtet werden, dass alle Teilschritte des dargestellten Umsetzungsprozesses abgedeckt sind. Ggfs. müssen diese durch weitere Maßnahmen ergänzt werden.

Alle Maßnahmen sollten entsprechend der Bedürfnisse der verschiedenen Adressaten (SW-Entwickler, IT, Personalabteilung, Marketing, Vertrieb etc.) zielgruppengerecht ausgewählt und umgesetzt werden.

Um sicher zu gehen, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des jeweils nächsten Prozessschrittes gegeben sind und das Erreichen der definierten Ziele insgesamt zu gewährleisten, sollte nach jedem Prozessschritt eine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt werden. Ggfs. ist der Schritt zu wiederholen bzw. zu vertiefen.

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

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Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

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JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

In 2022 wurden die ISO Normen 27001 und 27002 aktualisiert. Neben kleineren Änderungen und Ergänzungen in den Normkapiteln der ISO 27001 gab es große Änderungen in der ISO 27002 und damit auch im Anhang der ISO 27001, in den Controls und Maßnahmen zur Umsetzung eines ISMS. Bis 2025 müssen alle bereits zertifizierten ISM Systeme nach den aktualisierten Normen ausgerichtet werden, daher ist eine Beschäftigung mit den Änderungen unumgänglich.

In unserer Folge „Neuerungen in der ISO Norm 27001/27002“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Zeitlicher Ablauf – Umstellungsfristen, Zertifizierungen
  • Änderungen der Norm in den Normkapiteln und im Anhang
  • Tipps zur Einbindung neuer Controls
  • Sicht eines Auditors zur Prüfung der Änderungen

Hier ein Paar Links zum Thema Neuerungen in der ISO Norm 27001/27002

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– Business Continuity Management (BCM) nach BSI-Grundschutz bei einem Cyber-Angriff auf eine öffentliche Einrichtung –

Wer in den letzten Tagen und Wochen die Berichterstattung verfolgt hat wird auch vom Angriff auf die Stadt und den Landkreis Fürth gelesen haben. Sogenannte DDos-Angriffe von verschiedenen IP-Adressen aus unterschiedlichen Ländern haben zu einer starken Belastung des Servers geführt. Die Angriffe konnten bisher aber erfolgreich abgewehrt werden.

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind öffentliche Einrichtungen und Behörden verstärkt Cyber-Angriffen ausgesetzt. Diese Angriffe können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die Sicherheit dieser Institutionen haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie über robuste Business Continuity Management (BCM)-Maßnahmen verfügen, um sich gegen solche Angriffe zu verteidigen und im Falle eines Vorfalls schnell wieder handlungsfähig zu werden.

BCM nach BSI IT-Grundschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet mit seinem Grundschutzkonzept eine bewährte Methode, um die Informationssicherheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Business Continuity Management ist ein integraler Bestandteil dieses Konzepts und umfasst Maßnahmen, um die Auswirkungen von Cyber-Angriffen zu minimieren und die Kontinuität des Betriebs sicherzustellen.

Ein entscheidender Schritt im BCM ist die Risikoanalyse, bei der potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen identifiziert werden. Im Falle eines Cyber-Angriffs kann dies bedeuten, die Anfälligkeiten der IT-Infrastruktur und der verwendeten Software zu untersuchen sowie potenzielle Angriffsvektoren zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können dann gezielte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu minimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BCM ist die Erstellung eines Notfallplans. Dieser Plan sollte detaillierte Verfahren enthalten, die im Falle eines Cyber-Angriffs umgesetzt werden müssen. Damit soll der Betrieb aufrecht erhalten und die Auswirkungen des Vorfalls minimiert werden. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung eines Krisenreaktions-Teams, das für die Koordination der Reaktion auf den Vorfall verantwortlich ist. Des weiteren ist die Festlegung von Kommunikationsverfahren wichtig, um die betroffenen Parteien zu informieren.

Ein zentraler Bestandteil des BCM nach BSI-Grundschutz ist auch die regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Informationssicherheit. Indem die Mitarbeiter über die Risiken von Cyber-Angriffen informiert und für die Erkennung verdächtiger Aktivitäten sensibilisiert werden, können sie dazu beitragen, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass öffentliche Einrichtungen und Behörden über ein angemessenes Incident-Response-Management verfügen.

Dies umfasst:

  • die schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle
  • die Untersuchung des Vorfalls
  • die Wiederherstellung der betroffenen Systeme und Daten
  • sowie die Durchführung einer umfassenden Nachanalyse, um Lehren aus dem Vorfall zu ziehen und zukünftige Angriffe zu verhindern.

Insgesamt ist Business Continuity Management nach BSI-Grundschutz ein entscheidender Bestandteil der Informationssicherheitsstrategie öffentlicher Einrichtungen und Behörden. Indem sie proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Cyber-Angriffe zu verteidigen und im Falle eines Vorfalls schnell wieder handlungsfähig zu werden, können sie die Kontinuität ihrer Dienstleistungen sicherstellen und das Vertrauen der Bürger in die Institutionen wahren.

Hinweis für die Abfallwirtschaft

Interessant wird es an dieser Stelle zukünftig für die Abfallwirtschaft, da diese als kritischer Sektor eingestuft ist und jetzt auch verpflichtet ist ein Informationssicherheits-Managementsystem einzuführen. Da kommt einiges an Arbeit auf die öffentlichen Einrichtungen zu.

Was Sie auch zum BCM interessieren könnte:

Seminar:

“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

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Seit einigen Jahren macht die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) enorme Sprünge – von reinem „Maschinenlernen“ zu gefühlter Intelligenz ist spätestens seit der Einführung von Chat GPT der Wandel vollzogen. Doch wie kann man diese Technologie im Unternehmen rechtssicher einsetzen? Welche Anwendungsmöglichkeiten gibt es, wie kann so ein Einführungsprojekt bestmöglich umgesetzt werden, welche Risiken sind zu beachten und wie können Mitarbeiter überzeugt werden, dass die KI sie nicht überflüssig machen soll?

Unser Gesprächspartner ist diesmal Steffen Maas, einer der Gründer der ai.Impact GmbH in Hamburg, der Unternehmen bei der Einführung von KI unterstützt (Kontakt ai.Impact).

In unserer Folge „KI rechtssicher im Unternehmen einführen – was ist zu beachten?“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Was ist künstliche Intelligenz, Deep Learning oder Large Language Module?
  • „Intelligenzrevolution“ – die Möglichkeiten und Risiken der LLM
  • Mögliche Anwendungsbereiche von KI im Unternehmen
  • KI bei Unternehmen in KRITIS Sektoren
  • Möglicher Projektablauf der KI-Einführung im Unternehmen
  • die Wichtigkeit der Einbeziehung der Mitarbeiter
  • Berücksichtigung des Datenschutzes, Urheberrechtes, Antidiskriminierungsgrundsatz

Hier ein Paar Links zum Thema KI im Unternehmen – was ist zu beachten?

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Nachdem in den vorherigen Beiträgen zum Thema TISAX® das Zusammenspiel zwischen den drei wesentlichen ISMS-Elementen Asset Management, Klassifizierung und Risikomanagement dargestellt wurde, wird in diesem Artikel der Einfluss der wichtigsten „nicht-technischen Komponente“ betrachtet – der Einfluss des Menschen.

Wie in eigentlich allen anderen Standards für Informationssicherheit auch, ist das Themengebiet Awareness und Schulung auch bei TISAX® zu finden. Diese generell sehr präsente Herangehensweise beruht auf der Einsicht, dass genaugenommen nur drei mögliche Schwachstellen einen Informationssicherheitsvorfall erst möglich machen: technische Schwächen (wie z.B. Softwarefehler), organisatorische Schwächen (z.B. fehlende Regelungen für das mobile Arbeiten) und menschliche Fehlhandlungen (z.B. das Öffnen eines Mailanhang mit einer Schadsoftware).

Um ein angemessenes Niveau der Informationssicherheit zu erreichen, müssen alle drei Bereiche der möglichen Schwachstellen behandelt werden. Daher finden sich in einem guten Awareness-Konzept vielfältige Maßnahmen, durch deren Zusammenwirken ein sicheres Verhalten der beteiligten Personen erreicht werden soll.

Der erste Schritt – Regelungen treffen

Genaugenommen startet Awareness auf der Seite des Unternehmens. Der Arbeitgeber muss aufzeigen, was im konkreten Unternehmen unter „sicherem Verhalten“ zu verstehen ist und was von den Mitarbeitern erwartet wird. Diese Vorgaben finden sich in den verschiedenen Richtlinien und Anweisungen. Damit sie aber von den Mitarbeitern auch angewandt werden können, müssen diese Vorgaben nicht nur fixiert, sondern auch mitgeteilt werden. Dies geschieht zumeist in Schulungen, in eLearnings oder beim Firmeneintritt eines neuen Mitarbeiters. Inhaltlich findet man an dieser Stelle oft Regelungen für den Gebrauch von Systemen und Anwendungen, den Umgang mit Passworten oder anderen Authentifizierungsmitteln und auch Belehrungen und Verpflichtungen zur Verschwiegenheit.

Als Besonderheit in der Automobilindustrie kommt hinzu, dass Unternehmen häufig mit Informationswerten von Kunden umgehen, oftmals in Form von Projekten. Daher müssen den Projektbeteiligten nicht nur die Vorgaben des eigenen Unternehmens bekannt sein, sondern auch die Vorgaben der Kunden, mit deren Informationswerten im Zuge des Projektes umgegangen wird.

Die Rolle des Mitarbeiters

Die Mitarbeiter haben außerdem noch an einer anderen Stelle einen Einfluss auf das Niveau der Informationssicherheit, neben dem Beachten der Vorgaben des Unternehmens. Es wird von ihnen erwartet, dass sie beobachtete oder vermutete Vorfälle der Schwachstellen dem Verantwortlichen im Unternehmen, zumeist dem Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) melden. Das setzt voraus, dass solche Meldewege und Kontakte bei den Mitarbeitern auch bekannt sind. Das Erkennen und Melden von Informationssicherheitsvorfällen sollte daher ebenfalls in Schulungen vorkommen.

An dieser Stelle noch zwei kleine Hinweise zum Melden von Vorfällen. Das Melden der Vorfälle wird von den Mitarbeitern erwartet – nicht aber das Bewerten oder gar das Beheben des gemeldeten Zustands. Diese Bewertung, Entscheidung und weitere Verfolgung wird zumeist beim ISB gesehen. Außerdem freuen sich die meisten Menschen, wenn sie auf einen Hinweis hin zumindest ein kleines positives Feedback bekommen … Schließlich möchten der ISB und auch das Unternehmen, dass dieses Verhalten auch weiterhin gezeigt wird.

Die Gedanken in diesem Artikel zeigen, warum sich in dem VDA ISA Katalog neben vielen eher technischen Aspekten auch Forderungen zur Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter finden. Natürlich gibt es auch Forderungen, die sowohl die technischen als auch die personellen Aspekte zeitgleich betreffen, wie zum Beispiel das mobile Arbeiten. Doch dazu mehr im nächsten Artikel …

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Seminar:

„TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie“

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Die Folge 14 TISAX® – „Informationssicherheit in der Automobilindustrie“ sowie die Folgen 4 und 5 Security Awareness liefern Ihnen hier interessante Informationen zum Thema.

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JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Die notwendige Risikobetrachtung bzw. Notfallplanung in einem ISMS oder BCM erscheint oftmals wie ein riesiger, unübersichtlicher und schwer zu bezwingender Berg – wo soll man anfangen, auf was muss man achten, wie schafft man es vor lauter Risiken den Kopf nicht in den Sand zu stecken?

Am Beispiel des Risikos „Hochwasser“ wollen wir in diesem Podcast einmal Schritt für Schritt durchgehen, wie ein Risiko betrachtet und im BCM bestmöglich damit umgeht.

Dieser Podcast richtet sich an Informationssicherheitsbeauftragte, BCM-Manager und alle, die sich im Unternehmen mit der Notfallplanung oder dem Business Continuity Management beschäftigen.

In unserer Folge „Risikobetrachtung am Beispiel Hochwasser“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Identifikation kritischer Geschäftsprozesse und definieren
  • Bewertung von Risiken und die Notwendigkeit einer Business Impact Analyse
  • Wo finde ich Hilfe, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu planen?
  • Die Wichtigkeit von Übungen und Kommunikationsplanung

Hier ein Paar Links zum Thema Risikobetrachtung am Beispiel Hochwasser

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