Was bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für mein Unternehmen und wie gehe ich mit dem Anforderungskatalog um? Diese und viele andere Fragen rund um die DSGVO wurden am 13. Dezember 2017 auf dem ANMATHO Forum besprochen.

Auch dieses Jahr war der Veranstaltungsort der „Business-Club-Hamburg“ im Heine Park mit Blick auf die Elbe. Bei einem traumhaften Sonnenaufgang fanden sich viele der Teilnehmer bereits früh ein und hatten so die Möglichkeit, sich bei einem Kaffee bekannt zu machen.

Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Westerkamp (Mitglied der Geschäftsführung – ANMATHO AG) in die aktuelle Thematik, startete das Forum pünktlich mit dem ersten Vortrag „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt?“ von Herrn Dr. Freiherr von dem Bussche ( Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing). Inhaltlich wurden die rechtlichen Neuerungen erörtert – welche Gesetze gelten für die gesamte EU, welche nationalen Ergänzungen gibt es, wie werden Datenschutzverletzungen gemeldet – und vieles mehr.

Die Sichtweise der Datenschutzbehörde auf die EU-DSGVO

Mit dem Vortrag von Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) „Die Sichtweise der Datenschutzbehörde auf die EU-DSGVO. Erwartungen und Empfehlungen“ schloss sich die schon lange erwartete Antwort der Aufsichtsbehörde zur Umsetzung der neuen Datenschutzregularien an. Insbesondere wies Prof. Dr. Caspar auf den Umbruch im Datenschutz hin und inwieweit die Betroffenenrechte durch das europaweite Gesetz gestärkt werden. Besonders interessant für die Unternehmen waren die Ausführungen, welcher Instrumente sich die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Umsetzungsüberprüfung bedienen kann und mit welchen Herausforderungen und Schwierigkeiten die Behörde selbst zu kämpfen hat.

Nach diesen beiden spannenden Vorträgen war es kaum verwunderlich, dass es in der darauf folgenden Pause reichlich Diskussionsstoff gab und die Referenten sich vielen interessierten Fragen der Teilnehmer gegenüber sahen.

Das Datenschutz-Managementsystem

Nach der Pause, die ausreichend Platz für angeregte Gespräche bot, sprach Herr Westerkamp (ANMATHO AG) zur praktischen Umsetzung der DSGVO. Mit dem Vortrag „Das Datenschutz-Managementsystem – Einführung eines Regelprozesses zur Erfüllung der EU-DSGVO“ konnte die ANMATHO AG den Teilnehmern aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung beim Aufbau und der Implementierung von Managementsystemen einen bewährten Ansatz liefern, um die Anforderungen und Pflichten der DSGVO strukturiert umzusetzen. Hier war für die Teilnehmer von besonderem Interesse, dass sich das von der DSGVO in Art. 32 Abs. 1 Ziff. d) geforderte Verfahren zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess relativ leicht in ein bereits vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem implementiert werden kann. Aber auch die sinnvolle Nutzung und datenschutzrechtliche Umformung des ISO 27001-Standards als Umsetzungsrahmen, fanden offene Ohren.

Während des Lunchbuffets hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit leckeren warmen und kalten Speisen zu stärken und sich untereinander zu den Umsetzungsproblematiken auszutauschen.

Datenschutzrechtliche Zertifizierungen und Siegel im Online-Bereich

Frisch gestärkt ging es nach der Mittagspause in den Vortrag „Datenschutzrechtliche Zertifizierungen und Siegel im Online-Bereich. Was ist für andere Branchen im Bereich Zertifizierungen zu erwarten“ von Herrn Prof. Dr. Bauer (geschäftsführender Gesellschafter der ePrivacy GmbH). Hierbei gab es auch Informationen zu nutzungsbasierter Online-Werbung – sprich die Art von Werbung, die Anzeigen auf Webseiten und in mobilen Anwendungen nach dem Surfverhalten von Internetnutzern ausrichtet und wie man in Zukunft damit umgehen sollte.

Fortbildungsmöglichkeiten für den Bereich Datenschutz

Herr Koßmann (Seminarbereichsleiter Nord der TÜV Rheinland Akademie GmbH) setzte mit seiner Übersicht zu den „Fortbildungsmöglichkeiten für den Bereich Datenschutz“ einen sehr anschaulichen Abschluss der Vorträge.

Beim anschließenden „Get together“ konnten die Teilnehmer den Tag nochmal Revue passieren lassen und die vielen – teils neuen – Informationen untereinander diskutieren. Alles in allem war die Veranstaltung rundum gelungen, interessant und informativ – wozu neben den adäquaten Referenten auch wieder einmal das angenehmen Ambiente, der souveräne Service und die vorzügliche Küche des Business Clubs Hamburg beigetragen haben.

Wir freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen mit Ihnen beim nächsten ANMATHO Forum im Jahr 2018!

Ziel des IT-Grundschutzes ist es, ein ausreichendes Schutzniveau für IT-Systeme zu erreichen. Hierzu stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) standardisierte Methoden zur Verfügung, durch die Unternehmen schrittweise einen angemessenen Schutz von IT-Anwendungen und –Systemen gewährleisten können.

Die Grundschutzstandards umfassen folgende Punkte:

  • Standard 200-1 Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) – enthält die allgemeinen Anforderungen an ein ISMS
  • Standard 200-2 IT-Grundschutz-Vorgehensweisen – hier wurde die Standard-Absicherung und Kern-Absicherung um die Basis-Absicherung erweitert
  • Standard 200-3 Risikoanalyse auf der Basis des IT-Grundschutzes – bündelt alle risikobezogenen Arbeitsschritte und reduziert damit den Aufwand für die Anwender (neu ist ein vereinfachtes Gefährdungsmodell)
  • Standard 200-4 Notfallmanagement – definiert potentiellen Schäden und Ausfallzeiten und gibt Richtlinien für eine koordinierte Reaktion auf Ausnahmesituationen, um wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.

Die Standards werden regelmäßig mit den internationalen Normen wie der ISO/IEC 27001 abgeglichen.

Den IT-Grundschutz gibt es schon seit 1994 und wird seitdem regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Seit März 2017 wurde die Vorgehensweise bei der Umsetzung des IT-Grundschutzes überarbeitet, um auch Klein- und Mittelständischen Unternehmen einen leichten Einstieg in die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu bieten.

Die Basis-Absicherung liefert einen Einstieg zur Einführung eines ISMS. Mit der Standard-Absicherung kann ein kompletter Sicherheitsprozess implementiert werden. Die Standard-Absicherung ist kompatibel zur ISO 27001-Zertifizierung. Um einen Teil eines Informationsverbundes gesondert zu betrachten bietet die Kern-Absicherung entsprechende Vorgehensweisen.

So kann ein IT-Grundschutz schrittweise über einen risikobasierten Ansatz eingeführt werden. Gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen haben sich bisher gescheut ein komplexes und vielschichtiges IT-Sicherheitsmanagement einzuführen. Durch den neuen Standard unterstützt das BSI die Unternehmen und bietet eine Umsetzung in kleinen Schritten an, die auch diese Unternehmen bewältigen können.

Wer einen kompetenten Berater für die Umsetzung an seiner Seite haben möchte, ist bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns!

ANMATHO AG und Stadtwerke Quickborn – ein starkes Team für gelebte Sicherheit! Lesen Sie wie die Umsetzung eines ISMS nach ISO 27001 erfolgt in dem aktuellen Artikel der ZfK 10/2016.

Die Bedrohungen für die Informationssicherheit sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, die Methoden der Angreifer werden immer raffinierter. Zudem werden die Schäden häufig durch die eigenen Mitarbeiter oder Dienstleister durch Unwissenheit oder Unbekümmertheit verursacht.

Umso wichtiger ist die Sensibilisierung der IT-Nutzer für die Belange der Informationssicherheit. Da diese beim Nutzer meist als umständlich oder zeitraubend angesehen wird, ist es wichtig, ein Umdenken zu bewirken.

Dies kann mit einer Security Awareness Kampagne in 3 Schritten erfolgen:

Schritt 1:

Um die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter zu gewinnen, kann man auf die Risiken im Alltag aufmerksam machen, wie z.B. Lücken des privaten PC’s oder Mobile Devices. Hier ist ein Live-Hack oder Awareness-Videos eine sinnvolle Maßnahme.

Schritt 2:

Im zweiten Schritt gilt es, das Verständnis der Mitarbeiter für Sicherheitsmaßnahmen zu erzeugen und deren Verhalten positiv zu beeinflussen. Hier werden E-Learning Kurse, Merkblätter und Workshops gut angenommen. Je mehr dabei auf die individuellen Arbeitsbereiche der Mitarbeiter eingegangen wird, desto eher fühlt sich jeder Einzelne angesprochen und ist bereit die Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Schritt 3:

An diesem Punkt ist das Ziel die Veränderungen zu festigen. Dazu sind Maßnahmen empfehlenswert, die das Gelernte immer wieder in Erinnerung rufen. Unerlässlich ist eine regelmäßige Überprüfung des Gelernten. Hier haben sich Poster, E-Learning-Tests und Banner im firmeneigenen Intranet bewährt.

Security Awareness für Ihre Mitarbeiter

Der Schutz der Informationssicherheit steht und fällt mit dem Verhalten der Mitarbeiter. Eine gut umgesetzte Security Awareness Kampagne vermittelt das nötige Grundwissen und sensibilisiert den Mitarbeiter nachhaltig für die Informationssicherheit und richtige Verhaltensweisen.

Die ANMATHO AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Informationssicherheitsthemen vom Sicherheitscheck über die Konzeption von Notfallplänen bis hin zur vollumfänglichen Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO 27001 mit entsprechender Security Awareness Kampagnen.