JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST
wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Podcast-Folge vorzustellen! In dieser Episode widmen wir uns einem zentralen Thema des Datenschutzes: Dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT).
Was ist das VVT?
Das VVT ist wie ein Tagebuch für Ihr Unternehmen. Es dokumentiert, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, warum und wie damit umgegangen wird. Laut DSGVO ist die Führung eines VVTs für größere Unternehmen verpflichtend, aber auch kleinere Firmen müssen es führen, wenn sie regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
Warum ist das VVT wichtig?
Das VVT bietet mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Es hilft Unternehmen:
- Risiken zu identifizieren
- Prozesse zu optimieren
- Sich bei Kontrollen abzusichern
Wie erstellt man ein VVT?
Die Erstellung ist einfacher als gedacht. Oft reicht eine Excel-Tabelle mit folgenden Informationen:
- Wer verarbeitet die Daten?
- Welche Daten werden verarbeitet?
- Zweck der Verarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Speicherdauer
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Wer ist verantwortlich?
Die Erstellung wird vom Datenschutzbeauftragten oder -koordinator initiiert, der eng mit den Fachabteilungen zusammenarbeitet.
Regelmäßige Aktualisierung
Wir empfehlen das VVT mindestens jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren.
Fazit
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wertvolles Werkzeug zur Optimierung Ihrer Prozesse und zum Schutz personenbezogener Daten.
Hier ein Paar Links zum Thema „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“
- https://dsgvo-gesetz.de/art-30-dsgvo/
- Muster für VVT: https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Allgemein/Verzeichnis-Verarbeitungstaetigkeiten.html
- Liste von Dokumenten und deren Aufbewahrungsfristen: https://www.dsgvo.tools/aufbewahrungsfristen/
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