JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Unternehmensumzug, neuer Standort oder Zukauf – was bedeutet das eigentlich für Ihr Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)? In der neuen Podcastfolge beleuchten wir, warum solche Veränderungen weit mehr sind als eine bloße Adressänderung und welche Herausforderungen und Chancen sich daraus für die Informationssicherheit ergeben. Sie erfahren, weshalb es entscheidend ist, den Verantwortlichen für Informationssicherheit frühzeitig in die Planung einzubinden, wie Sie Risiken und neue Anforderungen rechtzeitig erkennen und welche Rolle die Zertifizierungsgesellschaft bei größeren Veränderungen spielt. Außerdem erhalten Sie praxisnahe Tipps, wie Sie Ihr ISMS effizient an neue Gegebenheiten anpassen und typische Stolperfallen vermeiden.

Hören Sie rein und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen auch in Zeiten des Wandels sicher aufstellen!

Hier ein Paar Links die zum Thema „Einflüsse von Unternehmensänderungen auf das ISMS – Neuer Standort“ nützlich sein können:

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In den bisherigen Artikeln (Teil1, Teil2 und Teil 3) hatten wir dargestellt, warum die alleinige Fokussierung auf rein technische Aspekte bei der Informationssicherheit nicht ausreichend ist. Als Gegenentwurf skizzieren wir ein Awareness-Konzept, das deutlich mehr beinhaltet als einige oberflächliche Schulungsveranstaltungen.

In Teil 3 des Blogs wurde die Fragestellung der Darbietungsform bereits angerissen. Gerade bei zugekauften Inhalten neigen die meisten dazu, Inhalte so einzusetzen, wie sie vom Anbieter kommen. Nur selten wird hinterfragt, ob die angebotene Form der Lerninhalte auch wirklich zur Zielgruppe selber, zu den vorgesehenen Lernzielen und nicht zuletzt zum Inhalt passt. So werden oftmals eLearnings und Präsentationen übernommen, ohne die Eignung der Unterlagen zu hinterfragen.

Psychologische Aspekte

Einige psychologische Ansätze beschreiben sogenannte Lernkanäle – hauptsächlich die Sinneskanäle, wie Sehen und Hören, aber auch die Motorik (das Selbermachen, mit den eigenen Händen) oder den kognitiven Lernkanal, der auf die Ergänzung und Vervollständigung des bestehenden, eigenen Wissensgerüstes fokussiert. Die Kernaussage der Theorie über die Lernkanäle besteht darin, dass verschiedene Menschen die verschiedenen Lernkanäle unterschiedlich effizient nutzen. Je nach eigenem Lerntyp fällt dem Einzelnen das Lernen also mal etwas leichter, mal etwas schwerer – je nachdem, über welchen Kanal die Lerninhalte aufgenommen werden.

Die zweite Kernaussage der Theorie der Lernkanäle zielt auf eine möglichst vielfältige Gestaltung der Lerninhalte. Wenn die Materialen und Medien so aufgebaut werden, dass möglichst viele Kanäle genutzt werden, adressiert man auf diese Art die verschiedenen Lerntypen und erreicht in der Summe ein besseres Ergebnis bei der Vermittlung der Lerninhalte. Eine bewusstere Auswahl der Darbietungsform beugt also nicht nur einer gefühlten oder tatsächlichen Eintönigkeit vor, sondern kann auch das Lernergebnis insgesamt verbessern.

Und noch einen Gedanken sollte man bei der Auswahl der Darbietungsform und der genutzten Medien nicht vergessen. In Teil 2 wurde das Tripel aus Wissen, Wollen und Können angesprochen. Bei der Auswahl der Methoden und Darbietungsformen kann auch der gewollte Schwerpunkt eine Rolle spielen. So eignet sich z.B. eine Präsentation eher zum Vermitteln und Darstellen von Wissen. Wenn es dagegen eher um den Erwerb oder die Verbesserung des Könnens gehen soll, wäre eine praktische Übung für jeden Teilnehmer sicher passender. Natürlich gibt es auch hier oft eine innere Logik für die Reihenfolge: zumeist muss zuerst Wissen vermittelt werden, um dieses dann in praktischen Übungen in Können umzuwandeln. Beide Aspekte gehören für viele Inhalte zusammen – was jedoch nicht heißt, dass sie zwingend auch zusammen, in einer Veranstaltung, dargeboten werden müssen …

Übrigens – falls die Frage aufgekommen sein sollte, welche Überlegungen hinter der Idee des Awareness-Konzeptes stehen: den zugrundeliegenden Ansatz stellt Matthias Weigmann in einem Blogartikel vor!

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

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Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

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In dieser Podcast-Folge erfahren Sie, wie die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach ISO 27001 in mittelständischen Unternehmen erfolgreich gestaltet werden kann. Wir geben Ihnen einen praxisnahen Überblick über die typischen Abläufe, Zeitrahmen und Herausforderungen bei der Umsetzung – von der Bildung eines interdisziplinären Projektteams über die Festlegung des Geltungsbereichs bis hin zur Integration der Anforderungen in die täglichen Prozesse. Dabei wird deutlich: Informationssicherheit ist ein unternehmensweites Thema, das alle Bereiche betrifft und nicht allein in der IT angesiedelt ist. Sie erhalten wertvolle Hinweise, wie Sie Ihr Team optimal einbinden und bestehende Strukturen nutzen.

Hier ein Paar Links zum Thema „Einführung eines ISMS nach ISO 27001 – der Projektablauf“

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wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Podcast-Folge vorzustellen! In dieser Episode widmen wir uns einem zentralen Thema des Datenschutzes: Dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT).

Was ist das VVT?

Das VVT ist wie ein Tagebuch für Ihr Unternehmen. Es dokumentiert, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, warum und wie damit umgegangen wird. Laut DSGVO ist die Führung eines VVTs für größere Unternehmen verpflichtend, aber auch kleinere Firmen müssen es führen, wenn sie regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.

Warum ist das VVT wichtig?

Das VVT bietet mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Es hilft Unternehmen:

  • Risiken zu identifizieren
  • Prozesse zu optimieren
  • Sich bei Kontrollen abzusichern

Wie erstellt man ein VVT?

Die Erstellung ist einfacher als gedacht. Oft reicht eine Excel-Tabelle mit folgenden Informationen:

  • Wer verarbeitet die Daten?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Zweck der Verarbeitung
  • Rechtsgrundlage
  • Speicherdauer
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Wer ist verantwortlich?

Die Erstellung wird vom Datenschutzbeauftragten oder -koordinator initiiert, der eng mit den Fachabteilungen zusammenarbeitet.

Regelmäßige Aktualisierung

Wir empfehlen das VVT mindestens jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren.

Fazit

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wertvolles Werkzeug zur Optimierung Ihrer Prozesse und zum Schutz personenbezogener Daten.

Hier ein Paar Links zum Thema „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“

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Ein ereignisreiches Jahr für Informationssicherheit, Datenschutz und KI

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, und in unserer letzten Podcast-Folge werfen wir einen umfassenden Blick auf die Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI). Unternehmen sahen sich in diesem Jahr nicht nur mit neuen Regularien wie NIS2 konfrontiert, sondern auch mit einer immer stärkeren Integration von KI-Technologien, die die Arbeitswelt nachhaltig verändern.

Highlights der Folge

Künstliche Intelligenz (KI): Automatisierung und neue Perspektiven

KI hat in diesem Jahr eine Schlüsselrolle eingenommen – sei es in der Beratung, der Überprüfung von Richtlinien oder als Chance zur Automatisierung in der Informationssicherheit. Doch der Einsatz von KI bringt auch Herausforderungen mit sich, etwa hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in Datenschutzregelungen und der Anpassung interner Prozesse.

Datenschutz und DSGVO: Kritik und neue Herausforderungen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht weiterhin im Fokus, nicht nur durch Kritik an ihrem starren Regelwerk, sondern auch durch neue Technologien, die bislang kaum in den Vorschriften berücksichtigt werden. Besonders KI wirft neue Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf und zeigt, dass Anpassungen dringend nötig sind.

NIS2-Umsetzung: Auswirkungen auf Unternehmen

Mit der NIS2-Richtlinie kamen weitreichende Änderungen für Unternehmen, doch die Umsetzung verlief vielerorts schleppend. Die stark gestiegene Zahl betroffener Unternehmen bringt neue Anforderungen und Risiken mit sich, die den Handlungsbedarf 2024 noch einmal deutlich gemacht haben.

Awareness und Schulungen: Sensibilisierung wird essenziell

Cybergefahren und der richtige Umgang mit KI erfordern ein höheres Maß an Bewusstsein und Kompetenz. Neue gesetzliche Schulungspflichten unterstreichen, wie wichtig es ist, Mitarbeiter und Geschäftsführungen regelmäßig zu sensibilisieren und auf den neuesten Stand zu bringen.

ANMATHO AG: Zurück im Winterhuder Weg

Die ANMATHO AG kehrt an ihren ursprünglichen Standort im Winterhuder Weg in Hamburg zurück. Ein Schritt, der die Weichen für ein produktives und erfolgreiches Jahr 2025 stellt.

 

Hier ein Paar Links zum Thema „Jahresrückblick 2024“

Lesen Sie hier die Beiträge aus 2024: https://anmatho.de/neuigkeiten/blog-artikel/

Hier finden Sie die Podcasts zu den neuen Regularien: https://anmatho.de/neuigkeiten/podcast/

Regularien in der Informationssicherheit: https://www.openkritis.de/

Leitfaden zur sicheren Nutzung von KI-Systemen:

https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/Leitfaden_KI-Systeme_230124.html

Informationen zum TDDDG: https://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

 

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Künstliche Intelligenz ist mittlerweile aus dem Unternehmensalltag kaum noch wegzudenken. Die Nutzung von Chatbots, Unterstützung bei der Erstellung oder Analyse von Dokumenten und Informationen oder sogar die Entwicklung von KI in den eigenen Produkten – die Möglichkeiten des Einsatzes von KI im Unternehmen sind immens.

In dieser Episode sprechen wir über das Thema „KI im ISMS“ und inwieweit KI zum einen die Informationssicherheit im Unternehmen unterstützen kann aber auch welche Schwachstellen die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Unternehmen eröffnen kann.

Hier ein Paar Links zum Thema „KI im ISMS – eine gute Idee?“

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In dieser Episode sprechen wir über zentrale Regularien und Gesetze im Bereich der Informationssicherheit: NIS2, KRITIS-Dachgesetz, DORA, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz und dem Cyberresilienz Act. Wir beleuchten die Gemeinsamkeiten, Ergänzungen und Dopplungen dieser Vorschriften und diskutieren, wie sie zusammenspielen, um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Dabei gehen wir insbesondere auf die Maßnahmen ein die Unternehmen zukünftig umsetzen müssen. Ein spannender Überblick für alle, die mit Cybersecurity und regulatorischen Anforderungen zu tun haben!

Hier ein Paar Links zum Thema „NIS2 & Co – Gemeinsamkeiten, Ergänzungen, Dopplungen“

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/cybersecurity/

https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Auftrag/Gesetze-und-Verordnungen/NIS-Richtlinien/nis-richtlinie_node.html

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/strengere-regeln-fur-cybersicherheit-und-die-resilienz-kritischer-einrichtungen-der-eu-kraft-2023-01-16_de

https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/DORA/DORA_node.html

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de

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Mit der EU-Digitalstrategie zum Voranbringen des digitalen Fortschrittes innerhalb der europäischen Union kommen einige neue Verordnungen auf deutsche Unternehmen und Behörden zu. Ob nun Date Act, Digital Market Act oder Data Governance Act, alle beschäftigen sich mit der Vereinfachung und Verbesserung des Datenaustausches innerhalb der EU. Auch wenn es vorrangig um nicht-personenbezogene Daten geht, sind bei diesem Datenaustausch auch immer wieder personenbezogene Daten betroffen und damit ein Fall für eine datenschutzrechtliche Betrachtung.

In diesem Podcast wollen wir darauf eingehen, was es mit dem Data Act und dem Data Governance Act auf sich hat, welche Unternehmen betroffen sind und welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen. Außerdem wollen wir uns beide Verordnungen im Hinblick auf die Verbindung zur DSGVO ansehen.

Dieser Podcast richtet sich vor allem an die Datenschutzbeauftragten und -koordinatoren im Unternehmen, an weitere Verantwortliche im Datenschutz sowie an die Geschäftsleitung.

Hier ein Paar Links zum Thema „Data Act, DSA, DMA, DGA – wer blickt da noch durch?“

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Die ISO 27001 gibt in Kapitel 9 vor, dass Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung des ISMS stattfinden muss – und ist damit eine klare Aufforderung Kennzahlen zu erheben. Aber wie findet man nun am welche, die aussagekräftig sind und nicht nur mittels Raketenwissenschaft erhoben werden können?

Dieser Podcast richtet sich an die Informationssicherheitsbeauftragten im Unternehmen, weitere Verantwortliche im ISMS und natürlich an die Geschäftsführung, die das ISMS verantwortet.

In unserer Folge „Kennzahlen im ISMS gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Tipps zum Finden von Kennzahlen
  • Hilfe in der ISO 27004
  • Kennzahlen, interne Audits, Managementbewertung – ein Kreislauf
  • Sinnvolle Kennzahlen im ISMS
  • Umgang mit den Ergebnissen

Hier ein Paar Links zum Thema 

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Zu viele Köche verderben den Brei – aber wie viele Köche braucht man eigentlich, um einen wirklich schmackhaften Brei zu bekommen? Eine ähnliche Frage kann man sich bei der Zusammenstellung des Projektteams für die Einführung eines ISMS stellen: wer sollte unbedingt dabei sein, damit alle Aspekte des Unternehmens sich auch im ISMS widerspiegeln?

In unserer Folge „Einführung eines ISMS – Zusammenstellung des Projektteams“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Grundlage Kapitel 7 der ISO 27001 „Unterstützung“
  • Bestimmung des notwendigen Personenkreises
  • Gründe zum Einbinden von Personal und IT
  • Lokale ISB / Sicherheitskoordinatoren – „Helferlein“ für den besseren Kommunikationsfluss
  • Hilfestellung durch die ISO 27002 bzw. den Anhang A der ISO 27001

Dieser Podcast richtet sich an die Verantwortlichen im ISMS, die für die Zusammenstellung der Projektgruppe zuständig sind, sowie die Geschäftsleitung, die das gesamte ISMS verantwortet.

Hier ein Paar Links zum Thema „Einführung eines ISMS – Zusammenstellung des Projektteams“  

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