In den bisherigen Blogbeiträgen wurden einige technische und organisatorische Aspekte betrachtet, die bei der sicheren Gestaltung von Home Office zu beachten sind. In den meisten der Artikel fanden sich Hinweise auf zu regelnde Fragestellungen, wie z.B. die dienstliche Nutzung privater Peripherie oder Gedanken zur Datensicherung. Dies zeigt: man kann den „menschlichen Faktor“ nicht hoch genug bewerten, wenn es um die Etablierung eines angemessenen Niveaus von Informationssicherheit geht, auch und gerade beim Arbeiten im Home Office!

Man kann nicht erwarten, dass sich alle Mitarbeiter von sich aus sicher verhalten, wenn es von Seiten des Unternehmens keine Vorgaben und Handreichungen gibt, was genau zu einem sicheren Verhalten gehört. Diese Art von Vorgaben und Regeln gibt es für das Arbeiten im Unternehmen selber, wo ihre Einhaltung vom Vorgesetzen, vielleicht auch von den Kollegen, nachverfolgt und gegebenenfalls angemahnt wird. Es sollte an die Mitarbeiter klar kommuniziert werden, dass es eine vergleichbare Erwartungshaltung auch für die Tätigkeit im Home Office gibt.

Einige der bisherigen Vorgaben gelten sicher genauso wie im Büro (z.B. das Verhalten am Telefon), einige Regeln müssen vielleicht für die Arbeit im Home Office ergänzt oder präzisiert werden (z.B. bezüglich des Speicherns von neuen Dokumenten), und wieder andere Regeln sind hauptsächlich für das Arbeiten außerhalb des Unternehmens gedacht (z.B. die Möglichkeit des Einsehens von Bildschirminhalten), oder müssen für das Arbeiten im Home Office überhaupt erst getroffen werden, wie z.B. Vorgaben zur Nutzung von privater Peripherie am Firmenrechner.

Erster Schritt: Regelungen treffen!

Eine erste Aufgabe des Unternehmens besteht also darin, diese Regelungen überhaupt erst einmal zu treffen, und sie dann natürlich auch zu kommunizieren. Zum Kommunizieren kann auch gehören, Abläufe oder neue Tools zu erklären, Unterschiede zwischen Büro und Home Office aufzuzeigen oder Hilfestellungen zu geben, z.B. durch Checklisten, Unterstützung bei der Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes oder der Möglichkeit für Rückfragen und Klarstellungen.

Dieses Herangehen erzeugt nicht nur ein für beide Seiten klar geregeltes Umfeld, sondern ermöglicht es auch dem Mitarbeiter, sich bewusst sicher zu verhalten. Schließlich gibt es im privaten Umfeld Umstände, die das sichere Arbeiten durchaus beeinflussen können, wie z.B. kleine Kinder, die dem Elternteil gerne mal über die Schulter schauen, fehlende Vernichtungsmöglichkeiten für Papier und vieles mehr … Und man ist im Home Office ohne Kollegen oder Vorgesetzte, die auf die Einhaltung der Vorgaben hinweisen …

Doch dazu mehr im kommenden Blogartikel.

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Zum besseren Schutz unternehmenseigener Werte und Informationen ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems ratsam. Dieses kann nach unterschiedlichsten Standards aufgebaut und zertifiziert werden, die wohl am weitest verbreiteten in Deutschland sind die Implementierung eines ISMS nach ISO 27001 oder nach IT-Grundschutz vom BSI.

In unserer Folge „IT-Grundschutz vs. ISO 27001“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Inhaltliche Unterschiede zwischen der ISO 27001 und dem IT Grundschutz
  • Vorgehensweisen der jeweiligen Standards
  • Externe und interne Faktoren für die Entscheidung
  • Zertifizierbarkeit der Verfahren

Hier ein Paar Links zum Thema Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten:

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Zum besseren Schutz unternehmenseigener Werte und Informationen ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems ratsam. In der Automobilindustrie und allen zugehörigen Bereichen hat sich der VDA Standard TISAX® etabliert, um einen vergleichbaren und umfänglichen Schutz herzustellen. Besonderheiten wie Prototypenschutz und Datenschutz werden hier zusätzlich berücksichtig.

In unserer Folge „TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:
• Woher kommt der TISAX® Standard?
• Aufbau des Information Security Assessments
• Prüfung und Zertifizierung der Informationssicherheit nach TISAX®
• Bedeutung in der Automobilbranche

Hier ein Paar Links zum Thema TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie:
https://enx.com/de-de/tisax/
https://anmatho.de/seminare/
https://www.dekra.de/de/tisax-assessment

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Der Schutz von unternehmenseigenen Informationen und Werten nimmt einen immer höheren Stellenwert im Geschäftsleben ein. Aus diesem Grund ist die Einführung eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems eine gute Möglichkeit diesen Schutz gezielt umzusetzen. Für die Koordinierung und zielgerichtete Umsetzung bietet es sich dann an, einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zu benennen, der der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Informationssicherheit ist.

In unserem Podcast wollen wir die grundlegenden Aufgaben eines Informationssicherheitsbeauftragten beleuchten, seine Rolle als Berater und Ansprechpartner für die Geschäftsführung und Mitarbeiter und die Wichtigkeit des frühzeitigen Einbindens in alle Projekte.

In unserer Folge “Die Aufgaben eines Informationssicherheitsbeauftragten“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Organisatorisch, strategisch, kommunikativ – das weite Tätigkeitsfeld des ISB
  • Das Zusammenspiel mit der Geschäftsführung
  • Vor- und Nachteile des internen und des externen ISB
  • Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter in einer Person – geht das?

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Datenschutz ist ein unumgängliches Thema, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ab 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, doch auch schon vorher macht es Sinn diese Position im Unternehmen zu besetzten.

In unserem Podcast wollen wir die grundlegenden Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten beleuchten, seine Rolle als Berater und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Mitarbeiter und die Wichtigkeit des frühzeitigen Einbindens in alle Projekte.

In unserer Folge “Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Welche Pflichten und Aufgaben hat der DSB gemäß DS-GVO?
  • Von Dokumentenprüfung bis Mitarbeiterschulungen – der umfangreiche Job eines DSB
  • Wann ist ein DSB haftbar?

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In den bisherigen Artikeln (Teil1 und Teil2) hatten wir gezeigt, wieso es einer Behandlung der „Schwachstelle Mensch“ bedarf und warum es notwendig ist, diese Behandlung nicht als einzelne Maßnahme zu sehen, sondern vielmehr als langfristiges und systematisches Konzept, mit dem eine Änderung im Verhalten hin zu einem nachhaltig sicheren Agieren erreicht werden soll.

Solch ein Konzept benötigt einige Ressourcen – der zeitliche Aufwand für die Organisation einer einzelnen Veranstaltung ist dabei die offensichtlichste, aber bei weitem nicht die einzige Komponente. Hinzu kommen Überlegungen zu den Inhalten der Veranstaltung: Welche Ziele hinsichtlich Informationssicherheit sollen erreicht werden? Welche Darbietungsform ist hierfür optimal? Und wie soll die gewählte Darbietungsform mit den konkreten Inhalten gefüllt werden? Weiterhin muss natürlich auch der Zeitaufwand der Teilnehmer mit eingeplant werden. Kleine Erinnerung an Teil 1: eLearning kann den Zeitrahmen für die Teilnehmer deutlich entzerren, wenn es denn inhaltlich zum Thema passt!

Zu der Formulierung von Zielen für Awareness-Maßnahmen gehört ebenso die Überlegung, wie die Erreichung dieser Ziele überprüft werden soll. Die Überprüfung kann dabei auf sehr verschiedene Arten erfolgen – so könnte z.B. das eLearning mit einem kleinen Online-Test abgeschlossen werden. Aber auch andere Messverfahren sind denkbar, wie die Auswertung von Kennzahlen (z.B. ein Vergleich von gemeldeten Spammails vor und nach der Schulung), Umfragen, Quiz …

Unterlagen und Redner

Zur Ressourcenplanung gehören noch weitere Fragestellungen, wie z.B. die Auswahl von passenden Schulungsunterlagen. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: selber anfertigen oder von externen Anbietern einkaufen. Beide Varianten haben dabei ihre spezifischen Vor- und Nachteile. So hat man bei selbst erstellten Unterlagen einen größeren Einfluss auf Gestaltung, Inhalte, unternehmensspezifisches Aussehen und die ganz speziellen, eigenen Abläufe. Andererseits fehlt bei diesem Vorgehen oftmals der hilfreiche, zusätzliche Blick eines Außenstehenden, der sowohl in die Gestaltung als auch bei den Inhalten eine frische, neue Sichtweise liefern kann.

Und noch eine Frage stellt sich: Wer soll es machen? Auch hier können beide Varianten gut funktionieren – der kompetente, interessante externe Experte oder Trainer, der ein Sachthema spannend darbieten kann, oder ein interner Mitarbeiter, der vielleicht das Thema Awareness langfristig betreut und die konkreten Prozesse im Unternehmen gut kennt. Auch der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) kann oftmals in den Veranstaltungen als Vortragender agieren – schließlich ist die Informationssicherheit Kerntätigkeit des ISB, d.h. er wird auch inhaltlichen Rückfragen gut beantworten können. Genaugenommen muss man sich nur eine Frage beantworten: Kann und will ich in solchen Veranstaltungen als Vortragender auftreten?

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„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

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In den bisherigen Artikeln zum sicheren Arbeiten im Home Office wurde deutlich, dass die breite Nutzung von Home Office auch als Türöffner für die Digitalisierung und Weiterentwicklung von betrieblichen Prozessen gesehen werden kann. Wichtig ist hierbei, dass die Regelungen und Vorgaben aus dem betrieblichen Umfeld nicht immer 1-zu-1 direkt auf das Arbeiten im häuslichen Umfeld übertragen werden können. Sicher soll das Home Office sein, aber auch praktikabel und mit überschaubarem Aufwand zu gestalten.

Eine häufig auftretende Fragestellung in diesem Themengebiet ist die nach der Privatnutzung: Ist es statthaft, private Geräte (oder private Peripherie) für dienstliche Zwecke zu nutzen? In Diskussionen hierzu findet sich oft die Abkürzung BYOD – „Bring Your Own Device“. Aber auch die entgegengesetzte Fragestellung sollte beantwortet werden: Ist die private Nutzung von dienstlicher Ausstattung zulässig? Die eigentliche Schwierigkeit bei der Beantwortung entsteht durch die Vermischung von dienstlichen und privaten Inhalten. So ist es ohne zusätzliche Maßnahmen kaum möglich, die privaten Fotos auf dem Mobiltelefon von den dienstlichen zu unterscheiden, ebenso wie die gespeicherten Kontakte oder die versendeten Emails. Es zeigt sich somit der Konflikt zwischen Arbeitnehmerrechten und Datenschutz auf der einen Seite und dem berechtigten Interesse des Unternehmens an dem Schutz sensibler Informationen auf der anderen Seite.

Ansatz 1: Strikte Trennung

Als sinnvoll haben sich hier nur zwei Lösungsansätze erwiesen. Da wäre als erster Ansatz die strikte Trennung von dienstlicher und privater Nutzung – dienstliche Informationen dürfen ausschließlich auf dienstlichen Geräten verarbeitet werden. Dieser Ansatz ist einfach zu verstehen, erfordert aber Konsequenz und auch einigen Aufwand in der Umsetzung: externer Monitor, Maus und Tastatur für ein ergonomisches Arbeiten, vielleicht noch einen Drucker oder weitere Peripherie … Was oft vergessen wird: wenn hier nicht die im Unternehmen übliche Standardperipherie gestellt wird, neigen Nutzer dazu, ersatzweise bereits vorhandene private Peripherie zu nutzen, die nicht immer sicher ist (z.B. nicht durchgeführte Firmwareaktualisierung beim privaten Drucker oder Nutzung des Smart-TV als Monitor), oder die durch notwendige Treiberinstallationen einen erhöhten Supportaufwand in der IT-Abteilung erzeugen.

Ansatz 2: MDM

Insbesondere für Mobilgeräte bietet sich als Lösung für das angesprochene Problem der Vermengung privater und dienstlicher Daten ein „Mobile Device Management“ (MDM) an. Diese Art von Software dient der zentralen Verwaltung der dienstlichen Mobilgeräte und ermöglicht – zumeist durch Containerisierung – die vollständige Trennung von dienstlichen und privaten Inhalten. Dadurch ist es beispielsweise möglich, den dienstlichen Container mitsamt den dienstlichen Inhalten komplett aus der Ferne zu löschen, ohne dass die privaten Inhalte außerhalb des dienstlichen Containers betroffen wären.

Es zeigt sich im Verlauf dieser Artikelserie deutlich, dass es für ein sicheres Arbeiten im Home Office in hohem Maße auf organisatorische Regelungen und Überlegungen ankommt, um nicht nur das Arbeiten sicher zu machen, sondern um auch für die Weiterentwicklung und Verbesserung der betrieblichen Abläufe einen Nutzen zu generieren.

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Der Schutz firmeneigenen Informationen ist in der heutigen Geschäftswelt elementar, ein ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) kann hier helfen durch das stürmische Gewässer „Informationssicherheit“ zu manövrieren.

In unserem heutigen Podcast zeigen wir auf, was die Einführung eines ISMS aus Führungssicht bedeutet, welche Vorüberlegungen für ein erfolgreiches System nötig sind und welche handfesten Vorteile es bietet, nicht nur in Bezug auf IT-Sicherheit.

Dabei gehen wir in unserer Folge “ Die Geschäftsführung im ISMS“ auf folgende Aspekte ein:

  • Wie wird Informationssicherheit im Unternehmen organisiert?
  • Was wird dabei von der Geschäftsführung konkret erwartet?
  • Wie kann ein ISMS (engl. Information Security Management System) helfen strategische Entscheidungen zu treffen?
  • Wie kann das eigene Haftungsrisiko als Geschäftsführung reduziert werden?

 

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Die Identifizierung der eigenen geschäftskritischen Prozesse ist der erste Start für ein BCM -Management und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kritischen Prozesse. Für die einzelnen Prozesse werden abhängig von der Kritikalität maximal tolerierbare Ausfallzeiten und mögliche Wiederanlaufprozeduren definiert.

Notfallkonzepte sehen in der Regel koordinierte Vorgehensweisen vor:

  • Sofortmaßnahmen (Ausrufen des Notfalls – aktivieren der Notfallkette)
  • Notfallprozesse anlaufen lassen (Umschaltung auf Notbetrieb)
  • Durchführung des Notbetriebs (Notfallumsetzung)
  • Rückführung des Notfallbetriebs in den Normalbetrieb (Wiederanlaufplanung)
  • Nachbearbeitung des Vorfalls (Forensik)

Für alle fünf diese verschiedenen Phasen sollten dann entsprechende Pläne existieren, die die erfolgreiche Durchführung beschreiben und unterstützen. Neben diesen Notfallplänen ist auch das Krisenmanagement Bestandteil der Business Continuity.
Für Krisenfälle sind ebenfalls entsprechende Konzepte zu etablieren, um schnell und effizient zu reagieren. Die Strukturen definieren Rollen, Verantwortlichkeiten und Meldewege im Krisenfall und ermöglichen die Steuerung und Überwachung.
Regelmäßige Tests und Notfallübungen sind dann zu planen und durchzuführen, um die eigenen Pläne und Konzepte auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. erkannte Schwachstellen und Defizite zu erkennen. Die Erkenntnisse der Übungen werden anschließend zur Optimierung in die Notfallpläne integriert.

Mögliche Szenarien für den Business-Continuity-Krisenfall

Ein BCM Notfall kann durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst oder auch eine Verkettung mehrerer zuerst voneinander unabhängige Vorkommnisse ausgelöst werden. Solche Störungen oder Notfälle lassen sich in verschiedene Kategorien aufgliedern.

  • Ausfall von Hardware oder von Software
  • Ausfall von IT-Prozessen oder Störungen/Ausfall des Netzwerks
  • Stromausfall oder sogar Ausfall eines oder mehrerer Standorte
  • Hackerangriff oder Malwareinfektion
  • Naturkatastrophen
  • usw.

Je nach Ereignis sind sinnvolle Maßnahmen für die Business Continuity erforderlich. Technische Ereignisse wie der Ausfall von Hardware, Netzwerken oder des Stroms lassen sich beispielsweise durch redundante Anlagen und Systeme abfangen.

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“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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In einem vorgehenden Beitrag habe ich einen kurzen Überblick über die beiden Ebenen der Wirksamkeitsmessung im Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gegeben: Wirksamkeit des Managementsystems und Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit. Dieser Artikel vertieft den Aspekt der Wirksamkeit des Managementsystems.

Wirksamkeit des Managementsystems

Jedes bedeutende Rahmenwerk zur Informationssicherheit, gleich ob ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ein anderes Regelwerk, beschreibt ein Managementsystem. Sollen die gesteckten Ziele erreicht werden, muss das Managementsystem als System funktionieren. Dieses Funktionieren muss also sichergestellt und daher überprüft werden. Am Beispiel der ISO 27001:2013 möchte ich dies illustrieren.

Die ISO 27001:2013 nennt in Kapitel 9 drei verpflichtende Handlungsfelder zur Bewertung der Leistung:

  1. Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
  2. Interne Audits
  3. Managementbewertung

Den Punkten “Interne Audits” und “Managementbewertung” werden wir uns in einem späteren Artikel widmen. Hier soll es um den ersten Punkt “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” gehen.

Die ISO 27001:2013 fordert: “Die Organisation muss … die Wirksamkeit des Informationssicherheits-Managementsystems bewerten.” Dazu muss überwacht und gemessen werden. An zwei Beispielen für zu überwachende und zu messende Teile des ISMS soll das dargestellt werden:

  1. Ressourcenverbrauch
  2. Reviews von Richtlinien

Ressourcenverbrauch

Gemessen werden kann in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, der Verbrauch bestimmter Ressourcen wie beispielsweise Arbeitszeit oder Budget für externe Beratung. In der Analyse können diese gemessenen Werte ins Verhältnis zu den jeweiligen Plandaten gesetzt und dann entsprechend bewertet werden. Ist zur Jahresmitte beispielsweise erst ein Viertel der für das Jahr geplanten Arbeitszeit verschrieben, kann dies ein Indiz sein, dass zu wenig im und am ISMS gearbeitet wird. Eine solche Bewertung versetzt das Unternehmen dann in die Lage, rechtzeitig gegenzusteuern. Ein im Verhältnis zur abgelaufen Zeit zu hoher Arbeitszeiteinsatz kann ein Indiz für unzureichend eingeplante Ressourcen sein. Diese Information kann für den nächsten Planungszeitraum nützlich sein.

Die Bewertung muss dabei immer vor dem vorhandenen Hintergrundwissen “mit Verstand” erfolgen. Möglicherweise ist ja wegen eines größeren Projektes im zweiten Halbjahr kein gleichmäßiger Ressourcenverbrauch zu erwarten. Entscheidend bleibt daher immer die Bewertung der von Messung und Analyse durch den Menschen.

Reviews von Richtlinien

Viele Organisationen führen die notwendigen Reviews ihrer Richtlinien und sonstigen Dokumente über das Jahr verteilt durch. Zweck ist dabei eine kontinuierliche Beschäftigung mit den Dokumenten sowie die Vermeidung von “Review-Wochen”. Auch in diesem Fall liefert die Messung überfälliger Dokumente einen Hinweis auf bestehende Probleme und gibt so die Möglichkeit, rechtzeitig nachzusteuern. Die Ursachenanalyse könnte beispielsweise auf einen Ressourcenmangel hinweisen. Vielleicht haben die Verantwortlichen für das Review diese einfach vergessen. Der Einsatz eines Werkzeugs zur Erinnerung könnte hier hilfreich sein und das Funktionieren des ISMS an dieser Stelle unterstützen. Möglicherweise liegt es auch nur an mangelnder Motivation für eine ungeliebte Aufgabe ;-).

In einem späteren Artikel werde ich mich näher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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„Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004“

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