JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Der Schutz firmeneigenen Informationen ist in der heutigen Geschäftswelt elementar, ein ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) kann hier helfen durch das stürmische Gewässer „Informationssicherheit“ zu manövrieren.

In unserem heutigen Podcast zeigen wir auf, was die Einführung eines ISMS aus Führungssicht bedeutet, welche Vorüberlegungen für ein erfolgreiches System nötig sind und welche handfesten Vorteile es bietet, nicht nur in Bezug auf IT-Sicherheit.

Dabei gehen wir in unserer Folge “ Die Geschäftsführung im ISMS“ auf folgende Aspekte ein:

  • Wie wird Informationssicherheit im Unternehmen organisiert?
  • Was wird dabei von der Geschäftsführung konkret erwartet?
  • Wie kann ein ISMS (engl. Information Security Management System) helfen strategische Entscheidungen zu treffen?
  • Wie kann das eigene Haftungsrisiko als Geschäftsführung reduziert werden?

 

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Die Identifizierung der eigenen geschäftskritischen Prozesse ist der erste Start für ein BCM -Management und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kritischen Prozesse. Für die einzelnen Prozesse werden abhängig von der Kritikalität maximal tolerierbare Ausfallzeiten und mögliche Wiederanlaufprozeduren definiert.

Notfallkonzepte sehen in der Regel koordinierte Vorgehensweisen vor:

  • Sofortmaßnahmen (Ausrufen des Notfalls – aktivieren der Notfallkette)
  • Notfallprozesse anlaufen lassen (Umschaltung auf Notbetrieb)
  • Durchführung des Notbetriebs (Notfallumsetzung)
  • Rückführung des Notfallbetriebs in den Normalbetrieb (Wiederanlaufplanung)
  • Nachbearbeitung des Vorfalls (Forensik)

Für alle fünf diese verschiedenen Phasen sollten dann entsprechende Pläne existieren, die die erfolgreiche Durchführung beschreiben und unterstützen. Neben diesen Notfallplänen ist auch das Krisenmanagement Bestandteil der Business Continuity.
Für Krisenfälle sind ebenfalls entsprechende Konzepte zu etablieren, um schnell und effizient zu reagieren. Die Strukturen definieren Rollen, Verantwortlichkeiten und Meldewege im Krisenfall und ermöglichen die Steuerung und Überwachung.
Regelmäßige Tests und Notfallübungen sind dann zu planen und durchzuführen, um die eigenen Pläne und Konzepte auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. erkannte Schwachstellen und Defizite zu erkennen. Die Erkenntnisse der Übungen werden anschließend zur Optimierung in die Notfallpläne integriert.

Mögliche Szenarien für den Business-Continuity-Krisenfall

Ein BCM Notfall kann durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst oder auch eine Verkettung mehrerer zuerst voneinander unabhängige Vorkommnisse ausgelöst werden. Solche Störungen oder Notfälle lassen sich in verschiedene Kategorien aufgliedern.

  • Ausfall von Hardware oder von Software
  • Ausfall von IT-Prozessen oder Störungen/Ausfall des Netzwerks
  • Stromausfall oder sogar Ausfall eines oder mehrerer Standorte
  • Hackerangriff oder Malwareinfektion
  • Naturkatastrophen
  • usw.

Je nach Ereignis sind sinnvolle Maßnahmen für die Business Continuity erforderlich. Technische Ereignisse wie der Ausfall von Hardware, Netzwerken oder des Stroms lassen sich beispielsweise durch redundante Anlagen und Systeme abfangen.

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In einem vorgehenden Beitrag habe ich einen kurzen Überblick über die beiden Ebenen der Wirksamkeitsmessung im Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gegeben: Wirksamkeit des Managementsystems und Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit. Dieser Artikel vertieft den Aspekt der Wirksamkeit des Managementsystems.

Wirksamkeit des Managementsystems

Jedes bedeutende Rahmenwerk zur Informationssicherheit, gleich ob ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ein anderes Regelwerk, beschreibt ein Managementsystem. Sollen die gesteckten Ziele erreicht werden, muss das Managementsystem als System funktionieren. Dieses Funktionieren muss also sichergestellt und daher überprüft werden. Am Beispiel der ISO 27001:2013 möchte ich dies illustrieren.

Die ISO 27001:2013 nennt in Kapitel 9 drei verpflichtende Handlungsfelder zur Bewertung der Leistung:

  1. Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
  2. Interne Audits
  3. Managementbewertung

Den Punkten “Interne Audits” und “Managementbewertung” werden wir uns in einem späteren Artikel widmen. Hier soll es um den ersten Punkt “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” gehen.

Die ISO 27001:2013 fordert: “Die Organisation muss … die Wirksamkeit des Informationssicherheits-Managementsystems bewerten.” Dazu muss überwacht und gemessen werden. An zwei Beispielen für zu überwachende und zu messende Teile des ISMS soll das dargestellt werden:

  1. Ressourcenverbrauch
  2. Reviews von Richtlinien

Ressourcenverbrauch

Gemessen werden kann in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, der Verbrauch bestimmter Ressourcen wie beispielsweise Arbeitszeit oder Budget für externe Beratung. In der Analyse können diese gemessenen Werte ins Verhältnis zu den jeweiligen Plandaten gesetzt und dann entsprechend bewertet werden. Ist zur Jahresmitte beispielsweise erst ein Viertel der für das Jahr geplanten Arbeitszeit verschrieben, kann dies ein Indiz sein, dass zu wenig im und am ISMS gearbeitet wird. Eine solche Bewertung versetzt das Unternehmen dann in die Lage, rechtzeitig gegenzusteuern. Ein im Verhältnis zur abgelaufen Zeit zu hoher Arbeitszeiteinsatz kann ein Indiz für unzureichend eingeplante Ressourcen sein. Diese Information kann für den nächsten Planungszeitraum nützlich sein.

Die Bewertung muss dabei immer vor dem vorhandenen Hintergrundwissen “mit Verstand” erfolgen. Möglicherweise ist ja wegen eines größeren Projektes im zweiten Halbjahr kein gleichmäßiger Ressourcenverbrauch zu erwarten. Entscheidend bleibt daher immer die Bewertung der von Messung und Analyse durch den Menschen.

Reviews von Richtlinien

Viele Organisationen führen die notwendigen Reviews ihrer Richtlinien und sonstigen Dokumente über das Jahr verteilt durch. Zweck ist dabei eine kontinuierliche Beschäftigung mit den Dokumenten sowie die Vermeidung von “Review-Wochen”. Auch in diesem Fall liefert die Messung überfälliger Dokumente einen Hinweis auf bestehende Probleme und gibt so die Möglichkeit, rechtzeitig nachzusteuern. Die Ursachenanalyse könnte beispielsweise auf einen Ressourcenmangel hinweisen. Vielleicht haben die Verantwortlichen für das Review diese einfach vergessen. Der Einsatz eines Werkzeugs zur Erinnerung könnte hier hilfreich sein und das Funktionieren des ISMS an dieser Stelle unterstützen. Möglicherweise liegt es auch nur an mangelnder Motivation für eine ungeliebte Aufgabe ;-).

In einem späteren Artikel werde ich mich näher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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„Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004“

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Im vorherigen Blogartikel “AWARENESS – MASSNAHME ODER KONZEPT?” hatten wir bereits angerissen, warum neben der Betrachtung von technischen Aspekten auch das Einbinden der Mitarbeiter zwingend notwendig ist, um ein hohes Maß an Informationssicherheit zu erreichen. Dieser Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, spiegelt sich in der Fragestellung „Maßnahme oder Konzept?“ wider. Es sollte das Ziel von Awarenesskonzepten sein, die Befähigung der Mitarbeiter zu sicherem Handeln zu entwickeln und zu fördern.

Dabei sind drei Aspekte gleichermaßen bedeutsam: Wissen, Wollen und Können. „Wissen“ meint hier das reine fachliche Wissen des Einzelnen, z.B. wie ein Programm bedient wird oder welche Regelungen und Vorgaben es für Besucher oder für das Arbeiten im Homeoffice gibt. „Wollen“ adressiert die innere Bereitschaft, dieses Wissen auch anwenden zu wollen, die Vorschriften zu beachten, weil sie sinnvoll, einleuchtend und notwendig sind und einem akzeptierten Zweck dienen. „Können“ hinterfragt schließlich die objektiven, alltäglichen Situationen – ob es den Mitarbeitern möglich ist, das „Wissen“ auch wirklich anzuwenden, ob der Alltag es bei allem „Wollen“ eben auch zulässt, passend zu handeln. Probleme wie eine schlechte Softwareergonomie, Stresssituationen durch Überlastung oder andere Ausnahmesituationen oder aber der Rückfall in alte Gewohnheiten können das „Wollen“, trotz allem „Wissens“, stark behindern.

Der Aspekt „Wissen“ wird in den meisten Awarenessmaßnahmen zuvorderst bearbeitet. Das Beispiel eLearning aus dem vorherigen Artikel ist hier nur eine von vielen Möglichkeiten, zeigt aber genaugenommen lediglich die Methode der Darbietung, nicht zwingend einen bestimmten Inhalt. So könnte ein eLearning genauso gut Informationen über Unternehmensvorgaben zur Informationssicherheit oder eine Schulung zu einem Tool enthalten. (Falls sich ein Leser darüber wundert – die Fehlbedienung von Software kann durchaus zu Informationssicherheitsvorfällen führen. Man denke nur an die Klassiker „E-Mail weiterleiten an Alle“, oder an „Natürlich will ich alles löschen“ … )

Neben den allgegenwärtigen Powerpoint-Präsentationen und dem angesprochenen eLearning gibt es viele weitere Methoden zur Vermittlung von „Wissen“. Checklisten (z.B. zum Verhalten auf Dienstreisen, zum Arbeiten im Homeoffice oder beim Verlust von Geräten) unterstützen die Mitarbeiter in ungewohnten Situationen, und in Mitarbeitergesprächen könnte an die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erinnert werden.

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„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

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Wie wir in dem vorherigen Artikel beschrieben hatten, bietet die Einführung und dauerhafte sichere Nutzung des Arbeitens im Home Office vielfach Anlass oder sind Auslöser, um Abläufe und Prozesse im eigenen Unternehmen zu überdenken und zu digitalisieren. Dazu gehören natürlich auch Prozesse zum Support und zur Infrastruktur.

Internetbasierte Lösungen

In der Zeit des ersten Lockdowns war es für die IT-Abteilungen oftmals eine große Herausforderung, ausreichend Geräte und Einwahlverbindungen für alle Mitarbeiter für die mobile Nutzung von zu Hause zur Verfügung zu stellen. Andererseits zeigt sich an dieser Stelle deutlich ein Vorteil von internetbasierten Lösungen: man benötigt eben keine Einwahlverbindung für das Speichern der soeben frisch erstellten Dokumente oder zum Starten einer Videokonferenz mit den Kollegen, wenn auf diese Dienste per Internet zugegriffen werden kann.

Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist die zentrale Ablage – es gibt keinen Grund mehr, Dateien lokal auf dem Rechner abzulegen, um sie „später“ hochzuladen, d.h. man führt die Dateien auch nicht mehr mit sich, ein Verlust (im Sinne von: ich kann die Inhalte nicht wiederherstellen) ist ausgeschlossen. Voraussetzung ist natürlich ein zuverlässiger Betrieb einer solchen Lösung, damit sie von den Mitarbeitern auch angenommen und akzeptiert wird. Zugleich ergibt sich in einer solchen Konstellation die Möglichkeit, das Backup von Endanwendergeräten komplett zu überdenken – warum sollten diese Geräte gesichert werden, wenn alle relevanten Daten zentral abgelegt sind und sowohl vom Firmengelände aus als auch im Home Office jederzeit genutzt werden können? Die dargestellte Konstellation erleichtert also auch für die IT-Abteilungen das Anfertigen von Datensicherungen, da sich alle relevanten Dateien nur in einigen wenigen, bekannten Systemen befinden.

Turnschuhadministration vs Fernwartung

Dafür kommt auf die IT-Abteilungen eine andere Herausforderung zu: Wie erfolgt der Support der Mitarbeiter im Home Office? Während in großen Unternehmen häufig schon vor der Pandemie Lösungen zur Fernwartung umgesetzt waren, findet man in kleineren Unternehmen solche Konzepte nicht so oft – schließlich hat man ja kurze Wege, und „Turnschuhadministration“ funktioniert im Büro sehr zuverlässig. Man wird also kaum umhinkommen, für die Sicherstellung der technischen Unterstützung im Home Office eine Lösung zur Fernwartung zu etablieren.

Datensicherung, Patchmanagement und technischer Support sind neben den in einem vorherigen Artikel angesprochenen organisatorischen Fragestellungen Punkte, die für ein sicheres Arbeiten im Home Office in technischer Hinsicht unbedingt betrachtet werden sollten.

Wünschen Sie sich, sich mit Anderen darüber auszutauschen? Dann ist eventuell unser eintägiges Seminar für Sie interessant. In dem zeigen wir thematisch breit, aber trotzdem praxisorientiert, wie das Arbeiten im Home-Office sinnvoll, sicher und datenschutzkonform organisiert werden kann!

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Beurteilung von Risiken

Im ersten Teil unserer Serie zum Risikomanagement im ISMS haben wir uns allgemein über den Stellenwert des Risikomanagements im ISMS nach ISO 27001 unterhalten. Im zweiten Teil ging es um die Risikoidentifikation. In diesem dritten Teil soll es um die Informationssicherheitsrisikobeurteilung gehen.

Zunächst muss man feststellen, dass die Begrifflichkeiten im Risikomanagement nicht einheitlich verwendet werden. In der ISO 27001:2013 finden sich unter dem Kapitel 6.1.2 “Informationssicherheitsbeurteilung” die Aspekte

  • Identifikation von Informationssicherheitsrisiken,
  • Analyse von Informationssicherheitsrisiken und
  • Bewertung von Informationssicherheitsrisiken.

Im deutschen Sprachraum werden diese Punkte häufig zusammen als Risikoanalyse bezeichnet, so etwa in den Standards des BSI IT-Grundschutzes. In diesem Text wollen wir uns an den Sprachgebrauch der ISO 27001:2013 halten. Nachdem wir die Identifikation von Informationssicherheitsrisiken bereits im letzten Artikel betrachtet haben, soll es nun also um die Analyse und Bewertung der identifizierten Risiken gehen.

Analyse von Informationssicherheitsrisiken

In der Analyse werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenzielle Schadenshöhe eines Risikos betrachtet.

Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit fehlen uns meist belastbare Zahlen. Entweder gibt es keine Statistiken, sie sind nicht frei zugänglich oder nicht auf das eigene Unternehmen übertragbar. Daher müssen wir uns mit qualitativen Abschätzungen begnügen. Drei bis fünf Stufen sind dabei in der Praxis üblich, beispielsweise “sehr unwahrscheinlich”, “eher unwahrscheinlich”, “eher wahrscheinlich”, “sehr wahrscheinlich”. Eine gerade Anzahl von Kategorien beugt bei der Einschätzung dem “Tendenz-zur-Mitte-Effekt” vor.

Zur Schadenshöhe können oft bessere Angaben gemacht werden. Produktionsausfälle, Kosten zur Wiederbeschaffung oder Wiederinbetriebnahme eines Unternehmenswertes etc. sind einigermaßen gut abzuschätzen. Neben rein monetären Aspekten können weitere Aspekte (Schadensszenarien im BSI IT-Grundschutz) einbezogen werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Verstöße gegen rechtliche Anforderungen (gesetzliche, regulatorische oder vertragliche)
  • Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
  • Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit (physisch oder psychisch)
  • Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung (z.B. bei Non-Profit-Organisationen oder Unternehmen mit Versorgungsauftrag und Kritischen Infrastrukturen / Kritis)
  • Reputation

Dabei kann es Überschneidungen geben, z.B. bei Datenschutzverstößen. Das kann zu einer unbeabsichtigten Übergewichtung einzelner Risiken führen. Dies ist bei der Definition der Aspekte und der Beschreibung, wie der “Gesamtschaden” hieraus gebildet wird, zu berücksichtigen.

Anschließend werden die Risiken den Risikoniveaus (Risikokategorien im BSI IT-Grundschutz) zugeordnet. Dieses ergibt sich aus den ermittelten Werten für die potenzielle Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Das wird oft in einer Matrix dargestellt und die Niveaus farblich, meist in Ampelfarben gekennzeichnet. In der Praxis üblich sind wiederum drei bis fünf Niveaus. Sie beschreiben die Anzahl der Reaktionsmuster, die im Unternehmen zur weiteren Behandlung der Risiken festgelegt wurden.

Bewertung von Informationssicherheitsrisiken

Nach der Analyse der Risiken werden diese mit den im Vorwege festgelegten Kriterien verglichen. Das Wichtigste hierbei dürfte das Kriterium der Risikoakzeptanz sein. Die Risikoakzeptanzschwelle bezeichnet das Niveau, unterhalb dessen keine Risikobehandlung notwendig ist. Hierbei handelt es sich um eine willkürliche Entscheidung des Unternehmens, die den unternehmenseigenen Risikoappetit reflektiert.

Ein weiteres Kriterium könnte die “Quick-Win-Schwelle” sein. Risiken unterhalb dieser Schwelle sollen auf alle Fälle und möglichst früh bearbeitet werden, weil bei ihnen eine zügige Verbesserung der Risikosituation mit sehr geringen Aufwand erwartet wird.

Das Ergebnis des Abgleichs ist eine priorisierte Risikoliste. Die Priorisierung erfolgt dabei in Hinblick auf die Behandlung. Der Informationssicherheitsrisikobehandlung widmen wir uns dann in der nächsten Folge dieser Reihe.

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„Risikomanagement im ISMS“

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Durch einen Fernsehbericht über einen Freizeitpark bin ich ins Grübeln gekommen… Was passiert eigentlich, wenn im Zoo das Licht ausgeht, natürlich nicht am Abend, sondern weil der Strom ausfällt…?

Auch in einem Zoo gibt es große Abhängigkeiten zu IT-gesteuerter Infrastruktur, das fängt bei den Käfigklappen an die z.B. über Tastschalter bedient werden und hört beim Bergungsplan für den Besucheraufzug bei den Giraffen auf, dazwischen liegen jede Menge Prozesse und Infrastruktur.

Welcher Zoo-Betreiber möchte schon riskieren, dass sich Elefanten aus ihrem Gehege befreien, weil der Stromzaun ausgefallen ist und panisch zwischen den Besuchern umherrennen? Oder dass im Zuchtprogramm der Nachwuchs einer seltenen Tierart an Unterkühlung eingeht?

Fans von Dinosaurier-Filmen erinnern sich sicher an den Blockbuster Jurassic-Park und was dort passiert, nachdem alle Sicherheitssysteme durch einen eingeschleusten Virus ausgeschaltet wurden.

Also auch wenn der eigentliche Geschäftszweck wenig mit IT zu tun hat, sollte man diese immer im Auge behalten. Die Vorsorge für die unterschiedlichsten Notfall-Szenarien ist  in erster Linie Eigeninteresse. Der Schutz von Leib und Leben, wertvoller Geschäftsausstattung, den eigenen Produkten und Erfindungen und natürlich die Aufrechterhaltung bzw. schnelle Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs sind für das Überleben eines Unternehmens essentiell.

Ein Workshop zum Thema Notfall-Vorsorge und Krisenmanagement zeigt auf wo Schwachstellen liegen und wie Sie diese absichern können. Informationen über Notfallübungen, Weiterentwicklung des BCM und Zertifizierungsmöglichkeiten geben einen umfangreichen Einblick in das Thema Business Continuity Management.

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“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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Informationssicherheit und Datenschutz lassen sich aus dem heutigen Geschäftsalltag nicht mehr wegdenken. Gesetzliche Anforderungen, Bedrohungsszenarien von außen, aber auch das eigene Bewusstsein, mit Daten und Informationen schützend umzugehen erhöhen die Notwendigkeit sich mit den Themen nachweisbar zu beschäftigen.

Die ISO 27701 gibt eine Hilfestellung, den Datenschutz in ein bestehendes Informationssicherheits-Managementsystem zu integrieren.

In unserem Podcast zur ISO 27701 befassen wir uns damit, wie die ISO 27701 aufgebaut ist, wie sie im Rahmen der ganzen ISO 2700er Reihe einzuordnen ist und was bei der Umsetzung beachtet werden muss.

In unserer Folge “ ISO 27701 – den Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Was ist die ISO 27701 und wie ist sie einzuordnen?
  • Synergien aus einem bereits zertifizierten Managementsystem nutzen
  • Wofür der Aufwand? Nutzen einer Einführung der ISO 27701

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Im Februar 2022 wurde die neue, nunmehr dritte Version der ISO-Norm 27002 offiziell freigegeben, welche die vorherige Version aus dem Jahr 2013 ersetzt.

Wie bei diesen Normen üblich, liegt zunächst die englischsprachige Version vor. Eine deutsche Übersetzung ist vermutlich nicht vor 2023 zu erwarten. Die Inhalte der ISO 27002:2022 wurden teilweise überarbeitet und aktualisiert, an einigen Stellen wurden Themengebiete zusammengefasst und gestrafft. Obwohl sich die Anzahl der enthaltenen Controls somit von 114 auf nunmehr 93 verringert hat, ergeben sich keineswegs weniger Aktivitäten bei der praktischen Umsetzung der Hinweise, ganz im Gegenteil: zu den bestehenden Controls sind 11 neue hinzugekommen. So wurde z.B. mit Kapitel 5.7 das Thema „Threat Intelligence“ neu hinzugefügt, in Kapitel 7.4 die *Überwachung* der physischen Sicherheit („Physical security monitoring“) neu aufgenommen oder in Kapitel 8.12 „Data Leakage Prevention“, also die Verhinderung eines Datenabflusses.

Neben den neuen Controls finden sich auch einige nicht so offensichtliche Verschärfungen in der neuen Version: so wird beispielsweise in Kapitel 5.1. nicht nur wie bisher die Bekanntmachung der Informationssicherheitsleitlinie gefordert, sondern vielmehr zusätzlich die bewusste Bestätigung der Kenntnisnahme („acknowledged by relevant personnel“) durch die eigenen Mitarbeiter. Eigentlich nur eine kleine Änderung, die jedoch den Stellenwert von Informationssicherheit im Unternehmen und die Bedeutung der getroffenen Vorgaben stärker betonen soll.
Auf den Zusammenhang zwischen den Normen ISO 27001, ISO 27002 und ISO 27019 werden wir in einem separaten Artikel eingehen. Vorab nur soviel: die Änderungen in der neuen ISO 27002 werden auch Auswirkungen auf die ISO 27001 haben …

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„Informationssicherheit für Vorstände und Geschäftsführer“

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Im ersten Teil dieser Artikel-Serie haben wir uns mit dem risikobasierten Ansatz beschäftigt, der der Informationssicherheit und dem Datenschutz gemein ist. In diesem Artikel soll es um die Referenzmaßnahmenziele und -Maßnahmen zu den Pflichten des Verantwortlichen gehen.

Im Anhang A der ISO 27701:2021 werden die Referenzmaßnahmenziele und -Maßnahmen (Controls) definiert, die speziell für Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes gedacht sind. Sie dienen der Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen. Der Anhang B, dem ich mich in einem späteren Blog-Artikel widmen werde, spezifiziert Controls für Auftragsverarbeiter.

Die Nummerierung der Controls funktioniert analog zur ISO 27001. Das bedeutet, dass sich die Nummerierung auf die entsprechenden Norm-Kapitel der ISO 27701 bezieht. In der ISO 27701 sind die Normkapitel 7 und 8 ähnlich aufgebaut wie die Kapitel der ISO 27002:2013. Es gibt Zielsetzungen, Maßnahmen und Leitlinien zur Umsetzung. Die Anhänge A.7 und A.8 beziehen sich dann auf die entsprechenden Abschnitte der Kapitel 7 und 8.

Pflichten des Verantwortlichen

Die Tabelle im Anhang A der ISO 27701 gliedert sich in vier Abschnitte – A.7.2 bis A.7.5. Alle Controls müssen vor dem Hintergrund der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung betrachtet werden. Ähnlich wie in der ISO 27001 wird nicht vorgeschrieben, wie etwas umzusetzen ist, sondern vielmehr, um welche Themenbereiche man sich zu kümmern hat. Dabei dürfen die Controls im Datenschutz nicht ausschließlich nach eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern so, dass die für die eigene Organisation zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Die Umsetzungshinweise in Kapitel 7 sind dabei oftmals notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen.

Pflichten des Verantwortlichen zu Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung

A.7.2 beschreibt 8 Controls zu den Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier werden datenschutzrechtliche Grundsätze wie die Zweckbindung und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung adressiert. Darüber hinaus beschäftigt sich der Abschnitt mit Verfahren zur Einholung von Einwilligungen, zur Datenschutzfolgeabschätzung, zu Verträgen mit Auftragsverarbeitern und gemeinsame Verantwortlichkeiten (Joint Controllership). Zum Schluss werden Aufzeichnungen und Nachweise thematisiert.

Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen

A.7.3 beschreibt 10 Controls: Von der Bestimmung der eigenen Pflichten gegenüber Betroffenen bis zum Definieren und Umsetzen entsprechender Prozesse sind hier alle entscheidenden Pflichten des Verantwortlichen gegenüber Betroffenen adressiert.

Verantwortlichen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

A.7.4 beschreibt 9 Controls zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Themen Privacy by Default und Privacy by Design.

Pflichten des Verantwortlichen zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten

A.7.5 beschreibt 4 Controls zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten. Dabei wird insbesondere der Bereich der Übermittlung in Drittstaaten adressiert.

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