In den vorgehenden Beiträgen habe ich einen kurzen Überblick über die beiden Ebenen der Wirksamkeitsmessung im Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gegeben und mich mit der Messung der Wirksamkeit des ISMS beschäftigt. Dieser Artikel vertieft den Aspekt der Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit, der Informationssicherheitsleistung.
Informationssicherheitsleistung – Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit
Dieser Artikel nimmt Bezug auf die ISO 27001:2022. Die o.g. vorhergehenden Artikel referenzierten noch die ISO 27001:2013. Allerdings gibt es keine nennenswerten inhaltlichen Änderungen die das Kapitel 9.1 “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” betreffen. Neben redaktionellen Umstellungen ist lediglich die Anmerkung, dass die ausgewählten Methoden zu vergleichbaren und reproduzierbaren Ergebnissen führen sollten, damit sie als gültig zu betrachten sind, von einer Anmerkungen zu einer Anforderung geworden.
Die ISO 27001:2022 fordert: “Die Organisation muss die Informationssicherheitsleistung… bewerten.” Dazu muss überwacht und gemessen werden. Leistung meint ein messbares Ergebnis. An zwei Beispielen für zu überwachende und zu messende Größen, die der ISO 27004:2016 entnommen sind, soll dies dargestellt werden:
- Anzahl unbefugten Eindringens in Einrichtungen, in denen sich Informationssysteme befinden
- Anzahl der von Malware betroffenen Systeme, die nicht über eine aktualisierte Anti-Malware-Lösung verfügen
Anzahl unbefugten Eindringens in Einrichtungen, in denen sich Informationssysteme befinden
In welchem Unternehmen, gab es nicht schon einmal eine Situation, wo Personen in Bereichen angetroffen wurden, zu denen sie kein Recht zum (unbegleiteten) Zutritt hatten. Der erste Schritt zur Eindämmung solcher Vorfälle ist zunächst einmal das Erfassen. Die reine Existenz einer solchen Kennzahl macht den eigenen Mitarbeitern deutlich, dass es sich hierbei um ein Problem (ein Informationssicherheitsrisiko) handelt. Das Meldeverhalten hierzu ist oft gering. Da die Situation, sofern sie auffällt, meist sofort entschärft wird. Der erste notwendige Schritt wäre also, die Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren und zur Meldung anzuhalten.
Nach ihrer Einführung wird die Kennzahl zunächst wahrscheinlich steigen, was aber nicht auf mehr Fälle sondern auf ein besseres Meldeverhalten zurückzuführen ist. Ab der Stabilisierung kann beurteilt werden, ob es sich um vernachlässigbare Einzelfälle handelt oder ob Handlungsbedarf besteht. Nach ergriffen Maßnahmen müsste die Kennzahl dann auf ein akzeptables Niveau sinken.
Anzahl der von Malware betroffenen Systeme, die nicht über eine aktualisierte Anti-Malware-Lösung verfügen
IT-System können von Schadsoftware befallen werden. Dies wird sich wahrscheinlich niemals vollständig vermeiden lassen. Definitiv vermeidbar wäre der Befall durch bekannte Schadsoftware. Diese wird zuverlässig von den gängigen Anti-Viren-Softwarepaketen erkannt und ihre Ausführung verhindert. Bei den Systemen, die trotzdem befallen werden, wäre also noch weiter zu unterscheiden, nach Befall, der sich hätte vermeiden lassen und solchem, der auch bei aktueller AV-Software aufgetreten wäre. Möglicherweise gibt es für durch die Schadsoftware ausgenutzte Sicherheitslücken auch bereits Patches.
Warum wäre eine solche Kennzahl interessant? Wir erhalten hierdurch Hinweise, ob wir den Prozess zur Aktualisierung der AV-Lösung anpassen müssen oder ob es keinen akuten Änderungsbedarf gibt, da sich auch vielleicht nicht unverzügliche Aktualisierung zumindest in der Vergangenheit nicht als Problem erwiesen hat.
Möglicherweise gibt die Analyse von Kennzahlen Hinweise auf weitere wissenswerte Fakten. In unserem Beispiel wäre die “Anzahl der von Malware betroffenen Systeme, die nicht aktuell (nicht gepatcht) sind” möglicherweise eine weitere interessante Kennzahl.
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