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Datenschutz in ein bestehendes ISMS integrieren (Teil 3 – Pflichten als Auftragsverarbeiter)

Im letzten Teil dieser Artikel-Serie haben wir uns mit den Pflichten des Verantwortlichen beschäftigt. In diesem Artikel soll es um die Pflichten als Auftragsverarbeiter gehen.

Im Anhang A der ISO 27701:2021 werden die Referenzmaßnahmenziele und -maßnahmen (Controls) definiert, die speziell für Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes gedacht sind. Sie dienen der Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen, gelten also für jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet. In diesem Artikel wollen wir uns nun dem Anhang B widmen, der Controls für Auftragsverarbeiter spezifiziert.

Pflichten als Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter haben datenschutzrechtliche Pflichten zu beachten. Diese ergeben sich u.a. aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sind also mit dem Auftraggeber vereinbart. Der Anhang B der ISO 27701:2021 deckt diesen Bereich ab. Er gliedert sich in vier Abschnitte: B8.2 bis B8.5. Behandelt werden die Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung, Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie die Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten. Die Struktur ist also analog zu der im Anhang A.

Viele Unternehmen sind Auftragsverarbeiter im datenschutzrechtlichen Sinne, auch wenn sie sich nicht klassisch als solche fühlen. Häufig kommt man als Dienstleister mit personenbezogenen Daten seiner Kunden “in Berührung”, was datenschutzrechtlich häufig als Auftragsverarbeitung zu werten wäre. Zu prüfen wäre auf alle Fälle auch, ob es sich statt um eine klassische Auftragsverarbeitung um eine gemeinsame Verantwortung im Sinne des Art. 26 der DSGVO handelt (siehe auch A.7.2.7 der ISO 27701:2021). Aber das soll heute nicht das Thema sein. Wir gehen im Folgenden vom Fall der klassischen Auftragsverarbeitung aus.

Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung

B.8.2 beschreibt 6 Controls zu den Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier geht es um das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber. Es muss u.a. sichergestellt werden, dass die personenbezogenen Daten nur zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verwendung zu Marketingzwecken geschenkt. Auch die Frage der zur Verfügungstellung von Informationen für den Auftraggeber wird adressiert.

Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen

B.8.3 widmet sich gesondert der Pflicht, dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

B.8.4 beschreibt 3 Controls zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, beschäftigt sich also mit den Themen Privacy by Default und Privacy by Design. Adressiert werden unter diesem Gesichtspunkt die Themenbereiche temporäre Dateien, die Rückgabe, Übertragung oder Entsorgung von personenbezogenen Daten sowie Maßnahmen zur Übertragung personenbezogener Daten.

Pflichten des Auftragsverarbeiters zu Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten

B.8.5 beschreibt 8 Controls zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten. Dieser Bereich ist für Auftraggeber besonders wichtig, da es sich bei den personenbezogenen Daten eben nicht um Daten handelt, für die er selbst Verantwortlicher ist, sondern der Auftraggeber. Daher müssen die Bedingungen, unter denen z.B. Behörden diese Daten offengelegt werden (müssen), gut geregelt sein.

Weiterhin wird der Bereich der Übermittlung in Drittstaaten adressiert.

Seminar „Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren“

In unserem Seminar „Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren“ betrachten wir den Aufbau der ISO 27701. Wir zeigen, wie der Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integriert werden kann bzw. wie der Datenschutz beim Aufbau eines ISMS als integraler Bestandteil gleich berücksichtigt wird.