Im vorhergehenden Blog-Beitrag “Awareness – ein Konzept!” habe ich einen Überblick über eine strukturierte Vorgehensweise und The new Awareness Curve gegeben. In diesem Beitrag möchte ich auf den ersten Schritt der Awareness Curve die Sicherheits-Hygiene eingehen.

Sicherheits-Hygiene

Unter Sicherheits-Hygiene versteht man die routinemäßigen, alltagstauglichen Sicherheitspraktiken, die von Endbenutzern durchgeführt werden müssen, um ein Grundniveau an Sicherheit zu gewährleisten. Dabei ist Wert darauf zu legen, dass Maßnahmen so gestaltet sind, dass sie wenig kognitive Belastung oder Aufwand für die Menschen darstellen.  Sicherheitsmaßnahmen sollen praktikabel, intuitiv und mit den täglichen Arbeitsabläufen kompatibel sein.

Informationssicherheit wird oft als zusätzliche Belastung für den Menschen wahrgenommen, insbesondere wenn sie als zu kompliziert oder störend empfunden wird. Die Sicherheits-Hygiene muss daher einfach und effizient gestaltet sein. Sie muss selbstverständlich sein, wie das Händewaschen in der körperlichen Hygiene.

In der Sicherheits-Hygiene sind daher zunächst die eigenen Regelungen auf tatsächliche und praktische Umsetzbarkeit zu prüfen. Niemandem darf zugemutet werden, Regeln zu befolgen, die im Kontext der eigenen Tätigkeit nicht oder nur unter erheblichen Erschwernissen umzusetzen sind. Dies gilt auch für die Benutzung von Werkzeugen, wie z.B. ein VPN. Die Benutzung darf im Ergebnis die Menschen kognitiv nicht mehr anstrengen als Händewaschen. Nur dann besteht eine gute Chance, dass elementare Regeln eingehalten und aus Sicherheitsperspektive notwendige Werkzeuge und Methoden auch wirklich eingesetzt werden. Anderenfalls wird es immer wieder zu Umgehungshandlungen kommen.

Die Sicherheits-Hygiene bildet damit die Grundlage für weiterführende Awareness-Maßnahmen. Sie stellt sicher, dass die grundlegenden Sicherheitspraktiken einfach verstanden und praktikabel gelebt werden können. Erst in der Folge können komplexere Themen angegangen werden. Die Sicherheits-Hygiene zielt darauf ab, ein Basisniveau an Sicherheitsbewusstsein und -verhalten in der gesamten Organisation zu etablieren. Durch die Fokussierung auf diese grundlegenden Aspekte wird eine solide Basis für die Entwicklung einer umfassenderen Sicherheitskultur geschaffen. Die Sicherheits-Hygiene ist somit der notwendige erster Schritt auf der Security Awareness Curve.

Wie es weiter geht?

Der nächste Blog-Artikel zum Thema Awareness wird sich mit dem nächsten Schritt der Awarenss Curve der Information der Mitarbeiter beschäftigen.

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

Weitere Seminare finden Sie unter https://anmatho.de/seminare diese können Sie auch als individuelles Inhouse-Seminar buchen. Sprechen Sie uns gern an KONTAKT.

Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

In den ersten vier Artikeln dieser Serie ging es um eine kurze Einführung in die Struktur der ISO 27701:2021 und einen kurzen Überblick über die neuen Controls im Anhang der Norm. In diesem Artikel soll es um die Veränderungen bzw. Erweiterungen der Normkapitel der ISO 27001:2013 durch die ISO 27701:2021 gehen, insbesondere zur Planung im DSMS.

Die ISO 27001:2013 geht in ihr letztes Jahr. Die meisten Organisationen haben bereits auf die ISO 27001:2022 umgestellt. Zur ISO 27701 gibt es allerdings erst einen Entwurf einer Version mit Bezug zur ISO 27001:2022. Daher werde ich hier, wahrscheinlich ein letztes Mal, ausgehend von der ISO 27701:2021 Bezug auf die ISO 27001:2013 nehmen. Für die hier betrachteten Themen wird dies keinen Unterschied machen, da es hier wie da keine wesentlichen Unterschiede im Bezug auf diese Themen gibt bzw. geben wird.

Erweiterung der Normkapitel der ISO 27001:2013 im DSMS

Kapitel 5 der ISO 27701 nennt die Erweiterungen der Normkapitel der ISO 27001 “PIMS-spezifische Anforderungen in Bezug auf ISO/IEC 27001”. PIMS ist die Abkürzung für Privacy Information Management System, also für ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS).

Die allgemeinste Anforderung ist, dass überall dort, wo die ISO 27001 von “Informationssicherheit” spricht, dies durch “Informationssicherheit und Datenschutz” zu ersetzen ist.

Spezifische Änderungen, bzw. weitergehende Anforderungen werden für die Kapitel 4 und 6 der ISO 27001:2013 aufgestellt. Die anderen Normkapitel bleiben, abgesehen von der Änderung von “Informationssicherheit” zu “Informationssicherheit und Datenschutz”, unberührt.

Anforderungen zu Kapitel 6 der ISO 27001:2013 “Planung”

Anforderungen zu Kapitel 6.1 “Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen”

Dieses Kapitel erweitert das Risikomanagment um das Thema Datenschutz. Es sind also nicht nur Informationssicherheitsrisiken sondern auch Datenschutzrisiken zu betrachten.

Datenschutzrisiken unterscheiden sich von Informationssicherheitsrisiken dadurch, das zum einen ausschließlich personenbezogene Daten betrachtet werden. Zum anderen sind die Auswirkungen des Risikos auf den Betroffen im datenschutzrechtlichen Sinne zu betrachten (vgl. Art. 4 Abs. 1 DSGVO, Art. 32 Abs. 1 DSGVO und Art 35 DSGVO).

Bei der Gestaltung des Risikomangments für die Datenschutzrisiken kann also das Risikomanagment der Informationssicherheit verwendet werden. Es muss lediglich um das Schadensszenario Rechte und Freiheiten natürlicher Personen erweitert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Berechnung des Risikoniveaus ein hoher Schadenswert für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen nicht durch andere Schadensszenarien “weggemittelt” wird.

Auch die ausgewählten Maßnahmen sind so auszuwählen, dass sie das Risiko für die betroffenen Personen auf ein akzeptables Niveau senken. Was akzeptabel ist, ist dabei aus der perspektive der betroffenen Personen zu betrachten, nicht aus der Sicht der eigenen Organisation.

Die Anwendbarkeitserklärung (SoA) nach Kapitel 6.1.3 d) der ISO 27001:2013 ist um die Controls des Anhangs B der ISO 27701:2021 zu erweitern. Ausschlüsse sind hierbei weiterhin risikobasiert möglich oder wenn die Controlls nicht zutreffend sind, z.B. die Controls für Auftragsverarbeiter für Nicht-Auftragsverarbeiter. Auf die Einhaltung der jeweiligen Gesetze ist selbstverständlich zu achten. Viele der Controls gehen unmittelbar auf die DSGVO zurück und sind dann, sofern für die Organisation zutreffend, nicht ausschließbar.

Wie in der Einführung zu dieser Artikelserie angekündigt ergeben sich also erhebliche Synergien. Es bedarf nur eines einheitlichen Risikomanagements für Informationssicherheit und Datenschutz, sofern dieses wie dargestellt an die spezifischen Bedürfnisse des Datenschutzes angepasst ist.

Anforderungen zu Kapitel 6.2 “Informationssicherheitsziele und Planung zu deren Erreichung”

Beim Thema Ziele gibt es keine spezifischen Erweiterungen. Lediglich die allfällige Forderung, dass neben Informationssicherheitszielen auch Datenschutzziele für relevante Funktionen und Ebenen festgelegt sowie Pläne zum erreichen dieser Ziele aufgestellt werden müssen.

Wie es weiter geht

Der nächste Artikel dieser Serie zur ISO 27701 wird sich mit den Neuerungen der dann erschienen DIN EN ISO/IEC 27701:2024 (oder 2025?) beschäftigen.

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

“ISO 27701 – Den Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren”

Weitere Seminare finden Sie unter https://anmatho.de/seminare diese können Sie auch als individuelles Inhouse-Seminar buchen. Sprechen Sie uns gern an KONTAKT.

Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

Cover Buch Domain StorytellingAm 29.06.2023 ist im dpunkt.verlag auf 254 das Buch Domain Storytelling von Stefan Hofer und Henning Schwentner erschienen.

Das Buch richtet sich nach eigenen Angaben an Softwarearchitekten, Softwareentwickler, Projektverantwortliche, Business Analysten, IT-Consultants und das IT-Management. Damit liege ich als Berater für Informationssicherheit eigentlich nicht in der Zielgruppe.

Allerdings stehen wir in der Beratung zum Informationssicherheitsmanagement vor ähnlichen Herausforderungen, wenn es darum geht, organisatorische Abläufe zu verdeutlichen, zu diskutieren und abzustimmen. Unsere Berater sind daher immer wieder auf der Suche nach geeigneten Methoden hierfür. Möglicherweise werden wir beim Domain Storytelling fündig. Domain Storytelling ist eine grafische Modellierungstechnik, die veranschaulicht, wie Menschen zusammenarbeiten. Fachexperten beschreiben Softwareexperten, wie sie Tätigkeiten in ihrem Anwendungsbereich ausführen. Dies wird gemeinsam visualisiert und hilft den Softwareexperten bei der Entwicklung der Software.
In der Beratung ist es ganz ähnlich. Berater beschreiben, wie die Abläufe sein sollen. Sie sind Fachexperten, in unserem Fall für Informationssicherheit. Die Beratungskunden haben dabei die Rolle, die sonst den Softwareexperten zukommt. Sie müssen die Abläufe in ihrer Organisation implementieren.

Das Buch führt in seinem ersten Teil in das Domain Storytelling ein. Die Methode verspricht eine einfache, unmittelbar eingängige, bildliche Darstellung von Abläufen. Dem Betrachter erklären sich die Abläufe von selbst, ohne dass er sich zuvor in die Methode einarbeiten muss. Das sind gute Voraussetzungen für einen schnellen Start. Die Autoren verdeutlichen das an eingängigen Beispielen.

Der Zweite Teil des Buches ist dem praktischen Einsatz der Methode gewidmet. Erläutert wird dies ebenfalls an zahlreichen Beispielen.

Domain Storytelling zwingt zum Formulieren im Aktiv. Bei Tätigkeiten wird klar, wer eine Tätigkeit ausführt. In Audits und in der Beratung sehen meine Kollegen und ich immer wieder Vorgabedokumente, die Passivformulierung verwenden und damit im Unklaren lassen, wer für die Umsetzung verantwortlich ist.
Ein Beispiel: In Richtlinien finden sich oft Sätze wie “Die Zugangsrechte müssen regelmäßig überprüft werden.” Die Verwendung des Passivs “muss geprüft werden” lässt offen, wer die Prüfung durchführen soll. Die Folge ist, dass ein entsprechende Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden wird. Daher sind Formulierungen im Aktiv wie “Der Teamleiter IT-Administration sorgt für die Überprüfung der Zugangsrechte.” die besseren Formulierungen. Die Nutzung von Domain Storytelling zwingt nun dazu, darüber nachzudenken, zu entscheiden und entsprechend zu dokumentieren, wer was machen muss. Ein echter Gewinn.

Gut gefallen hat mir auch der Blick der Autoren nach rechts und links. So wird das Verhältnis des Domain Storytellings zu acht anderen Modellierungswerkzeugen wie beispielsweis UML und BPMN erläutert. Das ist sicherlich hilfreich für alle, die entsprechende Werkzeuge bereits im Einsatz haben.

Ein online bereitstehender Editor macht es möglich, das Gelesene sofort auszuprobieren.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Autoren anschaulich und mit vielen Beispielen mit dem Domain Storytelling in eine Methode einführen, die in Beratung und Schulung von großem Nutzen sein kann. Ich jedenfalls werde die Methode in meinen nächsten Schulungen und auch in der Beratung probeweise verwenden und zu einem späteren Zeitpunkt über meine Erfahrungen berichten.

JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

In dieser Episode sprechen wir über zentrale Regularien und Gesetze im Bereich der Informationssicherheit: NIS2, KRITIS-Dachgesetz, DORA, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz und dem Cyberresilienz Act. Wir beleuchten die Gemeinsamkeiten, Ergänzungen und Dopplungen dieser Vorschriften und diskutieren, wie sie zusammenspielen, um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Dabei gehen wir insbesondere auf die Maßnahmen ein die Unternehmen zukünftig umsetzen müssen. Ein spannender Überblick für alle, die mit Cybersecurity und regulatorischen Anforderungen zu tun haben!

Hier ein Paar Links zum Thema „NIS2 & Co – Gemeinsamkeiten, Ergänzungen, Dopplungen“

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/cybersecurity/

https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Auftrag/Gesetze-und-Verordnungen/NIS-Richtlinien/nis-richtlinie_node.html

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/strengere-regeln-fur-cybersicherheit-und-die-resilienz-kritischer-einrichtungen-der-eu-kraft-2023-01-16_de

https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/DORA/DORA_node.html

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de

Alle unsere Podcastfolgen finden Sie auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

Wir stehen Ihnen auch direkt zur Verfügung unter Tel.: 040 229 47 19 0 oder per E-Mail unter podcast@anmatho.de.

In den letzten Jahren hat das Arbeiten von zu Hause aus eine ganz neue Bedeutung erlangt. Für viele von uns ist das HomeOffice mittlerweile nicht mehr nur eine vorübergehende Lösung, sondern fester Bestandteil unseres Arbeitsalltags. Doch während flexible Arbeitszeiten und der Komfort des eigenen Zuhauses verlockend sind, birgt das HomeOffice auch erhebliche Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Sicherheit von Daten geht.

Hier kommt unser Ratgeber „Informationssicherheit & Datenschutz im HomeOffice“ ins Spiel!

Warum ist Informationssicherheit im Homeoffice so wichtig?

In einer zunehmend digitalen Welt sind Daten ein wertvolles Gut. Im Homeoffice ist die Gefahr von Sicherheitslücken besonders groß, da private Netzwerke oft weniger geschützt sind als die Infrastruktur in einem Büro. Cyberangriffe, Phishing und Datenverluste können nicht nur für Sie, sondern auch für Ihr Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher ist es entscheidend, dass Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen, um sensible Informationen zu schützen.

Was bietet Ihnen unser Homeoffice-Ratgeber?

  1. Einführung in das Thema HomeOffice: Welche Unterschiede gibt es im rechtlichen Sinne und welche Vorteile und Herausforderungen bietet das HomeOffice.
  2. Grundlagen der Informationssicherheit und des Datenschutzes: Worum geht es, was ist rechtlich zu beachten und welche Risiken ist man im HomeOffice ausgesetzt.
  3. Technische und Organisatorische Maßnahmen: Erfahren Sie, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden sollten, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.
  4. Datenschutzaspekte: Im Homeoffice wird oft mit vertraulichen Informationen gearbeitet. Wir zeigen, wie diese sicher gespeichert, übertragen und nach Gebrauch ordnungsgemäß entsorgt werden.
  5. Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern: Wir beleuchten die Bedeutung der Mitarbeiterfortbildung, bieten Methoden und Best Practices für Schulungen.
  6. Herausforderungen für die Zukunft: Hier werden aktuelle Trends und die Technologien und Arbeitsmodelle der Zukunft aufgezeigt.
  7. Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Eine Checkliste zeigt, was zu bedenken ist.

Für wen ist der Ratgeber geeignet?

Es richtet sich sowohl an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf die Arbeit von zu Hause aus vorbereiten und unterstützen möchten, als auch an Einzelpersonen, die die Grundlagen und Best Practices für sicheres Arbeiten von zu Hause aus kennenlernen möchten. Dieser Ratgeber bietet umfassende Informationen, um das digitale Arbeitsumfeld sicher zu gestalten.

Fazit: Investieren Sie in die Sicherheit im Homeoffice

Das HomeOffice ist nicht nur ein Ort der Produktivität, sondern auch ein potenzielles Ziel für Cyberangriffe. Mit unserem Ratgeber „Informationssicherheit & Datenschutz im HomeOffice“ erhalten Sie wertvolle Anleitungen und Tipps, um die sensiblen Daten vor Bedrohungen zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Laden Sie sich jetzt den Ratgeber herunter und sorgen Sie dafür, dass das HomeOffice sicher und effizient bleibt!

Ratgeber Informationssicherheit und Datenschutz im HomeOffice

Ratgeber Informationssicherheit und Datenschutz im HomeOffice

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

Weitere Seminare finden Sie unter https://anmatho.de/seminare diese können Sie auch als individuelles Inhouse-Seminar buchen. Sprechen Sie uns gern an KONTAKT.

Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

Auditprogramme als Steuerungsinstrument

In den ersten drei Teilen dieser Artikelserie haben wir uns mit den Aufgaben von Geschäftsführern und Vorständen in einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bezüglich des Zusammensetzens eines Projektteams für die Einführung des ISMS, mit den Rollen und der Aufbauorganisation für den Betrieb des ISMS und mit Berichtswegen beschäftigt. Im vierten Teil ging es um die Integration der ISMS-Prozesse in die Prozesse des Unternehmens.

In diesem Beitrag geht es um Auditprogramme als Steuerungsinstrument.

Verantwortung für die Auditprogramme

Die ISO 27001:2022 fordert ein oder mehrere Auditprogramme zu planen, aufzubauen, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten. Für diese Auditprogramme sollte eine verantwortliche Person, bzw., wenn es sinnvoll erscheint, verschiedene Personen für die unterschiedlichen Programme benannt werden. Im Folgenden spreche ich der Einfachheit halber nur noch im Singular von dem Auditprogramm und der für das Auditprogramm verantwortlichen Person. Wir behalten im Hinterkopf, dass es jeweils auch der Plural sein kann.

Die für das Auditprogramm verantwortliche Person sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Von ihr hängt maßgeblich die Wirksamkeit des Auditprogramms und damit eines der drei Pfeiler der Bewertung der Leistung des gesamten ISMS ab.

Aufgaben der für das Auditprogramm verantwortlichen Person

Zu den Aufgaben der verantwortlichen Person für das Auditprogramm gehören u.a.:

  • Ausmaß des Auditprogramms festlegen
  • Auswahl der Auditteams
  • Koordinierung und Zeitplanung aller Audits des Auditprogramms
  • Festlegung der Auditziele
  • Festlegung des Auditumfangs
  • Festlegung Auditkriterien
  • Bestimmung der Auditmethoden
  • Berichterstattung an den Auditauftraggeber (die oberste Leitung)
  • Überwachung des Auditprogramms

Bestimmen der verantwortlichen Person für das Auditprogramm

Der Rolleninhaber sollte mindestens die folgenden Fähigkeiten mitbringen:

  • gute Kenntnisse von Auditprinzipien,  -methoden und -prozessen
  • gute Kenntnisse der relevanten Normen und Referenzdokumente
  • gute Kenntnisse der auditierten Organisation und deren Kontext
  • gute Kenntnisse geltender gesetzlicher, behördlicher und sonstiger Anforderungen
  • gute Kenntnisse zu Informationssicherheit und des Informationssicherheitsmanagements

Nur wer sich gut in den genannten Bereichen auskennt, ist in der Lage ein wirksames und an die eigene Organisation angepasstes Auditprogramm zu erstellen, umzusetzen und zu verbessern. In der Praxis sieht man oft ein Auditprogramm, dass dem des Zertifizierers nachempfunden ist. Das ist schade, wird doch gerade der Vorteil, den ein Insider bei der Gestaltung des Auditprogramms hätte, vergeben. Der Insider kennt oder ahnt zumindest die Schwachstellen der Organisation. Er kennt die Risiken und weiß, wo eine Überprüfung (Auditierung) besonders wichtig wäre. Er kann daher besonders wirkungsvoll Schwerpunkte setzen.

Auftraggeber des Auditprogramms

In KMU wird das Auditprogramm in der Regel von der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand selbst in Auftrag gegeben. Damit bestimmt diese oberste Leitung auch die verantwortliche Person für das Auditprogramm. Geschäftsführung bzw. Vorstand sind daher auch in der Lage, dem Auditprogramm Richtung und Schwerpunkte vorzugeben. Das Auditprogramm wird zum Werkzeug zur wirkungsvollen Überprüfung der Umsetzung und zur Durchsetzung von Vorgaben der obersten Leitung innerhalb der Organisation.

In großen Organisationen kann die Aufgabe zur Bestimmung der verantwortlichen Person für das Auditprogramm auch delegiert werden, z.B. an die Leitung der Revision.

Abschluss und Fazit

Die Auditprogramme sind ein wirkungsvolles Werkzeug, um Vorgaben im Unternehmen durchzusetzen. Die oberste Leitung sollte sich dieses Instruments angemessen bedienen. Eine enge und direkte Verbindung zur Person, die für das Auditprogramm verantwortlich ist, ist daher sehr hilfreich.

Was Sie noch interessieren könnte…

Seminar:

„Informationssicherheit für Vorstände und Geschäftsführer“

sowie „Einführung in die Auditierung von Managementsystemen nach ISO 19011“

Weitere Seminare finden Sie unter https://anmatho.de/seminare diese können Sie auch als individuelles Inhouse-Seminar buchen. Sprechen Sie uns gern an KONTAKT.

Podcast:

Unser Podcast “Security on Air” beschäftigt sich mit den Themen Informationssicherheit und Datenschutz. In lockerer, informativer Form werden Sie zu allen Teilbereichen und gesetzlichen Neuerungen informiert. Sie finden uns auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

Wir wünschen unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitern ein sonniges Osterfest mit den Liebsten.

Genießen Sie die Zeit und bleiben Sie gesund.

Ihre ANMATHO AG

Nach drei Jahren Pause war es endlich wieder soweit – am 18. Januar 2024 konnten wir zum ANMATHO Forum einladen.

Bei schönstem Wetter und mit toller Aussicht auf die Alster aus den Veranstaltungsräumen des Le Méridien Hamburg haben wir gemeinsam mit Experten aus der Praxis das Thema Künstliche Intelligenz unter verschiedensten Gesichtspunkten für unsere Teilnehmer beleuchten können.

Zum Start zeigte Herr Dondera vom LKA Hamburg in einem unterhaltsamen, interaktiven Vortrag das Vorgehen bei einem Cyberangriffsfall und gab Hinweise, was Unternehmen unbedingt beachten müssen und inwieweit die Polizei bei Cyberangriffen helfen kann.
Anschließend ging es im Vortrag von Herrn Maas von AI.Impact um die „Rechtssichere Verwendung von KI im Unternehmen“. Mit praxisnahen Beispielen aus den Bereichen Energieversorgung, Telekommunikation und Transport konnte er für unsere Teilnehmer anschaulich die vielfältigen und hilfreichen Möglichkeiten von KI-Anwendungen aufzeigen.

Nach einem sehr leckeren Lunchbuffet mit spektakulärer Aussicht aus dem 9. Stock griff Frau Sieling von der Kanzlei Sieling die Themen rechtssichere Nutzung von KI noch einmal auf und beleuchtete die Themen Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisgesetz und Strafrecht genauer. Die vielen Fragen der Teilnehmer zeigten das große Interesse und Unsicherheiten bezüglich des Themas.

Zum Abschluss des Forums zeigten Herr Weigmann und Herr Lange, beide ANMATHO AG, noch einmal auf, wie KI-Anwendungen anhand eines Managementsystems eingeführt, aber auch wie diese unterstützend innerhalb des Managementsystems eingesetzt werden können sowie was dabei unbedingt zu beachten ist.

Das Thema künstliche Intelligenz wird uns von jetzt an weiter begleiten und auch nicht mehr verschwinden, da waren sich alle Teilnehmer sicher. Auch dass die Anwendungsmöglichkeiten schier unerschöpflich sind, sei es von reinen Analysetools und Bildgeneratoren, über Chatbots, die im Intranet den Mitarbeitern bei allen Fragen rund um Richtlinien, Vorgehen und Kontakten hilfreich zur Seite stehen können, bis hin zu automatisierten Entscheidungsfindungen durch die KI, ist allgemeiner Konsens.
Das Forum ist bei allen Teilnehmern sehr positiv aufgenommen worden. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Referenten und Mitwirkenden bedanken und freuen uns sehr auf das Forum im nächsten Jahr!

Die ANMATHO AG hat Zuwachs bekommen – und zwar in Form eines neuen Dienstwagens. Warum wir ausgerechnet diesen vorstellen und die vorherigen nicht?

Der Fiat 500 wartet gleich mit mehreren Neuerungen in unserem Fuhrpark auf: er ist kleiner und wendiger als die meisten unserer vorherigen Fahrzeuge und erspart somit (hoffentlich) die oftmals lange Parkplatzsuche. Als Mild Hybrid ist er auch bedeutend spritsparender und umweltfreundlicher als ein reiner Benziner.

Die größte Neuerung allerdings ist die Folierung auf den Türen. Zum ersten Mal trägt ein Fahrzeug unseren Schriftzug, unsere Kompetenzbereiche und die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt Hamburg.

Wer schon einmal bei uns in der Ersten Brunnenstraße 1 in Hamburg vor Ort war, wird das Design erkennen, es ziert auch den Tresen am Empfangsbereich.
Unser Dank geht hier an die UNO Werbegestaltung GmbH (https://www.uno-werbung.de), die die Folierung schnell und professionell umgesetzt haben.

Der BoysDay – Jungen Zukunftstag ist ein Aktionstag an dem Jungen ab der 5. Klasse die Möglichkeit haben, sich Berufe anzuschauen, die meist von Frauen gewählt werden. Dadurch können die Jungen einen Beruf finden, der zu Ihnen passt, frei von gesellschaftlichen Klischees.

Dieses Jahr hat Mika aus der 5. Klasse der Caspar-Voght-Schule in Rellingen einen Einblick in den BackOffice und Marketingbereich der ANMATHO AG erhalten. Auf Grund der aktuellen Corona-Lage fand dieses Angebot digital statt.

Dazu hat er vorab einige Informationen zum Unternehmen und den Bereichen BackOffice und Marketing erhalten.

Während des BoysDay s hat er folgende Aufgaben erfüllt:

  1. Wir üben richtiges Telefonieren
    a. Infoblatt „Richtig Telefonieren“
    b. Quiz „Richtig Telefonieren“
    c. Anruf im BackOffice
  2. Wir erstellen eine Agenda für eine Videokonferenz
    a. Was ist eine Agenda und worauf muss ich achten?
    b. Ich habe Rückfragen zu einem Thema – Telefonieren mit einem Kollegen
    c. Erstellen der Einladung für die Videokonferenz
  3. Ich zeige was ich gemacht habe – Erstellen einer Videopräsentation
    a. Erstellen in PowToon – Kreativität ist gefragt

Das dabei entstandene Video können Sie hier sehen:

 

© ANMATHO AG