In einem vorgehenden Beitrag habe ich einen kurzen Überblick über die beiden Ebenen der Wirksamkeitsmessung im Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gegeben: Wirksamkeit des Managementsystems und Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit. Dieser Artikel vertieft den Aspekt der Wirksamkeit des Managementsystems.

Wirksamkeit des Managementsystems

Jedes bedeutende Rahmenwerk zur Informationssicherheit, gleich ob ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ein anderes Regelwerk, beschreibt ein Managementsystem. Sollen die gesteckten Ziele erreicht werden, muss das Managementsystem als System funktionieren. Dieses Funktionieren muss also sichergestellt und daher überprüft werden. Am Beispiel der ISO 27001:2013 möchte ich dies illustrieren.

Die ISO 27001:2013 nennt in Kapitel 9 drei verpflichtende Handlungsfelder zur Bewertung der Leistung:

  1. Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
  2. Interne Audits
  3. Managementbewertung

Den Punkten “Interne Audits” und “Managementbewertung” werden wir uns in einem späteren Artikel widmen. Hier soll es um den ersten Punkt “Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung” gehen.

Die ISO 27001:2013 fordert: “Die Organisation muss … die Wirksamkeit des Informationssicherheits-Managementsystems bewerten.” Dazu muss überwacht und gemessen werden. An zwei Beispielen für zu überwachende und zu messende Teile des ISMS soll das dargestellt werden:

  1. Ressourcenverbrauch
  2. Reviews von Richtlinien

Ressourcenverbrauch

Gemessen werden kann in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, der Verbrauch bestimmter Ressourcen wie beispielsweise Arbeitszeit oder Budget für externe Beratung. In der Analyse können diese gemessenen Werte ins Verhältnis zu den jeweiligen Plandaten gesetzt und dann entsprechend bewertet werden. Ist zur Jahresmitte beispielsweise erst ein Viertel der für das Jahr geplanten Arbeitszeit verschrieben, kann dies ein Indiz sein, dass zu wenig im und am ISMS gearbeitet wird. Eine solche Bewertung versetzt das Unternehmen dann in die Lage, rechtzeitig gegenzusteuern. Ein im Verhältnis zur abgelaufen Zeit zu hoher Arbeitszeiteinsatz kann ein Indiz für unzureichend eingeplante Ressourcen sein. Diese Information kann für den nächsten Planungszeitraum nützlich sein.

Die Bewertung muss dabei immer vor dem vorhandenen Hintergrundwissen “mit Verstand” erfolgen. Möglicherweise ist ja wegen eines größeren Projektes im zweiten Halbjahr kein gleichmäßiger Ressourcenverbrauch zu erwarten. Entscheidend bleibt daher immer die Bewertung der von Messung und Analyse durch den Menschen.

Reviews von Richtlinien

Viele Organisationen führen die notwendigen Reviews ihrer Richtlinien und sonstigen Dokumente über das Jahr verteilt durch. Zweck ist dabei eine kontinuierliche Beschäftigung mit den Dokumenten sowie die Vermeidung von “Review-Wochen”. Auch in diesem Fall liefert die Messung überfälliger Dokumente einen Hinweis auf bestehende Probleme und gibt so die Möglichkeit, rechtzeitig nachzusteuern. Die Ursachenanalyse könnte beispielsweise auf einen Ressourcenmangel hinweisen. Vielleicht haben die Verantwortlichen für das Review diese einfach vergessen. Der Einsatz eines Werkzeugs zur Erinnerung könnte hier hilfreich sein und das Funktionieren des ISMS an dieser Stelle unterstützen. Möglicherweise liegt es auch nur an mangelnder Motivation für eine ungeliebte Aufgabe ;-).

In einem späteren Artikel werde ich mich näher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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Im vorherigen Blogartikel “AWARENESS – MASSNAHME ODER KONZEPT?” hatten wir bereits angerissen, warum neben der Betrachtung von technischen Aspekten auch das Einbinden der Mitarbeiter zwingend notwendig ist, um ein hohes Maß an Informationssicherheit zu erreichen. Dieser Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, spiegelt sich in der Fragestellung „Maßnahme oder Konzept?“ wider. Es sollte das Ziel von Awarenesskonzepten sein, die Befähigung der Mitarbeiter zu sicherem Handeln zu entwickeln und zu fördern.

Dabei sind drei Aspekte gleichermaßen bedeutsam: Wissen, Wollen und Können. „Wissen“ meint hier das reine fachliche Wissen des Einzelnen, z.B. wie ein Programm bedient wird oder welche Regelungen und Vorgaben es für Besucher oder für das Arbeiten im Homeoffice gibt. „Wollen“ adressiert die innere Bereitschaft, dieses Wissen auch anwenden zu wollen, die Vorschriften zu beachten, weil sie sinnvoll, einleuchtend und notwendig sind und einem akzeptierten Zweck dienen. „Können“ hinterfragt schließlich die objektiven, alltäglichen Situationen – ob es den Mitarbeitern möglich ist, das „Wissen“ auch wirklich anzuwenden, ob der Alltag es bei allem „Wollen“ eben auch zulässt, passend zu handeln. Probleme wie eine schlechte Softwareergonomie, Stresssituationen durch Überlastung oder andere Ausnahmesituationen oder aber der Rückfall in alte Gewohnheiten können das „Wollen“, trotz allem „Wissens“, stark behindern.

Der Aspekt „Wissen“ wird in den meisten Awarenessmaßnahmen zuvorderst bearbeitet. Das Beispiel eLearning aus dem vorherigen Artikel ist hier nur eine von vielen Möglichkeiten, zeigt aber genaugenommen lediglich die Methode der Darbietung, nicht zwingend einen bestimmten Inhalt. So könnte ein eLearning genauso gut Informationen über Unternehmensvorgaben zur Informationssicherheit oder eine Schulung zu einem Tool enthalten. (Falls sich ein Leser darüber wundert – die Fehlbedienung von Software kann durchaus zu Informationssicherheitsvorfällen führen. Man denke nur an die Klassiker „E-Mail weiterleiten an Alle“, oder an „Natürlich will ich alles löschen“ … )

Neben den allgegenwärtigen Powerpoint-Präsentationen und dem angesprochenen eLearning gibt es viele weitere Methoden zur Vermittlung von „Wissen“. Checklisten (z.B. zum Verhalten auf Dienstreisen, zum Arbeiten im Homeoffice oder beim Verlust von Geräten) unterstützen die Mitarbeiter in ungewohnten Situationen, und in Mitarbeitergesprächen könnte an die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erinnert werden.

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Wie wir in dem vorherigen Artikel beschrieben hatten, bietet die Einführung und dauerhafte sichere Nutzung des Arbeitens im Home Office vielfach Anlass oder sind Auslöser, um Abläufe und Prozesse im eigenen Unternehmen zu überdenken und zu digitalisieren. Dazu gehören natürlich auch Prozesse zum Support und zur Infrastruktur.

Internetbasierte Lösungen

In der Zeit des ersten Lockdowns war es für die IT-Abteilungen oftmals eine große Herausforderung, ausreichend Geräte und Einwahlverbindungen für alle Mitarbeiter für die mobile Nutzung von zu Hause zur Verfügung zu stellen. Andererseits zeigt sich an dieser Stelle deutlich ein Vorteil von internetbasierten Lösungen: man benötigt eben keine Einwahlverbindung für das Speichern der soeben frisch erstellten Dokumente oder zum Starten einer Videokonferenz mit den Kollegen, wenn auf diese Dienste per Internet zugegriffen werden kann.

Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist die zentrale Ablage – es gibt keinen Grund mehr, Dateien lokal auf dem Rechner abzulegen, um sie „später“ hochzuladen, d.h. man führt die Dateien auch nicht mehr mit sich, ein Verlust (im Sinne von: ich kann die Inhalte nicht wiederherstellen) ist ausgeschlossen. Voraussetzung ist natürlich ein zuverlässiger Betrieb einer solchen Lösung, damit sie von den Mitarbeitern auch angenommen und akzeptiert wird. Zugleich ergibt sich in einer solchen Konstellation die Möglichkeit, das Backup von Endanwendergeräten komplett zu überdenken – warum sollten diese Geräte gesichert werden, wenn alle relevanten Daten zentral abgelegt sind und sowohl vom Firmengelände aus als auch im Home Office jederzeit genutzt werden können? Die dargestellte Konstellation erleichtert also auch für die IT-Abteilungen das Anfertigen von Datensicherungen, da sich alle relevanten Dateien nur in einigen wenigen, bekannten Systemen befinden.

Turnschuhadministration vs Fernwartung

Dafür kommt auf die IT-Abteilungen eine andere Herausforderung zu: Wie erfolgt der Support der Mitarbeiter im Home Office? Während in großen Unternehmen häufig schon vor der Pandemie Lösungen zur Fernwartung umgesetzt waren, findet man in kleineren Unternehmen solche Konzepte nicht so oft – schließlich hat man ja kurze Wege, und „Turnschuhadministration“ funktioniert im Büro sehr zuverlässig. Man wird also kaum umhinkommen, für die Sicherstellung der technischen Unterstützung im Home Office eine Lösung zur Fernwartung zu etablieren.

Datensicherung, Patchmanagement und technischer Support sind neben den in einem vorherigen Artikel angesprochenen organisatorischen Fragestellungen Punkte, die für ein sicheres Arbeiten im Home Office in technischer Hinsicht unbedingt betrachtet werden sollten.

Wünschen Sie sich, sich mit Anderen darüber auszutauschen? Dann ist eventuell unser eintägiges Seminar für Sie interessant. In dem zeigen wir thematisch breit, aber trotzdem praxisorientiert, wie das Arbeiten im Home-Office sinnvoll, sicher und datenschutzkonform organisiert werden kann!

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Beurteilung von Risiken

Im ersten Teil unserer Serie zum Risikomanagement im ISMS haben wir uns allgemein über den Stellenwert des Risikomanagements im ISMS nach ISO 27001 unterhalten. Im zweiten Teil ging es um die Risikoidentifikation. In diesem dritten Teil soll es um die Informationssicherheitsrisikobeurteilung gehen.

Zunächst muss man feststellen, dass die Begrifflichkeiten im Risikomanagement nicht einheitlich verwendet werden. In der ISO 27001:2013 finden sich unter dem Kapitel 6.1.2 “Informationssicherheitsbeurteilung” die Aspekte

  • Identifikation von Informationssicherheitsrisiken,
  • Analyse von Informationssicherheitsrisiken und
  • Bewertung von Informationssicherheitsrisiken.

Im deutschen Sprachraum werden diese Punkte häufig zusammen als Risikoanalyse bezeichnet, so etwa in den Standards des BSI IT-Grundschutzes. In diesem Text wollen wir uns an den Sprachgebrauch der ISO 27001:2013 halten. Nachdem wir die Identifikation von Informationssicherheitsrisiken bereits im letzten Artikel betrachtet haben, soll es nun also um die Analyse und Bewertung der identifizierten Risiken gehen.

Analyse von Informationssicherheitsrisiken

In der Analyse werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenzielle Schadenshöhe eines Risikos betrachtet.

Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit fehlen uns meist belastbare Zahlen. Entweder gibt es keine Statistiken, sie sind nicht frei zugänglich oder nicht auf das eigene Unternehmen übertragbar. Daher müssen wir uns mit qualitativen Abschätzungen begnügen. Drei bis fünf Stufen sind dabei in der Praxis üblich, beispielsweise “sehr unwahrscheinlich”, “eher unwahrscheinlich”, “eher wahrscheinlich”, “sehr wahrscheinlich”. Eine gerade Anzahl von Kategorien beugt bei der Einschätzung dem “Tendenz-zur-Mitte-Effekt” vor.

Zur Schadenshöhe können oft bessere Angaben gemacht werden. Produktionsausfälle, Kosten zur Wiederbeschaffung oder Wiederinbetriebnahme eines Unternehmenswertes etc. sind einigermaßen gut abzuschätzen. Neben rein monetären Aspekten können weitere Aspekte (Schadensszenarien im BSI IT-Grundschutz) einbezogen werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Verstöße gegen rechtliche Anforderungen (gesetzliche, regulatorische oder vertragliche)
  • Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
  • Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit (physisch oder psychisch)
  • Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung (z.B. bei Non-Profit-Organisationen oder Unternehmen mit Versorgungsauftrag und Kritischen Infrastrukturen / Kritis)
  • Reputation

Dabei kann es Überschneidungen geben, z.B. bei Datenschutzverstößen. Das kann zu einer unbeabsichtigten Übergewichtung einzelner Risiken führen. Dies ist bei der Definition der Aspekte und der Beschreibung, wie der “Gesamtschaden” hieraus gebildet wird, zu berücksichtigen.

Anschließend werden die Risiken den Risikoniveaus (Risikokategorien im BSI IT-Grundschutz) zugeordnet. Dieses ergibt sich aus den ermittelten Werten für die potenzielle Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Das wird oft in einer Matrix dargestellt und die Niveaus farblich, meist in Ampelfarben gekennzeichnet. In der Praxis üblich sind wiederum drei bis fünf Niveaus. Sie beschreiben die Anzahl der Reaktionsmuster, die im Unternehmen zur weiteren Behandlung der Risiken festgelegt wurden.

Bewertung von Informationssicherheitsrisiken

Nach der Analyse der Risiken werden diese mit den im Vorwege festgelegten Kriterien verglichen. Das Wichtigste hierbei dürfte das Kriterium der Risikoakzeptanz sein. Die Risikoakzeptanzschwelle bezeichnet das Niveau, unterhalb dessen keine Risikobehandlung notwendig ist. Hierbei handelt es sich um eine willkürliche Entscheidung des Unternehmens, die den unternehmenseigenen Risikoappetit reflektiert.

Ein weiteres Kriterium könnte die “Quick-Win-Schwelle” sein. Risiken unterhalb dieser Schwelle sollen auf alle Fälle und möglichst früh bearbeitet werden, weil bei ihnen eine zügige Verbesserung der Risikosituation mit sehr geringen Aufwand erwartet wird.

Das Ergebnis des Abgleichs ist eine priorisierte Risikoliste. Die Priorisierung erfolgt dabei in Hinblick auf die Behandlung. Der Informationssicherheitsrisikobehandlung widmen wir uns dann in der nächsten Folge dieser Reihe.

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Durch einen Fernsehbericht über einen Freizeitpark bin ich ins Grübeln gekommen… Was passiert eigentlich, wenn im Zoo das Licht ausgeht, natürlich nicht am Abend, sondern weil der Strom ausfällt…?

Auch in einem Zoo gibt es große Abhängigkeiten zu IT-gesteuerter Infrastruktur, das fängt bei den Käfigklappen an die z.B. über Tastschalter bedient werden und hört beim Bergungsplan für den Besucheraufzug bei den Giraffen auf, dazwischen liegen jede Menge Prozesse und Infrastruktur.

Welcher Zoo-Betreiber möchte schon riskieren, dass sich Elefanten aus ihrem Gehege befreien, weil der Stromzaun ausgefallen ist und panisch zwischen den Besuchern umherrennen? Oder dass im Zuchtprogramm der Nachwuchs einer seltenen Tierart an Unterkühlung eingeht?

Fans von Dinosaurier-Filmen erinnern sich sicher an den Blockbuster Jurassic-Park und was dort passiert, nachdem alle Sicherheitssysteme durch einen eingeschleusten Virus ausgeschaltet wurden.

Also auch wenn der eigentliche Geschäftszweck wenig mit IT zu tun hat, sollte man diese immer im Auge behalten. Die Vorsorge für die unterschiedlichsten Notfall-Szenarien ist  in erster Linie Eigeninteresse. Der Schutz von Leib und Leben, wertvoller Geschäftsausstattung, den eigenen Produkten und Erfindungen und natürlich die Aufrechterhaltung bzw. schnelle Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs sind für das Überleben eines Unternehmens essentiell.

Ein Workshop zum Thema Notfall-Vorsorge und Krisenmanagement zeigt auf wo Schwachstellen liegen und wie Sie diese absichern können. Informationen über Notfallübungen, Weiterentwicklung des BCM und Zertifizierungsmöglichkeiten geben einen umfangreichen Einblick in das Thema Business Continuity Management.

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Im ersten Teil dieser Artikel-Serie haben wir uns mit dem risikobasierten Ansatz beschäftigt, der der Informationssicherheit und dem Datenschutz gemein ist. In diesem Artikel soll es um die Referenzmaßnahmenziele und -Maßnahmen zu den Pflichten des Verantwortlichen gehen.

Im Anhang A der ISO 27701:2021 werden die Referenzmaßnahmenziele und -Maßnahmen (Controls) definiert, die speziell für Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes gedacht sind. Sie dienen der Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen. Der Anhang B, dem ich mich in einem späteren Blog-Artikel widmen werde, spezifiziert Controls für Auftragsverarbeiter.

Die Nummerierung der Controls funktioniert analog zur ISO 27001. Das bedeutet, dass sich die Nummerierung auf die entsprechenden Norm-Kapitel der ISO 27701 bezieht. In der ISO 27701 sind die Normkapitel 7 und 8 ähnlich aufgebaut wie die Kapitel der ISO 27002:2013. Es gibt Zielsetzungen, Maßnahmen und Leitlinien zur Umsetzung. Die Anhänge A.7 und A.8 beziehen sich dann auf die entsprechenden Abschnitte der Kapitel 7 und 8.

Pflichten des Verantwortlichen

Die Tabelle im Anhang A der ISO 27701 gliedert sich in vier Abschnitte – A.7.2 bis A.7.5. Alle Controls müssen vor dem Hintergrund der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung betrachtet werden. Ähnlich wie in der ISO 27001 wird nicht vorgeschrieben, wie etwas umzusetzen ist, sondern vielmehr, um welche Themenbereiche man sich zu kümmern hat. Dabei dürfen die Controls im Datenschutz nicht ausschließlich nach eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern so, dass die für die eigene Organisation zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Die Umsetzungshinweise in Kapitel 7 sind dabei oftmals notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen.

Pflichten des Verantwortlichen zu Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung

A.7.2 beschreibt 8 Controls zu den Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier werden datenschutzrechtliche Grundsätze wie die Zweckbindung und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung adressiert. Darüber hinaus beschäftigt sich der Abschnitt mit Verfahren zur Einholung von Einwilligungen, zur Datenschutzfolgeabschätzung, zu Verträgen mit Auftragsverarbeitern und gemeinsame Verantwortlichkeiten (Joint Controllership). Zum Schluss werden Aufzeichnungen und Nachweise thematisiert.

Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen

A.7.3 beschreibt 10 Controls: Von der Bestimmung der eigenen Pflichten gegenüber Betroffenen bis zum Definieren und Umsetzen entsprechender Prozesse sind hier alle entscheidenden Pflichten des Verantwortlichen gegenüber Betroffenen adressiert.

Verantwortlichen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

A.7.4 beschreibt 9 Controls zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Themen Privacy by Default und Privacy by Design.

Pflichten des Verantwortlichen zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten

A.7.5 beschreibt 4 Controls zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten. Dabei wird insbesondere der Bereich der Übermittlung in Drittstaaten adressiert.

Wie es weiter geht

Die nächsten Artikel dieser Serie zur ISO 27701 beschäftigen sich mit den Themen

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“ISO 27701 – Den Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren”

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Wenn man sein tägliches Umfeld betrachtet, kommt man leicht zu dem Schluss, dass der Start in das Informationszeitalter längst geschehen ist. Sowohl personenbezogene Daten als auch sonstige Informationen nehmen einen bedeutenden Teil der Wertschöpfung ein. Damit sind sie für das erfolgreiche Agieren von Unternehmen notwendig und damit auch wertvoll. Alltägliche Dinge wie das elektronische Bezahlen an der Supermarktkasse oder die Fahrt mit der Bahn benötigen funktionierende und sichere Systeme zur Informationsverarbeitung.

Natürlich denkt man zuerst an technische Maßnahmen, wenn es um den sicheren Betrieb von technischen Systemen geht, sei es am eigenen Computer oder auf dem Leitstand des Kraftwerkes. Doch auch der Mensch, der Benutzer von Systemen, muss als „Sicherheitslücke“ gesehen werden. Und genau an dieser Stelle setzen Awareness -Konzepte an. Ziel dieser Konzepte ist es, die Einstellungen, das Wissen und das Handeln von Menschen so zu ändern, dass die „Sicherheitslücke Mensch“ geschlossen wird.

Awareness als Konzept

Das kann natürlich nicht mit einer einzelnen Schulung oder Unterweisung erreicht werden. Ein Awareness -Konzept beschreibt vielmehr ein systematisches, langfristig orientiertes Herangehen an die Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins. Damit verbunden sind mehrere, aufeinander abgestimmte, an Situation, Thema und den Adressatenkreis angepasste Maßnahmen. Es ist sicher nachvollziehbar, dass das wiederholte Zeigen von ein und derselben Präsentation eher Ablehnung hervorruft. Es geht bei guten Awareness -Konzepten also darum, für die Teilnehmer auch Abwechslung zu schaffen, Wiederholungen anders zu verpacken, oder auch die Form der Darbietung zu ändern. Natürlich müssen die Inhalte von solchen Maßnahmen auch aktualisiert und an die Empfänger angepasst werden.

Eine Möglichkeit, Abwechslung zu schaffen, Wissen zu vermitteln und zusätzlich auch den Lerneffekt zu prüfen, sind eLearnings: den Mitarbeitern werden neue Inhalte in kleinen Videosequenzen dargestellt und erklärt, danach erhält man bei Bestehen eines Abschlusstests eine Urkunde. Nebeneffekt bei dieser Art von Awareness -Maßnahme: die zeitliche Unabhängigkeit der Durchführung. Es ist nicht notwendig, für alle Teilnehmer einer Veranstaltung einen gemeinsamen Termin zu finden, und bei Bedarf kann man sich die Inhalte teilweise oder auch komplett noch einmal anschauen. Zusätzlich werden Aufwand und Kosten für die Referenten gespart.

Abwechslung bereichert das Awareness -Konzept und erhöht die Bereitschaft, die dargebotenen Inhalte auch für sich selber anzunehmen – sprich: das Sicherheitsbewusstsein wurde ein bisschen verbessert! Also, auf zur nächsten Maßnahme …
Ein kleiner Eindruck, wie so ein eLearning aussehen *könnte*, findet sich auf unserer Webseite.

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Erreicht unser Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) seine Ziele? Wirken alle zur Informationssicherheit umgesetzten Maßnahmen wie gedacht? Kurz: Funktioniert das ISMS oder erzeugt es nur das wohlige Gefühl, sich um das Thema Informationssicherheit schon irgendwie gut zu kümmern? Ohne Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit des Managementsystems selbst sowie der zur Informationssicherheit umgesetzten Maßnahmen bleiben nur Gefühl und Hoffnung. Eine angemessene Wirksamkeitsmessung ist daher in jedem relevanten ISMS-Framework vorgesehen.

Einen ersten Überblick zum Thema hat meine Kollegin Alice Laudien in ihrem Artikel Wirksamkeitsmessung im ISMS – ist ein Stein nur ein Stein?  zu unserem Seminar “Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004” gegeben.

Dieser Artikel soll den Blick für die beiden Ebenen der Überwachung und Bewertung schärfen: ISMS und Maßnahmen der Informationssicherheit.

Wirksamkeit des ISMS

Gleichgültig ob man ein ISMS nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder einem anderen Regelwerk folgt: Ein ISMS besteht immer aus einem Satz zusammenhängender Elemente einer Organisation zum Festlegen von Politiken und Zielen sowie von Prozessen zum Erreichen dieser Ziele. Die Frage lautet also: Sind die Prozesse und ihre tatsächliche Umsetzung geeignet, die gesteckten Ziele zu erreichen?

Zu dieser Zielerreichung sieht beispielsweise ein ISMS nach ISO 27001 verschiedene Vorgehensweisen und Abläufe (Prozesse) vor, u.a. das Risikomangement, Setzen und Verfolgen von Informationssicherheitszielen, Kompetenzmanagement, Wirksamkeitsmessung, interne Audits, Managementbewertung. Diese Abläufe müssen überwacht werden. Am Beispiel der Informationssicherheitsziele bedeutet das:

  • Werden die Ziele regelmäßig (wie vorgesehen) überprüft, ggfs. verändert oder erneuert?
  • Werden Maßnahmen zum Erreichen der Ziele geplant?
  • Wird die Planung wie vorgesehen umgesetzt?
  • Wird die Zielerreichung anhand von Zielerreichungskriterien überprüft?

In einem späteren Artikel werde ich mich ausführlicher mit der Wirksamkeitsprüfung des Managementsystems nach ISO 27001 auseinandersetzen.

Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit

In einem ISMS nach ISO 27001 wird die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aus drei Quellen gespeist:

  • anwendbare gesetzliche, regulatorische, vertragliche und selbst auferlegte Anforderungen
  • Risikomanagement
  • Informationssicherheitsziele

Diese drei Gruppen sind nicht disjunkt, d.h. sie überschneiden sich in der Praxis.

Geeignete Maßnahmen müssen ausgewählt werden, die Umsetzung geplant und verwirklicht werden. Zum Zeitpunkt der Auswahl der Maßnahmen ist man angemessen überzeugt, dass die Maßnahmen im Sinne der Zielerreichung wirksam sein werden, also z.B. ein Risiko hinreichend mindern, eine gesetzliche Anforderung tatsächlich umsetzen oder zur Erreichung eines Zieles zumindest beitragen.

Maßnahmen können im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich, teilweise erfolgreich, in Hinblick auf das Ziel wirkungslos oder schlimmstenfalls kontraproduktiv sein. Wer nicht hinschaut, wird es nicht oder bestenfalls zufällig erfahren. Aus diesem Grund überwachen und überprüfen wir unsere Maßnahmen.

In einem späteren Artikel werde ich mich ausführlicher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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Unverbesserliche Optimisten sehen in allen Situationen immer auch die positiven Aspekte. So ermöglichen die Erfahrungen mit den aus der Not heraus getroffenen Maßnahmen zu Beginn der Corona-Pandemie – die Pflicht zum Home-Office und das Homeschooling – einen schärferen Blick darauf, wie Prozesse und Abläufe in Unternehmen und der Verwaltung sich verändern müssen, um vom technologischen Fortschritt in einem größeren Umfang als bisher zu profitieren. Das Arbeiten im Home-Office erweist sich dabei als ein „Türöffner“.

Hierzu gehört mit Sicherheit auch eine geänderte Art der Kommunikation. Viele Menschen haben Erfahrungen mit Videokonferenzen gesammelt, die notwendige Ausstattung (Headset, Webcam) ist mittlerweile weit verbreitet und wird wie selbstverständlich genutzt. Und falls es noch nicht geschehen sein sollte, wäre es spätestens jetzt an der Zeit, von Unternehmensseite das weitere Vorgehen festzulegen, z.B. durch das Bestimmen der künftig zu nutzenden Plattformen und Anbieter. Aus organisatorischer Sicht gehören das Abschneiden alter Zöpfe und die Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten bei der Einführung neuer Prozesse dazu, genauso wie die Einbindung der Mitarbeiter. Nur so ist es möglich, neben der Verbesserung der Informationssicherheit auch Nutzen aus den geänderten Arbeitsweisen zu ziehen.

So ist z.B. in den Produkten vieler Festnetzanbieter auch die Möglichkeit zur softwarebasierten IP-Telefonie enthalten. Dadurch ist es möglich, Anrufe mit der dienstlichen Festnetznummer nicht nur aus dem Büro heraus zu tätigen, sondern auch vom Rechner im Homeoffice aus.  Benötigt wird lediglich das Headset, die Software für IP-Telefonie auf dem eigenen Rechner sowie ein Internetzugang – und die Vermischung von dienstlichen und privaten Telefonaten auf dem privaten Telefonanschluss ist Vergangenheit. Nicht zuletzt aus der Sicht von Datenschutz und Informationssicherheit eine deutliche Verbesserung, auch die Privatsphäre der Mitarbeiter wird so geschützt.

Zu den Veränderungen gehört auch das Erlernen von neuen Verhaltensweisen und Regeln. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch immer erlaubt. So bieten Videokonferenzlösungen die Möglichkeit, Gespräche aufzuzeichnen – was allerdings rechtlich durchaus bedenklich ist. Ob und unter welchen Umständen derartige Aufzeichnungen zulässig sind, muss nicht nur vorher zuverlässig geklärt, sondern auch den Mitarbeitern vermittelt werden. Denn nur mit einer sicheren und rechtlich einwandfreien Nutzung werden sich die neuen Arbeitsweisen dauerhaft etablieren.

Für einen erfolgreichen Einstieg in die Gestaltung des Arbeitens im Home-Office haben wir unser eintägiges, praxisorientiertes Seminar entwickelt, in dem die Fragestellungen aus diesem und den vorherigen Artikeln  vertieft werden und das dabei unterstützen soll, das Arbeiten im Home-Office sinnvoll, sicher und datenschutzkonform zu organisieren.

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Wer in den letzten Monaten auf den üblichen IT-News-Portalen die Berichterstattung verfolgt hat, konnte sich kaum des Themas „Ransomware“ entziehen. Und natürlich fragt man sich als Verantwortlicher: Könnte das auch mich treffen? Was kann ich dagegen tun?

Oft werden auf Checklisten – gute – technische Hinweise gegeben. Der wahrscheinlich wichtigste Ratschlag stammt jedoch nicht aus dem technischen Bereich: die systematische und kontinuierliche Betrachtung von Security Awareness. Gemeint ist hiermit die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Informationssicherheit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich über den hohen Stellenwert von Informationssicherheit bewusst sein, alle sollten wissen, dass auch von ihnen selbst ein essenzieller Beitrag erwartet wird – und seien es „nur“ solche alltäglichen Dinge wie eine telefonische Rücksprache bei einer verdächtigen E-Mail oder das Ansprechen von unbekannten Personen auf dem Flur.

Sobald ein solches Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickelt wurde, fällt es auch den Nicht-IT-Profis deutlich leichter, bei neuen Bedrohungen und in neuen Situationen spontan richtig zu handeln.

Flankiert wird Security Awareness hier durch die Komponente „Wissen“, denn natürlich benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch fachliche Informationen zur Informationssicherheit. Nicht jeder Mensch ist IT-affin, nicht jeder Mensch hat gleich viel Freude am Umgang mit Computer oder Smartphone – und auch IT-Profis lernen jeden Tag dazu …

Umso wichtiger ist, klare und leicht nachzuvollziehende Informationen und Arbeitsanweisungen bereitzustellen, wie in welcher Situation zu handeln ist.

Und so sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auch für neue Situationen gerüstet, z.B. für die Arbeit im Home Office mit dem Wissen, was im Home Office anders ist, worauf geachtet werden muss und was vielleicht im Home Office verboten ist – und dem Bewusstsein für Informationssicherheit, dass es trotz der Arbeit von zu Hause aus und gerade ohne die ständige Präsenz von IT-Abteilung und Vorgesetztem auf das eigene Handeln ankommt.

Neben den in diesem Artikel angerissenen Fragestellungen geben wir in unserem Seminar zur Security Awareness auch einen kleinen Einblick in die rechtliche Motivation und zeigen anhand von Beispielen, wie Awareness-Maßnahmen maßgeschneidert auf ihre Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter und auch auf ihre Unternehmenskultur gestaltet werden können.

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