Beurteilung von Risiken

Im ersten Teil unserer Serie zum Risikomanagement im ISMS haben wir uns allgemein über den Stellenwert des Risikomanagements im ISMS nach ISO 27001 unterhalten. Im zweiten Teil ging es um die Risikoidentifikation. In diesem dritten Teil soll es um die Informationssicherheitsrisikobeurteilung gehen.

Zunächst muss man feststellen, dass die Begrifflichkeiten im Risikomanagement nicht einheitlich verwendet werden. In der ISO 27001:2013 finden sich unter dem Kapitel 6.1.2 “Informationssicherheitsbeurteilung” die Aspekte

  • Identifikation von Informationssicherheitsrisiken,
  • Analyse von Informationssicherheitsrisiken und
  • Bewertung von Informationssicherheitsrisiken.

Im deutschen Sprachraum werden diese Punkte häufig zusammen als Risikoanalyse bezeichnet, so etwa in den Standards des BSI IT-Grundschutzes. In diesem Text wollen wir uns an den Sprachgebrauch der ISO 27001:2013 halten. Nachdem wir die Identifikation von Informationssicherheitsrisiken bereits im letzten Artikel betrachtet haben, soll es nun also um die Analyse und Bewertung der identifizierten Risiken gehen.

Analyse von Informationssicherheitsrisiken

In der Analyse werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potenzielle Schadenshöhe eines Risikos betrachtet.

Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit fehlen uns meist belastbare Zahlen. Entweder gibt es keine Statistiken, sie sind nicht frei zugänglich oder nicht auf das eigene Unternehmen übertragbar. Daher müssen wir uns mit qualitativen Abschätzungen begnügen. Drei bis fünf Stufen sind dabei in der Praxis üblich, beispielsweise “sehr unwahrscheinlich”, “eher unwahrscheinlich”, “eher wahrscheinlich”, “sehr wahrscheinlich”. Eine gerade Anzahl von Kategorien beugt bei der Einschätzung dem “Tendenz-zur-Mitte-Effekt” vor.

Zur Schadenshöhe können oft bessere Angaben gemacht werden. Produktionsausfälle, Kosten zur Wiederbeschaffung oder Wiederinbetriebnahme eines Unternehmenswertes etc. sind einigermaßen gut abzuschätzen. Neben rein monetären Aspekten können weitere Aspekte (Schadensszenarien im BSI IT-Grundschutz) einbezogen werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Verstöße gegen rechtliche Anforderungen (gesetzliche, regulatorische oder vertragliche)
  • Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts
  • Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit (physisch oder psychisch)
  • Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung (z.B. bei Non-Profit-Organisationen oder Unternehmen mit Versorgungsauftrag und Kritischen Infrastrukturen / Kritis)
  • Reputation

Dabei kann es Überschneidungen geben, z.B. bei Datenschutzverstößen. Das kann zu einer unbeabsichtigten Übergewichtung einzelner Risiken führen. Dies ist bei der Definition der Aspekte und der Beschreibung, wie der “Gesamtschaden” hieraus gebildet wird, zu berücksichtigen.

Anschließend werden die Risiken den Risikoniveaus (Risikokategorien im BSI IT-Grundschutz) zugeordnet. Dieses ergibt sich aus den ermittelten Werten für die potenzielle Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Das wird oft in einer Matrix dargestellt und die Niveaus farblich, meist in Ampelfarben gekennzeichnet. In der Praxis üblich sind wiederum drei bis fünf Niveaus. Sie beschreiben die Anzahl der Reaktionsmuster, die im Unternehmen zur weiteren Behandlung der Risiken festgelegt wurden.

Bewertung von Informationssicherheitsrisiken

Nach der Analyse der Risiken werden diese mit den im Vorwege festgelegten Kriterien verglichen. Das Wichtigste hierbei dürfte das Kriterium der Risikoakzeptanz sein. Die Risikoakzeptanzschwelle bezeichnet das Niveau, unterhalb dessen keine Risikobehandlung notwendig ist. Hierbei handelt es sich um eine willkürliche Entscheidung des Unternehmens, die den unternehmenseigenen Risikoappetit reflektiert.

Ein weiteres Kriterium könnte die “Quick-Win-Schwelle” sein. Risiken unterhalb dieser Schwelle sollen auf alle Fälle und möglichst früh bearbeitet werden, weil bei ihnen eine zügige Verbesserung der Risikosituation mit sehr geringen Aufwand erwartet wird.

Das Ergebnis des Abgleichs ist eine priorisierte Risikoliste. Die Priorisierung erfolgt dabei in Hinblick auf die Behandlung. Der Informationssicherheitsrisikobehandlung widmen wir uns dann in der nächsten Folge dieser Reihe.

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„Risikomanagement im ISMS“

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Durch einen Fernsehbericht über einen Freizeitpark bin ich ins Grübeln gekommen… Was passiert eigentlich, wenn im Zoo das Licht ausgeht, natürlich nicht am Abend, sondern weil der Strom ausfällt…?

Auch in einem Zoo gibt es große Abhängigkeiten zu IT-gesteuerter Infrastruktur, das fängt bei den Käfigklappen an die z.B. über Tastschalter bedient werden und hört beim Bergungsplan für den Besucheraufzug bei den Giraffen auf, dazwischen liegen jede Menge Prozesse und Infrastruktur.

Welcher Zoo-Betreiber möchte schon riskieren, dass sich Elefanten aus ihrem Gehege befreien, weil der Stromzaun ausgefallen ist und panisch zwischen den Besuchern umherrennen? Oder dass im Zuchtprogramm der Nachwuchs einer seltenen Tierart an Unterkühlung eingeht?

Fans von Dinosaurier-Filmen erinnern sich sicher an den Blockbuster Jurassic-Park und was dort passiert, nachdem alle Sicherheitssysteme durch einen eingeschleusten Virus ausgeschaltet wurden.

Also auch wenn der eigentliche Geschäftszweck wenig mit IT zu tun hat, sollte man diese immer im Auge behalten. Die Vorsorge für die unterschiedlichsten Notfall-Szenarien ist  in erster Linie Eigeninteresse. Der Schutz von Leib und Leben, wertvoller Geschäftsausstattung, den eigenen Produkten und Erfindungen und natürlich die Aufrechterhaltung bzw. schnelle Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs sind für das Überleben eines Unternehmens essentiell.

Ein Workshop zum Thema Notfall-Vorsorge und Krisenmanagement zeigt auf wo Schwachstellen liegen und wie Sie diese absichern können. Informationen über Notfallübungen, Weiterentwicklung des BCM und Zertifizierungsmöglichkeiten geben einen umfangreichen Einblick in das Thema Business Continuity Management.

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“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Informationssicherheit und Datenschutz lassen sich aus dem heutigen Geschäftsalltag nicht mehr wegdenken. Gesetzliche Anforderungen, Bedrohungsszenarien von außen, aber auch das eigene Bewusstsein, mit Daten und Informationen schützend umzugehen erhöhen die Notwendigkeit sich mit den Themen nachweisbar zu beschäftigen.

Die ISO 27701 gibt eine Hilfestellung, den Datenschutz in ein bestehendes Informationssicherheits-Managementsystem zu integrieren.

In unserem Podcast zur ISO 27701 befassen wir uns damit, wie die ISO 27701 aufgebaut ist, wie sie im Rahmen der ganzen ISO 2700er Reihe einzuordnen ist und was bei der Umsetzung beachtet werden muss.

In unserer Folge “ ISO 27701 – den Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Was ist die ISO 27701 und wie ist sie einzuordnen?
  • Synergien aus einem bereits zertifizierten Managementsystem nutzen
  • Wofür der Aufwand? Nutzen einer Einführung der ISO 27701

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Im Februar 2022 wurde die neue, nunmehr dritte Version der ISO-Norm 27002 offiziell freigegeben, welche die vorherige Version aus dem Jahr 2013 ersetzt.

Wie bei diesen Normen üblich, liegt zunächst die englischsprachige Version vor. Eine deutsche Übersetzung ist vermutlich nicht vor 2023 zu erwarten. Die Inhalte der ISO 27002:2022 wurden teilweise überarbeitet und aktualisiert, an einigen Stellen wurden Themengebiete zusammengefasst und gestrafft. Obwohl sich die Anzahl der enthaltenen Controls somit von 114 auf nunmehr 93 verringert hat, ergeben sich keineswegs weniger Aktivitäten bei der praktischen Umsetzung der Hinweise, ganz im Gegenteil: zu den bestehenden Controls sind 11 neue hinzugekommen. So wurde z.B. mit Kapitel 5.7 das Thema „Threat Intelligence“ neu hinzugefügt, in Kapitel 7.4 die *Überwachung* der physischen Sicherheit („Physical security monitoring“) neu aufgenommen oder in Kapitel 8.12 „Data Leakage Prevention“, also die Verhinderung eines Datenabflusses.

Neben den neuen Controls finden sich auch einige nicht so offensichtliche Verschärfungen in der neuen Version: so wird beispielsweise in Kapitel 5.1. nicht nur wie bisher die Bekanntmachung der Informationssicherheitsleitlinie gefordert, sondern vielmehr zusätzlich die bewusste Bestätigung der Kenntnisnahme („acknowledged by relevant personnel“) durch die eigenen Mitarbeiter. Eigentlich nur eine kleine Änderung, die jedoch den Stellenwert von Informationssicherheit im Unternehmen und die Bedeutung der getroffenen Vorgaben stärker betonen soll.
Auf den Zusammenhang zwischen den Normen ISO 27001, ISO 27002 und ISO 27019 werden wir in einem separaten Artikel eingehen. Vorab nur soviel: die Änderungen in der neuen ISO 27002 werden auch Auswirkungen auf die ISO 27001 haben …

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„Informationssicherheit für Vorstände und Geschäftsführer“

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Im ersten Teil dieser Artikel-Serie haben wir uns mit dem risikobasierten Ansatz beschäftigt, der der Informationssicherheit und dem Datenschutz gemein ist. In diesem Artikel soll es um die Referenzmaßnahmenziele und -Maßnahmen zu den Pflichten des Verantwortlichen gehen.

Im Anhang A der ISO 27701:2021 werden die Referenzmaßnahmenziele und -Maßnahmen (Controls) definiert, die speziell für Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes gedacht sind. Sie dienen der Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen. Der Anhang B, dem ich mich in einem späteren Blog-Artikel widmen werde, spezifiziert Controls für Auftragsverarbeiter.

Die Nummerierung der Controls funktioniert analog zur ISO 27001. Das bedeutet, dass sich die Nummerierung auf die entsprechenden Norm-Kapitel der ISO 27701 bezieht. In der ISO 27701 sind die Normkapitel 7 und 8 ähnlich aufgebaut wie die Kapitel der ISO 27002:2013. Es gibt Zielsetzungen, Maßnahmen und Leitlinien zur Umsetzung. Die Anhänge A.7 und A.8 beziehen sich dann auf die entsprechenden Abschnitte der Kapitel 7 und 8.

Pflichten des Verantwortlichen

Die Tabelle im Anhang A der ISO 27701 gliedert sich in vier Abschnitte – A.7.2 bis A.7.5. Alle Controls müssen vor dem Hintergrund der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung betrachtet werden. Ähnlich wie in der ISO 27001 wird nicht vorgeschrieben, wie etwas umzusetzen ist, sondern vielmehr, um welche Themenbereiche man sich zu kümmern hat. Dabei dürfen die Controls im Datenschutz nicht ausschließlich nach eigenen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern so, dass die für die eigene Organisation zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Die Umsetzungshinweise in Kapitel 7 sind dabei oftmals notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen.

Pflichten des Verantwortlichen zu Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung

A.7.2 beschreibt 8 Controls zu den Bedingungen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Hier werden datenschutzrechtliche Grundsätze wie die Zweckbindung und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung adressiert. Darüber hinaus beschäftigt sich der Abschnitt mit Verfahren zur Einholung von Einwilligungen, zur Datenschutzfolgeabschätzung, zu Verträgen mit Auftragsverarbeitern und gemeinsame Verantwortlichkeiten (Joint Controllership). Zum Schluss werden Aufzeichnungen und Nachweise thematisiert.

Verpflichtungen gegenüber betroffenen Personen

A.7.3 beschreibt 10 Controls: Von der Bestimmung der eigenen Pflichten gegenüber Betroffenen bis zum Definieren und Umsetzen entsprechender Prozesse sind hier alle entscheidenden Pflichten des Verantwortlichen gegenüber Betroffenen adressiert.

Verantwortlichen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

A.7.4 beschreibt 9 Controls zum Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Themen Privacy by Default und Privacy by Design.

Pflichten des Verantwortlichen zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten

A.7.5 beschreibt 4 Controls zur Weitergabe, Übertragung und Offenlegung von personenbezogenen Daten. Dabei wird insbesondere der Bereich der Übermittlung in Drittstaaten adressiert.

Wie es weiter geht

Die nächsten Artikel dieser Serie zur ISO 27701 beschäftigen sich mit den Themen

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“ISO 27701 – Den Datenschutz in ein bestehendes ISMS nach ISO 27001 integrieren”

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JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Ziel aller Unternehmen ist es die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und damit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Damit die Geschäftstätigkeit auch im Angesicht von Notfällen und Krisen bestmöglich aufrecht erhalten bleibt, ist die Einführung eines Business Continuity Management Systems – kurz BCM sinnvoll.

In unserem Podcast zum Thema BCM befassen wir uns in 2 Folgen damit, wie ein BCM aufgebaut werden sollte, was es alles zu beachten gilt und geben auch kleine Tipps und Denkanstöße, um bestmöglich auf Störungen vorbereitet zu sein.

In der Folge 1 „die ersten Schritte“ geben wir einen groben Überblick über alles was beim BCM bedacht werden muss.

Dabei gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Was bedeutet BCM und welche Vorgaben gibt es?
  • Wie fängt man an ein BCM aufzubauen?
  • Die Business Impact Analyse als Teil des BCM
  • Dokumentieren aller Informationen – in welcher Form?
  • Regelmäßiges Überprüfen und Verbessern ist Pflicht

In der Folge 2 „jetzt aber richtig“ steigen wir tiefer in das Thema BCM ein – wo liegen Stolperfallen, wie sinnvoll sind Übungen und welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat das BCM Team.

Hier beleuchten wir folgende Aspekte:

  • Wie definiert man Störungen, die für das Unternehmen zutreffen können?
  • Was muss bei Dienstleistern und Lieferanten beachtet werden?
  • Üben und Verbessern – wie geht man am sinnvollsten vor?
  • Wie entwickelt sich das BCM weiter?
  • Ein BCM unterstützt bei allen Prozessen, nicht nur im Fall der Fälle

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Wenn man sein tägliches Umfeld betrachtet, kommt man leicht zu dem Schluss, dass der Start in das Informationszeitalter längst geschehen ist. Sowohl personenbezogene Daten als auch sonstige Informationen nehmen einen bedeutenden Teil der Wertschöpfung ein. Damit sind sie für das erfolgreiche Agieren von Unternehmen notwendig und damit auch wertvoll. Alltägliche Dinge wie das elektronische Bezahlen an der Supermarktkasse oder die Fahrt mit der Bahn benötigen funktionierende und sichere Systeme zur Informationsverarbeitung.

Natürlich denkt man zuerst an technische Maßnahmen, wenn es um den sicheren Betrieb von technischen Systemen geht, sei es am eigenen Computer oder auf dem Leitstand des Kraftwerkes. Doch auch der Mensch, der Benutzer von Systemen, muss als „Sicherheitslücke“ gesehen werden. Und genau an dieser Stelle setzen Awareness -Konzepte an. Ziel dieser Konzepte ist es, die Einstellungen, das Wissen und das Handeln von Menschen so zu ändern, dass die „Sicherheitslücke Mensch“ geschlossen wird.

Awareness als Konzept

Das kann natürlich nicht mit einer einzelnen Schulung oder Unterweisung erreicht werden. Ein Awareness -Konzept beschreibt vielmehr ein systematisches, langfristig orientiertes Herangehen an die Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins. Damit verbunden sind mehrere, aufeinander abgestimmte, an Situation, Thema und den Adressatenkreis angepasste Maßnahmen. Es ist sicher nachvollziehbar, dass das wiederholte Zeigen von ein und derselben Präsentation eher Ablehnung hervorruft. Es geht bei guten Awareness -Konzepten also darum, für die Teilnehmer auch Abwechslung zu schaffen, Wiederholungen anders zu verpacken, oder auch die Form der Darbietung zu ändern. Natürlich müssen die Inhalte von solchen Maßnahmen auch aktualisiert und an die Empfänger angepasst werden.

Eine Möglichkeit, Abwechslung zu schaffen, Wissen zu vermitteln und zusätzlich auch den Lerneffekt zu prüfen, sind eLearnings: den Mitarbeitern werden neue Inhalte in kleinen Videosequenzen dargestellt und erklärt, danach erhält man bei Bestehen eines Abschlusstests eine Urkunde. Nebeneffekt bei dieser Art von Awareness -Maßnahme: die zeitliche Unabhängigkeit der Durchführung. Es ist nicht notwendig, für alle Teilnehmer einer Veranstaltung einen gemeinsamen Termin zu finden, und bei Bedarf kann man sich die Inhalte teilweise oder auch komplett noch einmal anschauen. Zusätzlich werden Aufwand und Kosten für die Referenten gespart.

Abwechslung bereichert das Awareness -Konzept und erhöht die Bereitschaft, die dargebotenen Inhalte auch für sich selber anzunehmen – sprich: das Sicherheitsbewusstsein wurde ein bisschen verbessert! Also, auf zur nächsten Maßnahme …
Ein kleiner Eindruck, wie so ein eLearning aussehen *könnte*, findet sich auf unserer Webseite.

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Auditoren achten sehr darauf, dass die Mitarbeiter ausreichend geschult und informiert werden, wenn Sie ein Managementsystem auditieren. Denn erst wenn jeder Mitarbeiter weiß, wie er wann zu reagieren hat und wie er Gefahren erkennt, kann er auch korrekt handeln.

Das eLearning bietet hier eine zeitlich flexible, ortsungebundene und meist auch günstige Lösung die Mitarbeiter zu erreichen. Dabei wird auf das individuelle Lernverhalten und die jeweilige Arbeitssituation des Mitarbeiters eingegangen, um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen.

In dieser Podcast-Folge zum Thema „eLearning“ möchten wir Ihnen die Vor- und Nachteile, die ein solches eLearning hat, aufzeigen und Ihnen ein paar Hinweise an die Hand geben, worauf Sie beim Einsatz achten sollten.

In unserer Folge “eLearning“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Was fällt alles unter den Begriff eLearning
  • Welche Vorteile bietet es sowohl für das Unternehmen als auch den Mitarbeiter
  • Wie können etwaige Nachteile abgeschwächt werden
  • Welche rechtlichen Aspekte gibt es zu beachten

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Auf unserer Webseite unter https://anmatho.de/seminare/elearning/ finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserem eLearning-Portal. Informieren Sie sich jetzt und kontaktieren Sie uns unter Tel.: 040 229 47 19 0 oder per E-Mail unter seminare@anmatho.de.

Erreicht unser Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) seine Ziele? Wirken alle zur Informationssicherheit umgesetzten Maßnahmen wie gedacht? Kurz: Funktioniert das ISMS oder erzeugt es nur das wohlige Gefühl, sich um das Thema Informationssicherheit schon irgendwie gut zu kümmern? Ohne Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit des Managementsystems selbst sowie der zur Informationssicherheit umgesetzten Maßnahmen bleiben nur Gefühl und Hoffnung. Eine angemessene Wirksamkeitsmessung ist daher in jedem relevanten ISMS-Framework vorgesehen.

Einen ersten Überblick zum Thema hat meine Kollegin Alice Laudien in ihrem Artikel Wirksamkeitsmessung im ISMS – ist ein Stein nur ein Stein?  zu unserem Seminar “Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004” gegeben.

Dieser Artikel soll den Blick für die beiden Ebenen der Überwachung und Bewertung schärfen: ISMS und Maßnahmen der Informationssicherheit.

Wirksamkeit des ISMS

Gleichgültig ob man ein ISMS nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder einem anderen Regelwerk folgt: Ein ISMS besteht immer aus einem Satz zusammenhängender Elemente einer Organisation zum Festlegen von Politiken und Zielen sowie von Prozessen zum Erreichen dieser Ziele. Die Frage lautet also: Sind die Prozesse und ihre tatsächliche Umsetzung geeignet, die gesteckten Ziele zu erreichen?

Zu dieser Zielerreichung sieht beispielsweise ein ISMS nach ISO 27001 verschiedene Vorgehensweisen und Abläufe (Prozesse) vor, u.a. das Risikomangement, Setzen und Verfolgen von Informationssicherheitszielen, Kompetenzmanagement, Wirksamkeitsmessung, interne Audits, Managementbewertung. Diese Abläufe müssen überwacht werden. Am Beispiel der Informationssicherheitsziele bedeutet das:

  • Werden die Ziele regelmäßig (wie vorgesehen) überprüft, ggfs. verändert oder erneuert?
  • Werden Maßnahmen zum Erreichen der Ziele geplant?
  • Wird die Planung wie vorgesehen umgesetzt?
  • Wird die Zielerreichung anhand von Zielerreichungskriterien überprüft?

In einem späteren Artikel werde ich mich ausführlicher mit der Wirksamkeitsprüfung des Managementsystems nach ISO 27001 auseinandersetzen.

Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit

In einem ISMS nach ISO 27001 wird die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aus drei Quellen gespeist:

  • anwendbare gesetzliche, regulatorische, vertragliche und selbst auferlegte Anforderungen
  • Risikomanagement
  • Informationssicherheitsziele

Diese drei Gruppen sind nicht disjunkt, d.h. sie überschneiden sich in der Praxis.

Geeignete Maßnahmen müssen ausgewählt werden, die Umsetzung geplant und verwirklicht werden. Zum Zeitpunkt der Auswahl der Maßnahmen ist man angemessen überzeugt, dass die Maßnahmen im Sinne der Zielerreichung wirksam sein werden, also z.B. ein Risiko hinreichend mindern, eine gesetzliche Anforderung tatsächlich umsetzen oder zur Erreichung eines Zieles zumindest beitragen.

Maßnahmen können im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich, teilweise erfolgreich, in Hinblick auf das Ziel wirkungslos oder schlimmstenfalls kontraproduktiv sein. Wer nicht hinschaut, wird es nicht oder bestenfalls zufällig erfahren. Aus diesem Grund überwachen und überprüfen wir unsere Maßnahmen.

In einem späteren Artikel werde ich mich ausführlicher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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Der Faktor „Mensch“ spielt eine wesentliche Rolle in der Informationssicherheit sowie im Datenschutz. Daher ist es enorm wichtig, allen Mitarbeitern die Risiken greifbar zu machen, das notwendige Wissen zu vermitteln und Akzeptanz und Verständnis für die Sicherheitsrichtlinien und Maßnahmen zu fördern. Dabei sollte die Individualität jedes Mitarbeiters und Aufgabengebietes berücksichtigt werden.

In unserem Podcast zum Thema „Das Konzept „Security Awareness“ möchten wir Ihnen in 2 Folgen Denkanstöße und Tipps zu diesem Thema geben.

In der Folge 1 „Aller Anfang ist nicht schwer“ befassen wir uns mit dem Start des Projektes „Security Awareness“:

  • welchen Stellenwert Security Awareness hat und haben sollte,
  • warum der konzeptionelle Gedanke ratsam ist,
  • was man bei einer Risikoanalyse beachten sollte,
  • wie wichtig konkrete Awareness-Ziele sind,
  • warum „one fits all“ bei Security Awareness nicht greift.

In der Folge 2 „Ein Ziel – viele Wege“ befassen wir uns mit der Wichtigkeit von zielgruppengerechten Awareness-Maßnahmen:

  • warum das Arbeitsumfeld für die Auswahl von Maßnahmen relevant ist,
  • welche Gefahr technische und organisatorische Hürden darstellen,
  • wie Verhaltensänderungen nachhaltig bewirkt werden können,
  • warum ein strukturierter Einsatz von verschiedenen Tools notwendig ist,
  • welche Tools es gibt und
  • wie man die Wirksamkeit seiner Kampagne überprüfen kann.

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