Der 1. Mai 2023 ist ein Datum, dass bei vielen Energieversorgern und Anlagenbetreibern wohl derzeit ein mulmiges Gefühl auslöst. Es geht hierbei selbstverständlich um den ab Mai 2023 für KRITIS-Unternehmen verpflichtenden Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.

Diese Verpflichtung gilt auch für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die nicht unter die KRITIS-Regelung fallen. Grundsätzlich ist es an dieser Stelle leider auch nicht damit getan, ein „Stück Software“ zu kaufen. Die vom BSI geforderten Maßnahmen zur Umsetzung umfassen weit über 80 Anforderungen, die sich aus technischen und organisatorischen Maßnahmen zusammensetzen und bei ihrer Komplexität in der Anforderung enden, automatisch auf bestimmte Vorfälle zu reagieren.

Dass es sich bei der Einführung dieser Systeme um ein langwieriges Projekt handelt, ist allerdings auch dem BSI bekannt. Offen bleibt an dieser Stelle aber, wie ab Mai letztendlich damit umgegangen wird. Zurzeit bringt dieses Thema sehr viel Unruhe in die betreffenden Unternehmen und Prüforganisationen. Eines ist aber gewiss: Die Zeit zu handeln ist jetzt gekommen!

In den kommenden Artikeln werden wir uns damit befassen, worauf es im Kern ankommt, wie so ein System zur Angriffserkennung eingeführt werden kann und wie die ANMATHO AG Sie dabei unterstützen kann.

JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Das Jahr 2022 war auch aus Datenschutz- und Informationssicherheitssicht kein ruhiges Jahr. Neue Beschlüsse, geänderte Gesetze und aktualisierte Normen werfen ihre Schatten auf 2023. Im Datenschutz ist weiterhin die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ein großes Thema, in der Informationssicherheit stellen die aktualisierten Normen ISO 27001 und 27002 die Unternehmen vor neue Herausforderungen.

In unserer Folge “Jahresrückblick“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • TTDSG und Privacy Shield
  • Aktuelles zu Micosoft und Google Fonts
  • Zertifizierung im Datenschutz
  • Die neue ISO 27001 und 27002
  • IT-SiG 2.0, NIS 2 und TISAX

Hier ein Paar Links zum Thema MS Office 365 und die ISO 2700x:

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Nach zwei Jahren der Pandemie kann man schon einmal Bilanz ziehen: Was hat gut geklappt, und an welchen Stellen muss noch nachgebessert werden? Von einem pragmatischen Standpunkt und rein aus der Funktionalität heraus ist das Arbeiten im Home-Office für viele von uns zur neuen Normalität geworden. Allerdings ist das noch lange kein Anlass, sich auf dem Erreichten auszuruhen.

Wie wir in einem vorherigen Beitrag bereits angedeutet hatten, müssen neben den technischen Fragestellungen auch viele rechtliche, organisatorische, methodische und auch psychologische Fragestellungen beantwortet werden, bevor man wirklich von einem sicheren und datenschutzkonformen Arbeiten im Home-Office sprechen kann.

So sind beispielsweise Regelungen für das Drucken im Home-Office durchaus notwendig – und dabei geht es nicht voranging um die Kosten für Papier oder Druckertinte, es geht vielmehr um die Details des Drumherum. Darf ich rein formal überhaupt mein privates Equipment für dienstliche Zwecke nutzen, oder besteht ein Verbot des Arbeitgebers? Und wenn ich es darf – ist es mir technisch möglich, den passenden Druckertreiber zu installieren? Speichert der Drucker vielleicht den Dokumenteninhalt langfristig? Wie soll ich die Ausdrucke im Home-Office lagern, damit auch Familienmitglieder oder gar Besucher keinen Einblick erhalten können? Habe ich eine sichere Transportmöglichkeit, um die Ausdrucke bei Nichtgebrauch in der Firma sicher entsorgen zu können? Oder ist es akzeptabel, wenn ich stattdessen den privaten Shredder zur Vernichtung benutze? Schon so einfache Fragen wie die nach dem Drucken im Home-Office erzeugen einen weitreichenden Klärungsbedarf – und diese Fragen müssen geklärt werden, weil die angesprochenen Lücken ansonsten offen bleiben.

Auch weniger technische Aspekte wie z.B. die Einbindung aller Beteiligten in die innerbetrieblichen Informationsflüsse, das Aufrechterhalten des Austauschs mit den Kollegen und viele weitere Punkte müssen umgesetzt sein, damit das Arbeiten außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten zu einem Erfolgsmodell wird, ohne das bestehende Sicherheitsniveau zu gefährden. Denn durch diese neue Normalität kommen auch neue Gefährdungen der Informationssicherheit hinzu.

So ist es z.B. durchaus nachvollziehbar, dass man sich in seinen eigenen vier Wänden sicher fühlt, und dadurch leider unvorsichtiger wird – und schon öffnet man eine angebliche Mail von einem IT-Dienstleister, in der die Vergrößerung des Postfachs angeboten wird. Im dienstlichen Umfeld dagegen hätte man diese Mail vielleicht als Phishingversuch erkannt, z.B. durch einen kurzen Gedankenaustausch mit dem Kollegen gegenüber.

Nun ist das Home-Office sicher keine neue Erfindung. Einige Anregungen zur sicheren und datenschutzkonformen Gestaltung des Arbeitens im Home-Office finden sich bereits in etablierten Normen und Standards, wie z.B. dem „IT-Grundschutz“ des BSI oder in der ISO 27001.

Wünschen Sie sich, sich mit Anderen darüber auszutauschen? Dann ist eventuell unser eintägiges Seminar für Sie interessant. In dem zeigen wir thematisch breit, aber trotzdem praxisorientiert, wie das Arbeiten im Home-Office sinnvoll, sicher und datenschutzkonform organisiert werden kann!

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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So titelte die Tagesschau am 22.November 2022 über den Schneesturm an der Ostküste der USA.

Dieses Wetterereignis übertraf alles, was die sturmerprobten Amerikaner bisher kannten. Sogar Rettungskräfte konnten keine Einsätze mehr fahren und der Fahrer eines Schneeräumfahrzeuges kam ums Leben. Schreckliche Szenarien die wir uns alle nicht wünschen.

Aber nicht nur auf der anderen Atlantik-Seite wird das Thema BCM immer relevanter, auch bei uns hier in Europa. Ukraine-Krieg, Energiekrise und immer ausgefeiltere Cyber-Angriffe machen den Unternehmen und besonders den kritischen Infrastrukturen zu schaffen. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz macht jetzt im Fernsehen „Werbung“ zu den empfohlenen Notfallmaßnahmen für Privathaushalte. Das bringt uns schon zum Nachdenken, oder?

Wir sollten uns davon aber nicht in Panik versetzen lassen, sondern überlegte und gut vorausgeplante Maßnahmen etablieren, die solche Szenarien abmildern könnten. Das gilt für den Privathaushalt genauso wie für jedes Unternehmen.

Während die einen mit Vorräten, Taschenlampen und Wasserflaschen eine kleine Vorsorge betreiben können, sollten Unternehmen sich auf ihre kritischen Prozesse konzentrieren und hier sorgfältig überlegen welche Szenarien diese in Gefahr bringen könnten und wie vorbeugende Maßnahmen aussehen und vor allem auch dokumentiert werden können, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Ein gut aufgestelltes Business Continuity Management System kann hier Vieles abfedern.

Damit Sie nicht „Auf der grünen Wiese“ anfangen müssen, oder erst im Ernstfall feststellen welche Szenarien für Sie relevant sein könnten und welche Maßnahmen geholfen hätten, bieten wir Ihnen unser BCM- Seminar oder auch individuelle Workshops als Vorbereitung an.

Sie möchten gern mehr über ein BCM erfahren?

Dann besuchen Sie doch unser Seminar Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301

In unserem Seminar erfahren Sie wie Sie ein erfolgreiches BCM in ihrem Unternehmen etablieren und für mögliche Notfälle besser gerüstet sind. Sie bekommen Tipps zur Vorgehensweise, Übungen und für eine Szenarien basierte Vorgehensweise.

Wenn man der Redewendung folgt, Daten seien das Öl des Informationszeitalters, so liegt es nahe, diese Informationen auch angemessen zu schützen. In der Informationssicherheit bedeutet dies den Schutz von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Informationen, ganz gleich, ob es die firmeneigenen Informationen sind, die für die internen Abläufe benötigt werden, oder ob es sich um unternehmensfremde Informationen handelt, die lediglich zur Nutzung überlassen worden sind.

Oftmals ist es notwendig, diesen hoffentlich gut umgesetzten Schutz von Informationen auch objektiv nachzuweisen oder zumindest nachvollziehbar zu machen. Hierzu bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses darüber, welche Punkte durch welche unabhängige Instanz geprüft werden sollen. Die in Deutschland am meisten genutzten Standards für die Prüfung eines Informationssicherheitssystems (ISMS) sind die nationale Norm „IT-Grundschutz“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie in den meisten Fällen die internationale Norm ISO 27001. Diese beiden Standards sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf alle Branchen und auf alle Arten von Unternehmen oder Organisationen anwenden lassen.

Branchenstandard TISAX®

Neben diesen beiden universellen Standards gibt es einige weitere, die jeweils eigene Schwerpunkte setzen. Einige von ihnen sind besser auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen angepasst, wieder andere richten sich an bestimmte Branchen. Innerhalb der Automobilindustrie hat sich in den vergangenen Jahren der „Information Security Assessment“ (ISA) genannte Katalog mit Fragen der Informationssicherheit etabliert, herausgegeben vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Auch für den Austausch der Prüfergebnisse innerhalb der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer gibt es ein gemeinsames Verfahren: TISAX® („Trusted Information Security Assessment Exchange“).

Dieses einheitliche Vorgehen hat durchaus Vorteile für alle beteiligten Unternehmen, sowohl für die Hersteller selber als auch für ihre Zulieferer. TISAX® hat sich als Standard innerhalb der Branche etabliert, d.h. es wird für die Aufnahme in den Lieferantenstamm meist nur diese eine Prüfung gefordert und somit vermieden, dass für die verschiedenen Herstellern und Kunden jeweils verschiedene Prüfungen nach unterschiedlichen Kriterien für den Nachweis des geforderten Niveaus der Informationssicherheit erbracht werden müssen. Diese erhöhte Nachfrage nach einem „TISAX-Label“ ist in den letzten Jahren sehr deutlich spürbar geworden, nicht nur bei den direkten Zulieferern der Automobilindustrie, sondern entlang der gesamten Lieferkette. Man kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass ohne TISAX® in der Automobilbranche mittelfristig kaum noch etwas geht …

Unterschiede und Schwerpunkte

Selbstverständlich wird Informationssicherheit in den einzelnen Standards nicht völlig neu erfunden, vielmehr werden jeweils die Schwerpunkte und Herangehensweisen unterschiedlich betrachtet. Daher orientiert sich die TISAX®-Prüfung an der ISO 27001, hier insbesondere am Anhang A. Zusätzlich wurden in den VDA-ISA Katalog, nach dem die Prüfung erfolgt, einige für die Automobil­industrie besonders relevante Themen zusätzlich mit aufgenommen, die in der Automobilindustrie eine besondere Rolle spielen. Dazu gehören der Schutz von Prototypen, der Umgang mit Test- und Erprobungsfahrzeugen, Vorgaben für Ausstellungen und Werbeaufnahmen sowie der Datenschutz. Diese zusätzlichen Themengebiete werden lediglich bei Bedarf geprüft, d.h. wenn sie das Geschäftsfeld des Zulieferers betreffen. Nur das Hauptthema „Informationssicherheit“ ist Bestandteil einer jeden TISAX®-Prüfung.

Natürlich kann ein so komplexes Thema wie der Aufbau oder die Prüfung eines ISMS nicht in einigen wenigen Sätzen vollständig vermittelt werden. Daher werden wir in weiteren Artikeln die Aspekte eines ISMS nach VDA-ISA oder der TISAX®-Prüfung beleuchten, und haben TISAX® auch mit in unser Seminarprogramm aufgenommen.

TISAX® – INFORMATIONSSICHERHEIT IN DER AUTOMOBILINDUSTRIE

Ohne TISAX® geht kaum noch etwas …

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Wir haben diesem Thema auch einen Podcast gewidmet. Sie finden diesen auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

In den bisherigen Blogbeiträgen wurden einige technische und organisatorische Aspekte betrachtet, die bei der sicheren Gestaltung von Home Office zu beachten sind. In den meisten der Artikel fanden sich Hinweise auf zu regelnde Fragestellungen, wie z.B. die dienstliche Nutzung privater Peripherie oder Gedanken zur Datensicherung. Dies zeigt: man kann den „menschlichen Faktor“ nicht hoch genug bewerten, wenn es um die Etablierung eines angemessenen Niveaus von Informationssicherheit geht, auch und gerade beim Arbeiten im Home Office!

Man kann nicht erwarten, dass sich alle Mitarbeiter von sich aus sicher verhalten, wenn es von Seiten des Unternehmens keine Vorgaben und Handreichungen gibt, was genau zu einem sicheren Verhalten gehört. Diese Art von Vorgaben und Regeln gibt es für das Arbeiten im Unternehmen selber, wo ihre Einhaltung vom Vorgesetzen, vielleicht auch von den Kollegen, nachverfolgt und gegebenenfalls angemahnt wird. Es sollte an die Mitarbeiter klar kommuniziert werden, dass es eine vergleichbare Erwartungshaltung auch für die Tätigkeit im Home Office gibt.

Einige der bisherigen Vorgaben gelten sicher genauso wie im Büro (z.B. das Verhalten am Telefon), einige Regeln müssen vielleicht für die Arbeit im Home Office ergänzt oder präzisiert werden (z.B. bezüglich des Speicherns von neuen Dokumenten), und wieder andere Regeln sind hauptsächlich für das Arbeiten außerhalb des Unternehmens gedacht (z.B. die Möglichkeit des Einsehens von Bildschirminhalten), oder müssen für das Arbeiten im Home Office überhaupt erst getroffen werden, wie z.B. Vorgaben zur Nutzung von privater Peripherie am Firmenrechner.

Erster Schritt: Regelungen treffen!

Eine erste Aufgabe des Unternehmens besteht also darin, diese Regelungen überhaupt erst einmal zu treffen, und sie dann natürlich auch zu kommunizieren. Zum Kommunizieren kann auch gehören, Abläufe oder neue Tools zu erklären, Unterschiede zwischen Büro und Home Office aufzuzeigen oder Hilfestellungen zu geben, z.B. durch Checklisten, Unterstützung bei der Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes oder der Möglichkeit für Rückfragen und Klarstellungen.

Dieses Herangehen erzeugt nicht nur ein für beide Seiten klar geregeltes Umfeld, sondern ermöglicht es auch dem Mitarbeiter, sich bewusst sicher zu verhalten. Schließlich gibt es im privaten Umfeld Umstände, die das sichere Arbeiten durchaus beeinflussen können, wie z.B. kleine Kinder, die dem Elternteil gerne mal über die Schulter schauen, fehlende Vernichtungsmöglichkeiten für Papier und vieles mehr … Und man ist im Home Office ohne Kollegen oder Vorgesetzte, die auf die Einhaltung der Vorgaben hinweisen …

Doch dazu mehr im kommenden Blogartikel.

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Zum besseren Schutz unternehmenseigener Werte und Informationen ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems ratsam. Dieses kann nach unterschiedlichsten Standards aufgebaut und zertifiziert werden, die wohl am weitest verbreiteten in Deutschland sind die Implementierung eines ISMS nach ISO 27001 oder nach IT-Grundschutz vom BSI.

In unserer Folge „IT-Grundschutz vs. ISO 27001“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Inhaltliche Unterschiede zwischen der ISO 27001 und dem IT Grundschutz
  • Vorgehensweisen der jeweiligen Standards
  • Externe und interne Faktoren für die Entscheidung
  • Zertifizierbarkeit der Verfahren

Hier ein Paar Links zum Thema Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten:

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Zum besseren Schutz unternehmenseigener Werte und Informationen ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems ratsam. In der Automobilindustrie und allen zugehörigen Bereichen hat sich der VDA Standard TISAX® etabliert, um einen vergleichbaren und umfänglichen Schutz herzustellen. Besonderheiten wie Prototypenschutz und Datenschutz werden hier zusätzlich berücksichtig.

In unserer Folge „TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:
• Woher kommt der TISAX® Standard?
• Aufbau des Information Security Assessments
• Prüfung und Zertifizierung der Informationssicherheit nach TISAX®
• Bedeutung in der Automobilbranche

Hier ein Paar Links zum Thema TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie:
https://enx.com/de-de/tisax/
https://anmatho.de/seminare/
https://www.dekra.de/de/tisax-assessment

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Der Schutz von unternehmenseigenen Informationen und Werten nimmt einen immer höheren Stellenwert im Geschäftsleben ein. Aus diesem Grund ist die Einführung eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems eine gute Möglichkeit diesen Schutz gezielt umzusetzen. Für die Koordinierung und zielgerichtete Umsetzung bietet es sich dann an, einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zu benennen, der der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Informationssicherheit ist.

In unserem Podcast wollen wir die grundlegenden Aufgaben eines Informationssicherheitsbeauftragten beleuchten, seine Rolle als Berater und Ansprechpartner für die Geschäftsführung und Mitarbeiter und die Wichtigkeit des frühzeitigen Einbindens in alle Projekte.

In unserer Folge “Die Aufgaben eines Informationssicherheitsbeauftragten“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Organisatorisch, strategisch, kommunikativ – das weite Tätigkeitsfeld des ISB
  • Das Zusammenspiel mit der Geschäftsführung
  • Vor- und Nachteile des internen und des externen ISB
  • Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter in einer Person – geht das?

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Datenschutz ist ein unumgängliches Thema, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ab 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, doch auch schon vorher macht es Sinn diese Position im Unternehmen zu besetzten.

In unserem Podcast wollen wir die grundlegenden Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten beleuchten, seine Rolle als Berater und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Mitarbeiter und die Wichtigkeit des frühzeitigen Einbindens in alle Projekte.

In unserer Folge “Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Welche Pflichten und Aufgaben hat der DSB gemäß DS-GVO?
  • Von Dokumentenprüfung bis Mitarbeiterschulungen – der umfangreiche Job eines DSB
  • Wann ist ein DSB haftbar?

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