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Schreckgespenst im Anflug… (SzA)

Der 1. Mai 2023 ist ein Datum, dass bei vielen Energieversorgern und Anlagenbetreibern wohl derzeit ein mulmiges Gefühl auslöst. Es geht hierbei selbstverständlich um den ab Mai 2023 für KRITIS-Unternehmen verpflichtenden Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.

Diese Verpflichtung gilt auch für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die nicht unter die KRITIS-Regelung fallen. Grundsätzlich ist es an dieser Stelle leider auch nicht damit getan, ein „Stück Software“ zu kaufen. Die vom BSI geforderten Maßnahmen zur Umsetzung umfassen weit über 80 Anforderungen, die sich aus technischen und organisatorischen Maßnahmen zusammensetzen und bei ihrer Komplexität in der Anforderung enden, automatisch auf bestimmte Vorfälle zu reagieren.

Dass es sich bei der Einführung dieser Systeme um ein langwieriges Projekt handelt, ist allerdings auch dem BSI bekannt. Offen bleibt an dieser Stelle aber, wie ab Mai letztendlich damit umgegangen wird. Zurzeit bringt dieses Thema sehr viel Unruhe in die betreffenden Unternehmen und Prüforganisationen. Eines ist aber gewiss: Die Zeit zu handeln ist jetzt gekommen!

In den kommenden Artikeln werden wir uns damit befassen, worauf es im Kern ankommt, wie so ein System zur Angriffserkennung eingeführt werden kann und wie die ANMATHO AG Sie dabei unterstützen kann.