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Nach zwei Jahren der Pandemie kann man schon einmal Bilanz ziehen: Was hat gut geklappt, und an welchen Stellen muss noch nachgebessert werden? Von einem pragmatischen Standpunkt und rein aus der Funktionalität heraus ist das Arbeiten im Home-Office für viele von uns zur neuen Normalität geworden. Allerdings ist das noch lange kein Anlass, sich auf dem Erreichten auszuruhen.

Wie wir in einem vorherigen Beitrag bereits angedeutet hatten, müssen neben den technischen Fragestellungen auch viele rechtliche, organisatorische, methodische und auch psychologische Fragestellungen beantwortet werden, bevor man wirklich von einem sicheren und datenschutzkonformen Arbeiten im Home-Office sprechen kann.

So sind beispielsweise Regelungen für das Drucken im Home-Office durchaus notwendig – und dabei geht es nicht voranging um die Kosten für Papier oder Druckertinte, es geht vielmehr um die Details des Drumherum. Darf ich rein formal überhaupt mein privates Equipment für dienstliche Zwecke nutzen, oder besteht ein Verbot des Arbeitgebers? Und wenn ich es darf – ist es mir technisch möglich, den passenden Druckertreiber zu installieren? Speichert der Drucker vielleicht den Dokumenteninhalt langfristig? Wie soll ich die Ausdrucke im Home-Office lagern, damit auch Familienmitglieder oder gar Besucher keinen Einblick erhalten können? Habe ich eine sichere Transportmöglichkeit, um die Ausdrucke bei Nichtgebrauch in der Firma sicher entsorgen zu können? Oder ist es akzeptabel, wenn ich stattdessen den privaten Shredder zur Vernichtung benutze? Schon so einfache Fragen wie die nach dem Drucken im Home-Office erzeugen einen weitreichenden Klärungsbedarf – und diese Fragen müssen geklärt werden, weil die angesprochenen Lücken ansonsten offen bleiben.

Auch weniger technische Aspekte wie z.B. die Einbindung aller Beteiligten in die innerbetrieblichen Informationsflüsse, das Aufrechterhalten des Austauschs mit den Kollegen und viele weitere Punkte müssen umgesetzt sein, damit das Arbeiten außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten zu einem Erfolgsmodell wird, ohne das bestehende Sicherheitsniveau zu gefährden. Denn durch diese neue Normalität kommen auch neue Gefährdungen der Informationssicherheit hinzu.

So ist es z.B. durchaus nachvollziehbar, dass man sich in seinen eigenen vier Wänden sicher fühlt, und dadurch leider unvorsichtiger wird – und schon öffnet man eine angebliche Mail von einem IT-Dienstleister, in der die Vergrößerung des Postfachs angeboten wird. Im dienstlichen Umfeld dagegen hätte man diese Mail vielleicht als Phishingversuch erkannt, z.B. durch einen kurzen Gedankenaustausch mit dem Kollegen gegenüber.

Nun ist das Home-Office sicher keine neue Erfindung. Einige Anregungen zur sicheren und datenschutzkonformen Gestaltung des Arbeitens im Home-Office finden sich bereits in etablierten Normen und Standards, wie z.B. dem „IT-Grundschutz“ des BSI oder in der ISO 27001.

Wünschen Sie sich, sich mit Anderen darüber auszutauschen? Dann ist eventuell unser eintägiges Seminar für Sie interessant. In dem zeigen wir thematisch breit, aber trotzdem praxisorientiert, wie das Arbeiten im Home-Office sinnvoll, sicher und datenschutzkonform organisiert werden kann!

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Hören Sie rein!

Im vorherigen Blogartikel “AWARENESS – MASSNAHME ODER KONZEPT?” hatten wir bereits angerissen, warum neben der Betrachtung von technischen Aspekten auch das Einbinden der Mitarbeiter zwingend notwendig ist, um ein hohes Maß an Informationssicherheit zu erreichen. Dieser Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, spiegelt sich in der Fragestellung „Maßnahme oder Konzept?“ wider. Es sollte das Ziel von Awarenesskonzepten sein, die Befähigung der Mitarbeiter zu sicherem Handeln zu entwickeln und zu fördern.

Dabei sind drei Aspekte gleichermaßen bedeutsam: Wissen, Wollen und Können. „Wissen“ meint hier das reine fachliche Wissen des Einzelnen, z.B. wie ein Programm bedient wird oder welche Regelungen und Vorgaben es für Besucher oder für das Arbeiten im Homeoffice gibt. „Wollen“ adressiert die innere Bereitschaft, dieses Wissen auch anwenden zu wollen, die Vorschriften zu beachten, weil sie sinnvoll, einleuchtend und notwendig sind und einem akzeptierten Zweck dienen. „Können“ hinterfragt schließlich die objektiven, alltäglichen Situationen – ob es den Mitarbeitern möglich ist, das „Wissen“ auch wirklich anzuwenden, ob der Alltag es bei allem „Wollen“ eben auch zulässt, passend zu handeln. Probleme wie eine schlechte Softwareergonomie, Stresssituationen durch Überlastung oder andere Ausnahmesituationen oder aber der Rückfall in alte Gewohnheiten können das „Wollen“, trotz allem „Wissens“, stark behindern.

Der Aspekt „Wissen“ wird in den meisten Awarenessmaßnahmen zuvorderst bearbeitet. Das Beispiel eLearning aus dem vorherigen Artikel ist hier nur eine von vielen Möglichkeiten, zeigt aber genaugenommen lediglich die Methode der Darbietung, nicht zwingend einen bestimmten Inhalt. So könnte ein eLearning genauso gut Informationen über Unternehmensvorgaben zur Informationssicherheit oder eine Schulung zu einem Tool enthalten. (Falls sich ein Leser darüber wundert – die Fehlbedienung von Software kann durchaus zu Informationssicherheitsvorfällen führen. Man denke nur an die Klassiker „E-Mail weiterleiten an Alle“, oder an „Natürlich will ich alles löschen“ … )

Neben den allgegenwärtigen Powerpoint-Präsentationen und dem angesprochenen eLearning gibt es viele weitere Methoden zur Vermittlung von „Wissen“. Checklisten (z.B. zum Verhalten auf Dienstreisen, zum Arbeiten im Homeoffice oder beim Verlust von Geräten) unterstützen die Mitarbeiter in ungewohnten Situationen, und in Mitarbeitergesprächen könnte an die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erinnert werden.

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„Security Awareness – Führungsaufgabe und Konzept“

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Wenn man sein tägliches Umfeld betrachtet, kommt man leicht zu dem Schluss, dass der Start in das Informationszeitalter längst geschehen ist. Sowohl personenbezogene Daten als auch sonstige Informationen nehmen einen bedeutenden Teil der Wertschöpfung ein. Damit sind sie für das erfolgreiche Agieren von Unternehmen notwendig und damit auch wertvoll. Alltägliche Dinge wie das elektronische Bezahlen an der Supermarktkasse oder die Fahrt mit der Bahn benötigen funktionierende und sichere Systeme zur Informationsverarbeitung.

Natürlich denkt man zuerst an technische Maßnahmen, wenn es um den sicheren Betrieb von technischen Systemen geht, sei es am eigenen Computer oder auf dem Leitstand des Kraftwerkes. Doch auch der Mensch, der Benutzer von Systemen, muss als „Sicherheitslücke“ gesehen werden. Und genau an dieser Stelle setzen Awareness -Konzepte an. Ziel dieser Konzepte ist es, die Einstellungen, das Wissen und das Handeln von Menschen so zu ändern, dass die „Sicherheitslücke Mensch“ geschlossen wird.

Awareness als Konzept

Das kann natürlich nicht mit einer einzelnen Schulung oder Unterweisung erreicht werden. Ein Awareness -Konzept beschreibt vielmehr ein systematisches, langfristig orientiertes Herangehen an die Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins. Damit verbunden sind mehrere, aufeinander abgestimmte, an Situation, Thema und den Adressatenkreis angepasste Maßnahmen. Es ist sicher nachvollziehbar, dass das wiederholte Zeigen von ein und derselben Präsentation eher Ablehnung hervorruft. Es geht bei guten Awareness -Konzepten also darum, für die Teilnehmer auch Abwechslung zu schaffen, Wiederholungen anders zu verpacken, oder auch die Form der Darbietung zu ändern. Natürlich müssen die Inhalte von solchen Maßnahmen auch aktualisiert und an die Empfänger angepasst werden.

Eine Möglichkeit, Abwechslung zu schaffen, Wissen zu vermitteln und zusätzlich auch den Lerneffekt zu prüfen, sind eLearnings: den Mitarbeitern werden neue Inhalte in kleinen Videosequenzen dargestellt und erklärt, danach erhält man bei Bestehen eines Abschlusstests eine Urkunde. Nebeneffekt bei dieser Art von Awareness -Maßnahme: die zeitliche Unabhängigkeit der Durchführung. Es ist nicht notwendig, für alle Teilnehmer einer Veranstaltung einen gemeinsamen Termin zu finden, und bei Bedarf kann man sich die Inhalte teilweise oder auch komplett noch einmal anschauen. Zusätzlich werden Aufwand und Kosten für die Referenten gespart.

Abwechslung bereichert das Awareness -Konzept und erhöht die Bereitschaft, die dargebotenen Inhalte auch für sich selber anzunehmen – sprich: das Sicherheitsbewusstsein wurde ein bisschen verbessert! Also, auf zur nächsten Maßnahme …
Ein kleiner Eindruck, wie so ein eLearning aussehen *könnte*, findet sich auf unserer Webseite.

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Erreicht unser Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) seine Ziele? Wirken alle zur Informationssicherheit umgesetzten Maßnahmen wie gedacht? Kurz: Funktioniert das ISMS oder erzeugt es nur das wohlige Gefühl, sich um das Thema Informationssicherheit schon irgendwie gut zu kümmern? Ohne Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit des Managementsystems selbst sowie der zur Informationssicherheit umgesetzten Maßnahmen bleiben nur Gefühl und Hoffnung. Eine angemessene Wirksamkeitsmessung ist daher in jedem relevanten ISMS-Framework vorgesehen.

Einen ersten Überblick zum Thema hat meine Kollegin Alice Laudien in ihrem Artikel Wirksamkeitsmessung im ISMS – ist ein Stein nur ein Stein?  zu unserem Seminar “Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004” gegeben.

Dieser Artikel soll den Blick für die beiden Ebenen der Überwachung und Bewertung schärfen: ISMS und Maßnahmen der Informationssicherheit.

Wirksamkeit des ISMS

Gleichgültig ob man ein ISMS nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder einem anderen Regelwerk folgt: Ein ISMS besteht immer aus einem Satz zusammenhängender Elemente einer Organisation zum Festlegen von Politiken und Zielen sowie von Prozessen zum Erreichen dieser Ziele. Die Frage lautet also: Sind die Prozesse und ihre tatsächliche Umsetzung geeignet, die gesteckten Ziele zu erreichen?

Zu dieser Zielerreichung sieht beispielsweise ein ISMS nach ISO 27001 verschiedene Vorgehensweisen und Abläufe (Prozesse) vor, u.a. das Risikomangement, Setzen und Verfolgen von Informationssicherheitszielen, Kompetenzmanagement, Wirksamkeitsmessung, interne Audits, Managementbewertung. Diese Abläufe müssen überwacht werden. Am Beispiel der Informationssicherheitsziele bedeutet das:

  • Werden die Ziele regelmäßig (wie vorgesehen) überprüft, ggfs. verändert oder erneuert?
  • Werden Maßnahmen zum Erreichen der Ziele geplant?
  • Wird die Planung wie vorgesehen umgesetzt?
  • Wird die Zielerreichung anhand von Zielerreichungskriterien überprüft?

In einem späteren Artikel werde ich mich ausführlicher mit der Wirksamkeitsprüfung des Managementsystems nach ISO 27001 auseinandersetzen.

Wirksamkeit der Maßnahmen der Informationssicherheit

In einem ISMS nach ISO 27001 wird die Liste der umzusetzenden Maßnahmen aus drei Quellen gespeist:

  • anwendbare gesetzliche, regulatorische, vertragliche und selbst auferlegte Anforderungen
  • Risikomanagement
  • Informationssicherheitsziele

Diese drei Gruppen sind nicht disjunkt, d.h. sie überschneiden sich in der Praxis.

Geeignete Maßnahmen müssen ausgewählt werden, die Umsetzung geplant und verwirklicht werden. Zum Zeitpunkt der Auswahl der Maßnahmen ist man angemessen überzeugt, dass die Maßnahmen im Sinne der Zielerreichung wirksam sein werden, also z.B. ein Risiko hinreichend mindern, eine gesetzliche Anforderung tatsächlich umsetzen oder zur Erreichung eines Zieles zumindest beitragen.

Maßnahmen können im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich, teilweise erfolgreich, in Hinblick auf das Ziel wirkungslos oder schlimmstenfalls kontraproduktiv sein. Wer nicht hinschaut, wird es nicht oder bestenfalls zufällig erfahren. Aus diesem Grund überwachen und überprüfen wir unsere Maßnahmen.

In einem späteren Artikel werde ich mich ausführlicher mit ausgesuchten Maßnahmen zur Informationssicherheit und der Möglichkeit ihrer Überwachung und Überprüfung beschäftigen.

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„Wirksamkeitsmessung nach ISO 27004“

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Wer in den letzten Monaten auf den üblichen IT-News-Portalen die Berichterstattung verfolgt hat, konnte sich kaum des Themas „Ransomware“ entziehen. Und natürlich fragt man sich als Verantwortlicher: Könnte das auch mich treffen? Was kann ich dagegen tun?

Oft werden auf Checklisten – gute – technische Hinweise gegeben. Der wahrscheinlich wichtigste Ratschlag stammt jedoch nicht aus dem technischen Bereich: die systematische und kontinuierliche Betrachtung von Security Awareness. Gemeint ist hiermit die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Informationssicherheit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich über den hohen Stellenwert von Informationssicherheit bewusst sein, alle sollten wissen, dass auch von ihnen selbst ein essenzieller Beitrag erwartet wird – und seien es „nur“ solche alltäglichen Dinge wie eine telefonische Rücksprache bei einer verdächtigen E-Mail oder das Ansprechen von unbekannten Personen auf dem Flur.

Sobald ein solches Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickelt wurde, fällt es auch den Nicht-IT-Profis deutlich leichter, bei neuen Bedrohungen und in neuen Situationen spontan richtig zu handeln.

Flankiert wird Security Awareness hier durch die Komponente „Wissen“, denn natürlich benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch fachliche Informationen zur Informationssicherheit. Nicht jeder Mensch ist IT-affin, nicht jeder Mensch hat gleich viel Freude am Umgang mit Computer oder Smartphone – und auch IT-Profis lernen jeden Tag dazu …

Umso wichtiger ist, klare und leicht nachzuvollziehende Informationen und Arbeitsanweisungen bereitzustellen, wie in welcher Situation zu handeln ist.

Und so sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auch für neue Situationen gerüstet, z.B. für die Arbeit im Home Office mit dem Wissen, was im Home Office anders ist, worauf geachtet werden muss und was vielleicht im Home Office verboten ist – und dem Bewusstsein für Informationssicherheit, dass es trotz der Arbeit von zu Hause aus und gerade ohne die ständige Präsenz von IT-Abteilung und Vorgesetztem auf das eigene Handeln ankommt.

Neben den in diesem Artikel angerissenen Fragestellungen geben wir in unserem Seminar zur Security Awareness auch einen kleinen Einblick in die rechtliche Motivation und zeigen anhand von Beispielen, wie Awareness-Maßnahmen maßgeschneidert auf ihre Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter und auch auf ihre Unternehmenskultur gestaltet werden können.

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Könnten Sie auf Anhieb einen ungeschliffenen Diamanten von einem einfachen Glaskristall unterscheiden? Oder sieht er auf den ersten Blick nur aus wie ein Stein?
Um den wahren Wert zu erkennen, muss also nachgemessen werden. Und dabei sagt nicht etwa die Größe oder das Gewicht etwas über die Natur des Steines aus, sondern die chemische Zusammensetzung.

Genauso ist es auch bei der Bewertung eines Informationssicherheitssystemes. Es muss nicht nur geprüft werden, ob das System eingeführt und umgesetzt ist, es müssen auch die richtigen Werte gemessen werden, um zu sehen ob es richtig läuft.

Die ISO 27001 schreibt in Kapitel 9 die Bewertung der Leistung vor. Allerdings überlässt sie es der Organisation „was überwacht und gemessen werden muss, einschließlich der Informationssicherheitsprozesse und Maßnahmen“ sowie „die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, sofern zutreffend, um gültige Ergebnisse sicherzustellen“ (ISO/IEC 27001:2013, 9.1a) und 9.1b)). Begrenzt hilfreich ist die ISO/IEC 27004 „Monitoring, Measurement, Analysis and Evaluation“, die zumindest Hinweise gibt, wer was wann und wie messen und bewerten sollte und im Annex B sogar ausführliche Beispiele für den Aufbau eines Messsystems aufgeführt werden. Jedoch kann hier die Masse und Ausführlichkeit vor allem für kleine und mittlere Unternehmen erschlagend wirken und ist auch gar nicht vollumfänglich notwendig.

In unserem Ein-Tages-Seminar „Wirksamkeitsmessung“ (online und Präsenz) erlangen Sie die Kompetenz, mit den richtigen Methoden Ihre Maßnahmen im ISMS zu bewerten. Welche Schwachstellen müssen beobachtet, gesteuert und letztendlich gemessen werden? Welchen Kennzahlen sollten zu Rate gezogen werden und was sagen sie überhaupt aus? Mit Hilfe dieser Kenntnisse können Sie dann die Wirksamkeit Ihres ISMS überprüfen und erkennen, ob Sie einen Diamanten oder einen Glaskristall in der Hand halten.

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