Wie am 09.01.2018 bekannt wurde, ändert der Webanalysedienst „Piwik“ seinen Namen in Matomo. Laut Piwik-Gründer Matthieu Aubry wird sich jedoch – außer dem Namen und dem Logo – nichts ändern, was die angestrebte Auffrischung zunächst ziemlich althergebracht erscheinen lässt. Allerdings dürfte dies viele Websitebetreiber beruhigen, die das Open Source Webtracking-Tool einsetzen. Mit dem Release 3.3.0, dass in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen soll, wird für alle Nutzer der neue Name erscheinen. Matomo ist japanisch und bedeutet „Ehrlichkeit“.

Version 4.0 von Piwik / Matomo

Die ebenfalls für dieses Jahr angekündigte Version 4.0 von „Piwik“ soll alle Anforderungen an die Datenschutz-Grundverordnung erfüllen können. „Piwik“ kann so bei entsprechender Implementierung datenschutzkonform eingesetzt werden, was das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein bereits mehrfach bestätigte. Trotzdem sollten Websitebetreiber mit dem neuen Release nicht nur den Namen des Tracking-Tools in ihrer Datenschutzerklärung ändern, sondern auch die weitere Entwicklung dieses Tools im Auge behalten.

Für langjährige Datenschutzbeauftragte – nicht nur den Autor selbst – geht mit dieser Namensänderung eine kleine Ära zu Ende, denn der eine oder andere verknüpft mit dem Namen „Piwik“ sicherlich leidenschaftlich geführte Besprechungen im komplizierten Spannungsverhältnis zwischen Marketing und Datenschutz.

Was bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für mein Unternehmen und wie gehe ich mit dem Anforderungskatalog um? Diese und viele andere Fragen rund um die DSGVO wurden am 13. Dezember 2017 auf dem ANMATHO Forum besprochen.

Auch dieses Jahr war der Veranstaltungsort der „Business-Club-Hamburg“ im Heine Park mit Blick auf die Elbe. Bei einem traumhaften Sonnenaufgang fanden sich viele der Teilnehmer bereits früh ein und hatten so die Möglichkeit, sich bei einem Kaffee bekannt zu machen.

Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Westerkamp (Mitglied der Geschäftsführung – ANMATHO AG) in die aktuelle Thematik, startete das Forum pünktlich mit dem ersten Vortrag „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt?“ von Herrn Dr. Freiherr von dem Bussche ( Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing). Inhaltlich wurden die rechtlichen Neuerungen erörtert – welche Gesetze gelten für die gesamte EU, welche nationalen Ergänzungen gibt es, wie werden Datenschutzverletzungen gemeldet – und vieles mehr.

Die Sichtweise der Datenschutzbehörde auf die EU-DSGVO

Mit dem Vortrag von Herr Prof. Dr. Caspar (Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) „Die Sichtweise der Datenschutzbehörde auf die EU-DSGVO. Erwartungen und Empfehlungen“ schloss sich die schon lange erwartete Antwort der Aufsichtsbehörde zur Umsetzung der neuen Datenschutzregularien an. Insbesondere wies Prof. Dr. Caspar auf den Umbruch im Datenschutz hin und inwieweit die Betroffenenrechte durch das europaweite Gesetz gestärkt werden. Besonders interessant für die Unternehmen waren die Ausführungen, welcher Instrumente sich die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Umsetzungsüberprüfung bedienen kann und mit welchen Herausforderungen und Schwierigkeiten die Behörde selbst zu kämpfen hat.

Nach diesen beiden spannenden Vorträgen war es kaum verwunderlich, dass es in der darauf folgenden Pause reichlich Diskussionsstoff gab und die Referenten sich vielen interessierten Fragen der Teilnehmer gegenüber sahen.

Das Datenschutz-Managementsystem

Nach der Pause, die ausreichend Platz für angeregte Gespräche bot, sprach Herr Westerkamp (ANMATHO AG) zur praktischen Umsetzung der DSGVO. Mit dem Vortrag „Das Datenschutz-Managementsystem – Einführung eines Regelprozesses zur Erfüllung der EU-DSGVO“ konnte die ANMATHO AG den Teilnehmern aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung beim Aufbau und der Implementierung von Managementsystemen einen bewährten Ansatz liefern, um die Anforderungen und Pflichten der DSGVO strukturiert umzusetzen. Hier war für die Teilnehmer von besonderem Interesse, dass sich das von der DSGVO in Art. 32 Abs. 1 Ziff. d) geforderte Verfahren zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess relativ leicht in ein bereits vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem implementiert werden kann. Aber auch die sinnvolle Nutzung und datenschutzrechtliche Umformung des ISO 27001-Standards als Umsetzungsrahmen, fanden offene Ohren.

Während des Lunchbuffets hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit leckeren warmen und kalten Speisen zu stärken und sich untereinander zu den Umsetzungsproblematiken auszutauschen.

Datenschutzrechtliche Zertifizierungen und Siegel im Online-Bereich

Frisch gestärkt ging es nach der Mittagspause in den Vortrag „Datenschutzrechtliche Zertifizierungen und Siegel im Online-Bereich. Was ist für andere Branchen im Bereich Zertifizierungen zu erwarten“ von Herrn Prof. Dr. Bauer (geschäftsführender Gesellschafter der ePrivacy GmbH). Hierbei gab es auch Informationen zu nutzungsbasierter Online-Werbung – sprich die Art von Werbung, die Anzeigen auf Webseiten und in mobilen Anwendungen nach dem Surfverhalten von Internetnutzern ausrichtet und wie man in Zukunft damit umgehen sollte.

Fortbildungsmöglichkeiten für den Bereich Datenschutz

Herr Koßmann (Seminarbereichsleiter Nord der TÜV Rheinland Akademie GmbH) setzte mit seiner Übersicht zu den „Fortbildungsmöglichkeiten für den Bereich Datenschutz“ einen sehr anschaulichen Abschluss der Vorträge.

Beim anschließenden „Get together“ konnten die Teilnehmer den Tag nochmal Revue passieren lassen und die vielen – teils neuen – Informationen untereinander diskutieren. Alles in allem war die Veranstaltung rundum gelungen, interessant und informativ – wozu neben den adäquaten Referenten auch wieder einmal das angenehmen Ambiente, der souveräne Service und die vorzügliche Küche des Business Clubs Hamburg beigetragen haben.

Wir freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen mit Ihnen beim nächsten ANMATHO Forum im Jahr 2018!

Am 26.10.2017 hat das EU-Parlament die E-Privacy-Verordnung beschlossen. Sie soll an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anknüpfen und diese ergänzen. Die neue Verordnung gilt für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten wie Telefon, Internetzugang, Instant-Messaging-Dienste, E-Mails, Internet-Telefonie oder Personal-Messaging. Genau wie die DSGVO ist sie auch dann anwendbar, wenn die eigentliche Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet, solange der Dienst  in der EU angeboten wird.

Sie regelt die Bereiche Cookie-Tracking, E-Mail- / Telefon-Marketing, E-Mail Werbung und Telefon Werbung und verdrängt die bereits vorhandenen Regelungen.

Nun werden die Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission die Inhalte verhandeln. Dabei versuchen Gegner und Befürworter die Verordnung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Es kann sich inhaltlich also noch einiges ändern.

Nicht ganz sicher ist, ob sie tatsächlich mit der DSGVO zusammen am 25.05.2018 in Kraft tritt. Firmen sollten sich allerdings schon darauf einstellen, denn auch bei der E-Privacy-Verordnung sind die Sanktionen empfindlich hoch.

Wer Fragen hat oder Unterstützung bei der Umsetzung möchte ist bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns!

Europäische Datenschutz-Grundverordnung – Noch 1 Jahr zur Umsetzung

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ändert die aktuell geltenden Richtlinien und Gesetze in vielen Bereichen des Datenschutzes. Das hat weitreichende Folgen für die Unternehmen. Seit dem 27. April 2017 ist auch das Umsetzungsgesetz im Bundestag verabschiedet, womit die sogenannten Öffnungsklauseln für Deutschland geklärt sind. Mit dem 25. Mai 2018 ist die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen abgelaufen und anzuwenden. Eine Gnadenfrist für Versäumnisse wird es nicht geben.

Die Konsequenzen bei Verstößen wurden stark verschärft. Waren vorher Sanktionen bis 300.000 € möglich, sind es jetzt bis 20 Mio. € bzw. bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Und auch das Aufdecken von Verstößen hat sich verändert, denn es besteht die Möglichkeit von Verbraucherschutzverbänden, Kunden oder Konkurrenten abgemahnt zu werden. Die Beweispflicht liegt dann bei Ihnen.

Wer sicher gehen will, keine unangenehmen Überraschungen in Bezug auf die DS-GVO zu erleben, sollte sich professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben holen.

Unser DS-GVO-Readyness-Check bietet Ihnen einen aufschlussreichen Überblick über den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und gibt damit Aufschluss, ob Ihr Unternehmen fit für die neuen Anforderungen der DS-GVO ist. Um der Dokumentations- und Nachweispflicht der DS-GVO gerecht zu werden, kann der Readyness-Check als rechtssicherer Nachweis über das bestehende Datenschutzniveau verwendet werden. Abschließend erhalten Sie konkrete Maßnahmen-empfehlungen zur Behebung vorhandener Schwachstellen und eine datenschutzrechtliche Priorisierung des Risikopotentials.

Inhalt des DS-GVO-Readyness-Checks:

  • Analyse bestehender Dokumentationen zum Datenschutz
  • Interview und Ortsbegehung zur Aufnahme der Ist-Situation
  • Aufnahme datenschutzrelevanter Informationen
  • Ermittlung potentieller Gefährdungen und Schwachstellen
  • Erstellung eines Prüfberichts
  • Erstellung konkreter Maßnahmenempfehlungen

Wer vorab prüfen möchte, ob das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist, kann dies mit unserem verkürzten Check tun. Jedes “Nein” zeigt, mit welchem Bereich sich noch näher befasst werden sollte.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Aufbau einer DS-GVO konformen Datenschutzorganisation, der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, der korrekten Vornahme der Auftrags-datenverarbeitung. Wir führen mit Ihnen das neue Risk-Assessment und die Datenschutz-Folge-abschätzung durch, führen das in Ihrem Unternehmen notwendige Datenschutz-Management-systems (DSMS) ein und prüfen dabei die erforderlichen Aspekte der Informationssicherheit. Ebenso stellen wir für Ihr Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten.

Wenn Sie Fragen oder konkreten Umsetzungsbedarf haben: Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!