Am 26.10.2017 hat das EU-Parlament die E-Privacy-Verordnung beschlossen. Sie soll an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anknüpfen und diese ergänzen. Die neue Verordnung gilt für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten wie Telefon, Internetzugang, Instant-Messaging-Dienste, E-Mails, Internet-Telefonie oder Personal-Messaging. Genau wie die DSGVO ist sie auch dann anwendbar, wenn die eigentliche Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet, solange der Dienst  in der EU angeboten wird.

Sie regelt die Bereiche Cookie-Tracking, E-Mail- / Telefon-Marketing, E-Mail Werbung und Telefon Werbung und verdrängt die bereits vorhandenen Regelungen.

Nun werden die Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission die Inhalte verhandeln. Dabei versuchen Gegner und Befürworter die Verordnung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Es kann sich inhaltlich also noch einiges ändern.

Nicht ganz sicher ist, ob sie tatsächlich mit der DSGVO zusammen am 25.05.2018 in Kraft tritt. Firmen sollten sich allerdings schon darauf einstellen, denn auch bei der E-Privacy-Verordnung sind die Sanktionen empfindlich hoch.

Wer Fragen hat oder Unterstützung bei der Umsetzung möchte ist bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns!

Europäische Datenschutz-Grundverordnung – Noch 1 Jahr zur Umsetzung

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ändert die aktuell geltenden Richtlinien und Gesetze in vielen Bereichen des Datenschutzes. Das hat weitreichende Folgen für die Unternehmen. Seit dem 27. April 2017 ist auch das Umsetzungsgesetz im Bundestag verabschiedet, womit die sogenannten Öffnungsklauseln für Deutschland geklärt sind. Mit dem 25. Mai 2018 ist die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen abgelaufen und anzuwenden. Eine Gnadenfrist für Versäumnisse wird es nicht geben.

Die Konsequenzen bei Verstößen wurden stark verschärft. Waren vorher Sanktionen bis 300.000 € möglich, sind es jetzt bis 20 Mio. € bzw. bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Und auch das Aufdecken von Verstößen hat sich verändert, denn es besteht die Möglichkeit von Verbraucherschutzverbänden, Kunden oder Konkurrenten abgemahnt zu werden. Die Beweispflicht liegt dann bei Ihnen.

Wer sicher gehen will, keine unangenehmen Überraschungen in Bezug auf die DS-GVO zu erleben, sollte sich professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben holen.

Unser DS-GVO-Readyness-Check bietet Ihnen einen aufschlussreichen Überblick über den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und gibt damit Aufschluss, ob Ihr Unternehmen fit für die neuen Anforderungen der DS-GVO ist. Um der Dokumentations- und Nachweispflicht der DS-GVO gerecht zu werden, kann der Readyness-Check als rechtssicherer Nachweis über das bestehende Datenschutzniveau verwendet werden. Abschließend erhalten Sie konkrete Maßnahmen-empfehlungen zur Behebung vorhandener Schwachstellen und eine datenschutzrechtliche Priorisierung des Risikopotentials.

Inhalt des DS-GVO-Readyness-Checks:

  • Analyse bestehender Dokumentationen zum Datenschutz
  • Interview und Ortsbegehung zur Aufnahme der Ist-Situation
  • Aufnahme datenschutzrelevanter Informationen
  • Ermittlung potentieller Gefährdungen und Schwachstellen
  • Erstellung eines Prüfberichts
  • Erstellung konkreter Maßnahmenempfehlungen

Wer vorab prüfen möchte, ob das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist, kann dies mit unserem verkürzten Check tun. Jedes “Nein” zeigt, mit welchem Bereich sich noch näher befasst werden sollte.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Aufbau einer DS-GVO konformen Datenschutzorganisation, der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, der korrekten Vornahme der Auftrags-datenverarbeitung. Wir führen mit Ihnen das neue Risk-Assessment und die Datenschutz-Folge-abschätzung durch, führen das in Ihrem Unternehmen notwendige Datenschutz-Management-systems (DSMS) ein und prüfen dabei die erforderlichen Aspekte der Informationssicherheit. Ebenso stellen wir für Ihr Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten.

Wenn Sie Fragen oder konkreten Umsetzungsbedarf haben: Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!

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