Die E-Privacy-Verordnung kommt

rotes Vorhängeschloss auf Datencode

Am 26.10.2017 hat das EU-Parlament die E-Privacy-Verordnung beschlossen. Sie soll an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anknüpfen und diese ergänzen. Die neue Verordnung gilt für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten wie Telefon, Internetzugang, Instant-Messaging-Dienste, E-Mails, Internet-Telefonie oder Personal-Messaging. Genau wie die DSGVO ist sie auch dann anwendbar, wenn die eigentliche Datenverarbeitung außerhalb der EU stattfindet, solange der Dienst  in der EU angeboten wird.

Sie regelt die Bereiche Cookie-Tracking, E-Mail- / Telefon-Marketing, E-Mail Werbung und Telefon Werbung und verdrängt die bereits vorhandenen Regelungen.

Nun werden die Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission die Inhalte verhandeln. Dabei versuchen Gegner und Befürworter die Verordnung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Es kann sich inhaltlich also noch einiges ändern.

Nicht ganz sicher ist, ob sie tatsächlich mit der DSGVO zusammen am 25.05.2018 in Kraft tritt. Firmen sollten sich allerdings schon darauf einstellen, denn auch bei der E-Privacy-Verordnung sind die Sanktionen empfindlich hoch.

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