Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung – Noch 1 Jahr zur Umsetzung
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ändert die aktuell geltenden Richtlinien und Gesetze in vielen Bereichen des Datenschutzes. Das hat weitreichende Folgen für die Unternehmen. Seit dem 27. April 2017 ist auch das Umsetzungsgesetz im Bundestag verabschiedet, womit die sogenannten Öffnungsklauseln für Deutschland geklärt sind. Mit dem 25. Mai 2018 ist die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen abgelaufen und anzuwenden. Eine Gnadenfrist für Versäumnisse wird es nicht geben.
Die Konsequenzen bei Verstößen wurden stark verschärft. Waren vorher Sanktionen bis 300.000 € möglich, sind es jetzt bis 20 Mio. € bzw. bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Und auch das Aufdecken von Verstößen hat sich verändert, denn es besteht die Möglichkeit von Verbraucherschutzverbänden, Kunden oder Konkurrenten abgemahnt zu werden. Die Beweispflicht liegt dann bei Ihnen.
Wer sicher gehen will, keine unangenehmen Überraschungen in Bezug auf die DS-GVO zu erleben, sollte sich professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben holen.
Unser DS-GVO-Readyness-Check bietet Ihnen einen aufschlussreichen Überblick über den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und gibt damit Aufschluss, ob Ihr Unternehmen fit für die neuen Anforderungen der DS-GVO ist. Um der Dokumentations- und Nachweispflicht der DS-GVO gerecht zu werden, kann der Readyness-Check als rechtssicherer Nachweis über das bestehende Datenschutzniveau verwendet werden. Abschließend erhalten Sie konkrete Maßnahmen-empfehlungen zur Behebung vorhandener Schwachstellen und eine datenschutzrechtliche Priorisierung des Risikopotentials.
Inhalt des DS-GVO-Readyness-Checks:
- Analyse bestehender Dokumentationen zum Datenschutz
- Interview und Ortsbegehung zur Aufnahme der Ist-Situation
- Aufnahme datenschutzrelevanter Informationen
- Ermittlung potentieller Gefährdungen und Schwachstellen
- Erstellung eines Prüfberichts
- Erstellung konkreter Maßnahmenempfehlungen
Wer vorab prüfen möchte, ob das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist, kann dies mit unserem verkürzten Check tun. Jedes “Nein” zeigt, mit welchem Bereich sich noch näher befasst werden sollte.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Aufbau einer DS-GVO konformen Datenschutzorganisation, der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, der korrekten Vornahme der Auftrags-datenverarbeitung. Wir führen mit Ihnen das neue Risk-Assessment und die Datenschutz-Folge-abschätzung durch, führen das in Ihrem Unternehmen notwendige Datenschutz-Management-systems (DSMS) ein und prüfen dabei die erforderlichen Aspekte der Informationssicherheit. Ebenso stellen wir für Ihr Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten.
Wenn Sie Fragen oder konkreten Umsetzungsbedarf haben: Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!