In den bisherigen Artikeln (Teil1 und Teil2) hatten wir gezeigt, wieso es einer Behandlung der „Schwachstelle Mensch“ bedarf und warum es notwendig ist, diese Behandlung nicht als einzelne Maßnahme zu sehen, sondern vielmehr als langfristiges und systematisches Konzept, mit dem eine Änderung im Verhalten hin zu einem nachhaltig sicheren Agieren erreicht werden soll.
Solch ein Konzept benötigt einige Ressourcen – der zeitliche Aufwand für die Organisation einer einzelnen Veranstaltung ist dabei die offensichtlichste, aber bei weitem nicht die einzige Komponente. Hinzu kommen Überlegungen zu den Inhalten der Veranstaltung: Welche Ziele hinsichtlich Informationssicherheit sollen erreicht werden? Welche Darbietungsform ist hierfür optimal? Und wie soll die gewählte Darbietungsform mit den konkreten Inhalten gefüllt werden? Weiterhin muss natürlich auch der Zeitaufwand der Teilnehmer mit eingeplant werden. Kleine Erinnerung an Teil 1: eLearning kann den Zeitrahmen für die Teilnehmer deutlich entzerren, wenn es denn inhaltlich zum Thema passt!
Zu der Formulierung von Zielen für Awareness-Maßnahmen gehört ebenso die Überlegung, wie die Erreichung dieser Ziele überprüft werden soll. Die Überprüfung kann dabei auf sehr verschiedene Arten erfolgen – so könnte z.B. das eLearning mit einem kleinen Online-Test abgeschlossen werden. Aber auch andere Messverfahren sind denkbar, wie die Auswertung von Kennzahlen (z.B. ein Vergleich von gemeldeten Spammails vor und nach der Schulung), Umfragen, Quiz …
Unterlagen und Redner
Zur Ressourcenplanung gehören noch weitere Fragestellungen, wie z.B. die Auswahl von passenden Schulungsunterlagen. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: selber anfertigen oder von externen Anbietern einkaufen. Beide Varianten haben dabei ihre spezifischen Vor- und Nachteile. So hat man bei selbst erstellten Unterlagen einen größeren Einfluss auf Gestaltung, Inhalte, unternehmensspezifisches Aussehen und die ganz speziellen, eigenen Abläufe. Andererseits fehlt bei diesem Vorgehen oftmals der hilfreiche, zusätzliche Blick eines Außenstehenden, der sowohl in die Gestaltung als auch bei den Inhalten eine frische, neue Sichtweise liefern kann.
Und noch eine Frage stellt sich: Wer soll es machen? Auch hier können beide Varianten gut funktionieren – der kompetente, interessante externe Experte oder Trainer, der ein Sachthema spannend darbieten kann, oder ein interner Mitarbeiter, der vielleicht das Thema Awareness langfristig betreut und die konkreten Prozesse im Unternehmen gut kennt. Auch der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) kann oftmals in den Veranstaltungen als Vortragender agieren – schließlich ist die Informationssicherheit Kerntätigkeit des ISB, d.h. er wird auch inhaltlichen Rückfragen gut beantworten können. Genaugenommen muss man sich nur eine Frage beantworten: Kann und will ich in solchen Veranstaltungen als Vortragender auftreten?
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