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Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai ergaben sich zahlreiche Veränderungen für Unternehmen. Um alle Anforderungen zu erfüllen und kontinuierlich zu überprüfen, sollte ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) implementiert und gelebt werden. Für Unternehmen, die bereits Managementsysteme eingeführt haben, empfiehlt sich die Integration eines DSMS in das bestehende System.

Lesen Sie hierzu den Beitrag aus der <kes> 4/2018

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hält zahlreiche Veränderungen zum bisherigen Datenschutzgesetz. Unternehmen kommen damit, um ein geordnetes System zur Sicherstellung des Datenschutzes nicht herum. Die ANMATHO AG hat hierzu einen Beitrag in der aktuellen Ausgabe der kes geschrieben.

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