Integriertes Managementsystem zur DSGVO-Umsetzung
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai ergaben sich zahlreiche Veränderungen für Unternehmen. Um alle Anforderungen zu erfüllen und kontinuierlich zu überprüfen, sollte ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) implementiert und gelebt werden. Für Unternehmen, die bereits Managementsysteme eingeführt haben, empfiehlt sich die Integration eines DSMS in das bestehende System.
Lesen Sie hierzu den Beitrag aus der <kes> 4/2018