System zur Angriffserkennung …und was sagt das BSI?
In den beiden bisherigen Blogartikel wurde deutlich, dass sich hinter den Forderungen nach einem System zur Angriffserkennung (SzA) im IT-SiG 2.0 und im EnWG sehr viel mehr verbirgt als nur ein Stück Software. Daher hat das BSI (Bundesamt für Informationssicherheit) als federführende Stelle für alle Verpflichteten eine Orientierungshilfe erstellt, die eine strukturierte Hilfestellung liefert. In diesem Artikel soll es um die Systematik in den Veröffentlichungen des BSI gehen.
Formulierung MUSS, SOLL, KANN
Das BSI nutzt in seinen Publikationen die Formulierungen „MUSS“, „SOLL“ und „KANN“. Dabei muss man alle „MUSS“-Anforderungen umsetzen, um eine Konformität zu erreichen, es gibt bei diesen Anforderungen keinen Ermessensspielraum. Etwas anders sieht es bei den „SOLL“-Anforderungen aus. Ähnlich den „MUSS“, ist bei den „SOLL“ davon auszugehen, dass auch diese immer umgesetzt sind – es sei denn, es gibt stichhaltige Gründe, von diesen Anforderungen abzusehen. Diese Gründe müssen dann aber auch sorgfältig abgewogen, fachlich nachvollziehbar und dokumentiert dargelegt werden. „KANN“-Anforderungen liefern sinnvolle Ergänzungen und Verschärfungen, ihre Umsetzung ist allerdings nicht zwingend notwendig, um eine Konformität zu erreichen. Die Untersuchung, in welchem Umfang „MUSS“, „SOLL“ und „KANN“ im Unternehmen umgesetzt sind, liefert den Reifegrad des Systems zur Angriffserkennung.
Das genutzte Reifegradmodell enthält 6 Reifegrade, beginnend beim niedrigsten Reifegrad „0“. Bei diesem Reifegrad wurden noch keinerlei Maßnahmen umgesetzt, und es gibt auch keine Planungen hierfür. Beim Reifegrad „1“ gibt es immerhin schon Planungen, sie sind aber noch nicht in allen Bereichen zu 100% umgesetzt. Beim Reifegrad „2“ wurde bereits mit der Umsetzung begonnen, es sind aber noch nicht alle „MUSS“-Anforderungen umgesetzt.
Reifegrad
Für die erfolgreiche Nachweiserbringung sieht das BSI bei der ersten Prüfung im Frühjahr 2023 mindestens den Reifegrad „3“ vor: alle „MUSS“-Anforderungen sind in allen Bereichen erfüllt, und an der Umsetzung der „SOLL“-Anforderungen wird kontinuierlich gearbeitet. In den folgenden Prüfzyklen, also erstmalig im Frühjahr 2025, wird dann der Reifegrad „4“ als Minimum verlangt. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle „MUSS“-Anforderungen umgesetzt sein, und zusätzlich alle „SOLL“-Anforderungen, sofern diese nicht nachvollziehbar und begründet ausgeschlossen wurden.
Beim Reifegrad „5“ schließlich werden neben allen „MUSS“-Anforderungen auch die nicht ausgeschlossenen „SOLL“- und „KANN“-Anforderungen erfüllt. Zusätzliche sinnvolle eigene Maßnahmen, die in der Orientierungshilfe nicht genannt wurden, dürfen auch umgesetzt werden.
Nach diesem Überblick über die Methodik des BSI wird es im nächsten Artikel darum gehen, welche Fragestellungen bei einem System zur Angriffserkennung betrachtet werden müssen.