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JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage noch ohne eine eigenen Internetpräsenz aus. Aber, wie sollte es auch anders sein, darf man auch bei Webseiten den Datenschutz nicht aus den Augen verlieren.

In unserer Folge „Cookiebanner & Co. – was bei Webseiten aus Datenschutzsicht zu beachten ist“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • TTDSG und TMD
  • Impressum, Datenschutzerklärung
  • Stolperfalle Cookiebanner
  • Problematik Google Fonts

Hier ein Paar Links zum Thema Datenschutz auf Webseiten:

Alle unsere Podcastfolgen finden Sie auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

Wir stehen Ihnen auch direkt zur Verfügung unter Tel.: 040 229 47 19 0 oder per E-Mail unter podcast@anmatho.de.

Wie sahen Ihre Gesichtszüge aus, als Sie diese Überschrift gelesen haben? Genervt, wütend oder verzweifelt? Das ist schade, denn Hysterie oder Resignation rund um die Buchstaben „DS-GVO“ helfen niemandem weiter.

Datenschutz und Datenschutzgesetze gab es bereits vor dem 25. Mai 2018 und vor allem in Deutschland hat sich weit weniger geändert, als uns so mancher glauben lassen will. Glauben Sie mir gerne, wenn ich Ihnen verrate, dass ich mich bereits 2010 mit dem Thema Datenschutz in meinem Jurastudium beschäftigt habe. Auch damals gab es etwa ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie Abschnitte im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG), die sich ganz intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzten.

Um es vorwegzunehmen: Einen sinnvollen Datenschutz braucht es! Aber vielleicht sollten eher die „großen Player“ und ihre Dienstleistungen, die häufig alles andere als datenschutzkonform gestaltet sind, unter die Lupe genommen werden. Wenn Kitas im Namen des Datenschutzes sämtliche Gesichter der betreuten Kinder schwärzen, man für die öffentliche Bekanntgabe einer Beerdigung mindestens einen Monat im Voraus eine Einwilligung im Pfarrbüro abgeben soll, Tischreservierungen nicht mehr namentlich erfolgen dürfen und sich Ihr Friseur nicht mehr traut Sie namentlich zu begrüßen, führt das zu Recht zu Unverständnis.

Also, lassen Sie sich gerne von Ihrem Arzt mit Ihrem vollen Nachnamen laut aufrufen und behalten Sie bitte im Auge: Der Datenschutz soll den Menschen dienen, nicht anders herum. Bleiben Sie tapfer!

Autor: Christian Schellhase ANMATHO AG