DS-GVO – Datenschutz-Grundverordnung
Wie sahen Ihre Gesichtszüge aus, als Sie diese Überschrift gelesen haben? Genervt, wütend oder verzweifelt? Das ist schade, denn Hysterie oder Resignation rund um die Buchstaben „DS-GVO“ helfen niemandem weiter.
Datenschutz und Datenschutzgesetze gab es bereits vor dem 25. Mai 2018 und vor allem in Deutschland hat sich weit weniger geändert, als uns so mancher glauben lassen will. Glauben Sie mir gerne, wenn ich Ihnen verrate, dass ich mich bereits 2010 mit dem Thema Datenschutz in meinem Jurastudium beschäftigt habe. Auch damals gab es etwa ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie Abschnitte im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG), die sich ganz intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzten.
Um es vorwegzunehmen: Einen sinnvollen Datenschutz braucht es! Aber vielleicht sollten eher die „großen Player“ und ihre Dienstleistungen, die häufig alles andere als datenschutzkonform gestaltet sind, unter die Lupe genommen werden. Wenn Kitas im Namen des Datenschutzes sämtliche Gesichter der betreuten Kinder schwärzen, man für die öffentliche Bekanntgabe einer Beerdigung mindestens einen Monat im Voraus eine Einwilligung im Pfarrbüro abgeben soll, Tischreservierungen nicht mehr namentlich erfolgen dürfen und sich Ihr Friseur nicht mehr traut Sie namentlich zu begrüßen, führt das zu Recht zu Unverständnis.
Also, lassen Sie sich gerne von Ihrem Arzt mit Ihrem vollen Nachnamen laut aufrufen und behalten Sie bitte im Auge: Der Datenschutz soll den Menschen dienen, nicht anders herum. Bleiben Sie tapfer!
Autor: Christian Schellhase ANMATHO AG