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JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

Datenschutz ist ein unumgängliches Thema, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ab 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, doch auch schon vorher macht es Sinn diese Position im Unternehmen zu besetzten.

In unserem Podcast wollen wir die grundlegenden Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten beleuchten, seine Rolle als Berater und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Mitarbeiter und die Wichtigkeit des frühzeitigen Einbindens in alle Projekte.

In unserer Folge “Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Welche Pflichten und Aufgaben hat der DSB gemäß DS-GVO?
  • Von Dokumentenprüfung bis Mitarbeiterschulungen – der umfangreiche Job eines DSB
  • Wann ist ein DSB haftbar?

Alle unsere Podcastfolgen finden Sie auf “Apple Podcast”, “Spotify” und “Google Podcast” sowie natürlich auf unserer Website.

Hören Sie rein!

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Der Bundestag hat die Schwelle zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 Personen angehoben. Damit sollen Kleinbetriebe entlastet werden.

Seit dem 28.06.2019 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Schwelle von 10 auf 20 Personen, die mit personenbezogenen Daten im Unternehmen arbeiten, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten anhebt. Ziel ist es, damit die Bürokratie für Kleinbetriebe zu verringern. Da die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz weiter bestehen, nimmt man diesen Betrieben eine Beratung, die bei der Umsetzung unterstützt und für eine gewisse Sicherheit sorgt.

Diese Neuregelung gehört zu einem Gesetzespaket, mit dem mehr als 150 Einzelgesetze an die DS-GVO angepasst werden sollen. Da dabei die Pflichten nicht verringert werden, steigt das Haftungsrisiko und die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus wird schwieriger. Ob uns die Gesetzgebung damit wirklich einen Gefallen tut, ist umstritten.

Das Gesetz wurde am 20. September 2019 vom Bundesrat verabschiedet.

Das Datenschutzjahr 2018 ist endlich vorbei! Haben Sie es heil überstanden? Wie viele Haare haben Sie in 2018 an den Datenschutz verloren? Hat Sie Ihre Familie zum Jahresende 2018 noch wiedererkannt, nachdem Sie 2018 so viele Überstunden für den Datenschutz machen mussten? Kaum war ein Jahr für den Datenschutz aufregender und hektischer als 2018. Doch was ist mit 2019? Wird alles noch schlimmer? Kommt noch mehr „Hardcore-Datenschutz“?

Wir haben einen Helden! Wir nennen Ihn „Datenschutzbeauftragter“!

Eines hat sich in 2018 definitiv verändert: Es ist die Rolle des Datenschutzbeauftragten (DSB)! Früher oft nur müde belächelt oder sogar als „kauzig“ gemieden, ist die Wahrnehmung von Unternehmen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten – und ggf. auch seinem Team – mittlerweile eine deutlich andere. Der durchschnittliche Datenschutzbeauftragte hat in 2018 insbesondere bei Workshops deutlich an Publikum dazugewonnen, ihm hören mittlerweile vom Pförtner bis zum Vorstand alle sehr genau zu, er wird wesentlich häufiger von Mitarbeitern zu unterschiedlichsten Fragestellungen kontaktiert. All die Unsicherheiten aufgrund der neuen Gesetzeslage, aber auch aufgrund der oftmals nicht vorhandenen „Best Practice“, haben ganzjährig dafür gesorgt, dass der DSB so gefragt war wie noch nie.

Das gleiche Bild auch im Privatleben: Während es bis 2018 nie jemand wirklich interessierte, was man eigentlich beruflich macht, es oftmals auch keiner verstand, war man 2018 selbst bei Familientreffen gefeierter Star einer eifrigen Fragerunde, in der mitunter auf Servietten mitgeschrieben wurde. Selbst zum noch so besinnlichsten Weihnachtskaffeetrinken wurde man teilweise mit den Worten, „Ich hab‘ da nachher noch mal ’ne Frage…“, begrüßt.

Was kommt 2019 in Sachen Datenschutz?

Und was passiert nun 2019? Wird alles noch schlimmer mit dem Datenschutz? Die bedauerlicherweise uneindeutige Antwort lautet hier: „Na ja…!“

Zunächst stehen nach wie vor die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die jeweiligen nationalen Gesetze mit ihren Anforderungen im Raum. Diesen gilt es weiter entschlossen und fleißig gerecht zu werden. Eine Verschärfung oder ein „Schlimmerwerden“ im eigentlichen Sinne ist hier erstmal nicht zu erwarten.

Der Hysterie-Welle betreffend die bereits seit längerem verhandelte ePrivacy-Verordnung (ePVO) sollten Sie sich aber eher nicht anschließen. Diese wird voraussichtlich 2019 nicht fertig verhandelt worden sein, weshalb auch das viel beschworene und zu Unrecht befürchtete Ende des Online-Marketings mit großer Wahrscheinlichkeit erst in 2020 kommen wird.

Höchst fraglich ist jedoch, wie sich die Datenschutzaufsichtsbehörden 2019 verhalten werden. Auf der einen Seite haben diese immer noch nur sehr begrenzte Kapazitäten, auf der anderen Seite kommen die Aufsichtsbehörden jedoch dann in Schwung, wenn sich ihnen ein Anlass bietet. So geschehen etwa beim Bußgeld in Höhe von 400.000 Euro der portugiesischen Datenschutzaufsichtsbehörde, mit dem ein portugiesisches Krankenhaus belegt wurde, sowie beim Bußgeld in Höhe von 20.000 EURO der baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde, mit dem das soziale Netzwerk Knuddels.de belegt wurde. Auch der Besuch eines Datenschutzexperten der ANMATHO AG bei der portugiesischen Datenschutzaufsichtsbehörde in Lissabon Ende November 2018 sowie mehrere Gespräche der ANMATHO AG mit Vertretern deutscher Aufsichtsbehörden konnten hier noch kein Licht ins Dunkel bringen. Es bleibt also mit Blick auf das Verhalten der Aufsichtsbehörden – auch was die eigentliche Ausschöpfung des Bußgeldrahmens angeht – in 2019 sehr spannend.

Gute Vorsätze für das Jahr 2019

Ein Rat von Herzen in Sachen Datenschutz für das Jahr 2019: Ein weiteres Jahr schreiend panisch im Kreis zu laufen hilft keinem weiter! Gehen Sie die Herausforderungen des neuen Datenschutzrechtes mit Herz, Verstand sowie mehr Gelassenheit in 2019 an und behalten Sie vor allem die weitere Entwicklung des Datenschutzes immer im Auge. Schlimmer als in 2018 kann es vermutlich nicht werden. Bleiben Sie tapfer!

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