Podcast – Security on Air – Heute Sonderfolge NIS2 Umsetzungsgesetz
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Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist endgültig verabschiedet. Mit der neuen Richtlinie setzt die EU ihre Cybersicherheitsstrategie konsequent fort und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen, ein robustes Informationssicherheitsmanagement einzuführen. Künftig müssen nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus allen Branchen nachweislich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT und OT treffen.
Die Anforderungen orientieren sich stark an internationalen Standards wie ISO 27001, gehen aber in der Tiefe oft darüber hinaus. Gefordert sind unter anderem effiziente Risikomanagementprozesse, kontinuierliche Schwachstellenbewertung, Lieferkettensicherheit und ein funktionierendes Incident-Management. Verstöße können mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet werden – ähnlich wie bei der DSGVO.
Unternehmen sollten jetzt handeln: Eine Gap-Analyse gegenüber ISO 27001 ist der ideale Startpunkt, um Lücken frühzeitig zu erkennen und gezielte Maßnahmen zu planen. Denn eines ist klar: Cybersicherheit wird zur gesetzlichen Pflicht und zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Wer rechtzeitig vorbereitet ist, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden
Diese Episode richtet sich an Geschäftsleitungen und Informationssicherheitsbeauftragte, die jetzt konkret in die NIS2-Umsetzung einsteigen müssen.
In unserer Folge „NIS2 gilt jetzt – Was bedeutet das?“ beleuchten wir folgende Themen:
Was jetzt zu tun ist
- Prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist und bei Betroffenheit die Registrierung vornehmen.
- Bestehendes ISMS gegen die NIS2-Anforderungen spiegeln, eine GAP-Analyse erstellen und konkrete Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Fristen hinterlegen.
- Risikomanagement, Meldeprozesse, Notfall- und Wiederanlaufpläne sowie Krisenorganisation so ausbauen, dass NIS2-Meldefristen erfüllt und Nachweise gegenüber der Aufsicht jederzeit erbracht werden können.
Anforderungen an die Geschäftsleitung
- Die Geschäftsleitung muss Risikomanagementmaßnahmen genehmigen, Ressourcen bereitstellen und die Umsetzung fortlaufend überwachen; Delegation entbindet nicht von der Gesamtverantwortung.
- Geschäftsleitung ist verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zu Cybersicherheit und NIS2 teilzunehmen (mindestens alle drei Jahre) und diese Schulungen nachweisbar zu dokumentieren.
- Ein strukturiertes Vorgehen mit klaren Nachweisen (Protokolle, Beschlüsse, Berichte, Schulungsnachweise) ist essenziell.
BSI Betroffenheitsprüfung NIS2:
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