„Geschäftsleitung fit für NIS2“ – Teil 1
Seit dem 6. Dezember 2025 ist die NIS2-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Allerdings finden sich die Vorgaben nicht – wie man vielleicht erwarten könnte – in einem einzigen, eigenständige „NIS-2-Gesetz“, sondern vielmehr an mehreren verschiedenen Stellen. Für Energieversorgungsunternehmen (EVU) finden sich einige der Regelungen beispielsweise in den neu hinzugefügten Paragrafen §5c bis §5e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), ähnlich ist es bei Telekommunikationsunternehmen. Für die meisten Unternehmen, die unter die Regulierung nach NIS2 fallen, finden sich die Vorgaben im komplett neu verfassten BSI-Gesetz (BSI-G).
In den Rezensionen der EU-NIS2-Richtlinie bzw. des BSI-G wird meist hervorgehoben, dass es sich um Vorgaben zur Stärkung und Verbesserung der Cybersicherheit von Unternehmen handelt. Und in der Tat findet auch ein wesentlicher Teil der Umsetzung im Bereich Management von Cyberrisiken statt. Allerdings kommen weitere Aspekte hinzu, die bei bisher nicht regulierten Unternehmen doch einiges an Umdenken und Umstrukturierung erfordern, wie z.B. die Meldepflichten oder die Betonung der Einbindung der Unternehmensleitung.
Gerade die Unternehmensleitungen werden im BSI-G direkt angesprochen, mit „Umsetzungs-, Schulungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen“ (§38 BSI-G). Die Schulungspflicht für die Geschäftsleitungen adressiert vermutlich die Notwendigkeit, dass Geschäftsleitungen ein ausreichendes Verständnis für den Hintergrund von Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit haben müssen, um ihren Umsetzungs- und Überwachungspflichten nachkommen zu können. Anders formuliert: Geschäftsleitung einerseits und Informationssicherheitsbeauftragte oder IT-Abteilung andererseits sollen nicht aneinander vorbeireden, wenn es um die Bewertung von Cyberrisken oder die Umsetzung passender Maßnahmen geht.
Aus diesem Grund hat die ANMATHO AG ihr Schulungs- und Seminarprogramm um die Schulungen „Geschäftsleitungen fit für NIS2“ (für Unternehmen im Bereich der Energieversorgung “Geschäftsleitung fit für NIS2 (Stadtwerke)”) ergänzt. Die Schulungen orientieren sich in Aufbau und Umfang an den Handreichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie vermitteln Geschäftsleitungen einen Einblick in die Gesetzeslage bezüglich der NIS2-Umsetzung sowie ein grundlegendes Verständnis für den Umgang mit Informationssicherheitsrisiken. Last but not least dient die Teilnahme an dem Seminar auch dem Nachweis, dass der Schulungspflicht nachgekommen wurde.
Übrigens: „Geschäftsleitungen“ adressiert alle Arten von Organisationen, die NIS2-pflichtig sind, unabhängig von der Recht- oder Organisationsform. Also Geschäftsführer, Vorstände, Behördenleiter, …
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Seminar:
“Kompaktseminar NIS2 Orientierungshilfe”
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