Schlagwortarchiv für: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Die DS-GVO gilt seit dem 25. Mai 2018 und die meisten Unternehmen haben bisher viel Zeit sowie Geld aufgewendet, um die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen umzusetzen. Aber ist Ihr Unternehmen jetzt schon datenschutzkonform?

Nachdem nun die Umsetzungshektik verflogen ist, sollte man sich die Zeit nehmen und das bisher Geschaffene erneut einer kritischen Prüfung unterziehen, bemühen Sie hier gerne den „kontinuierlichen Verbesserungsprozess“. Möglicherweise liegt die Erarbeitung der einen oder anderen Sache auch bereits geraume Zeit zurück und sie ist nicht mehr ganz aktuell? Nur so wird man nicht überrascht, wenn sich ein Betroffener beschwert oder gar die Aufsichtsbehörde prüft.

Sehr hilfreich bei dieser Prüfung ist, dass die Aufsichtsbehörden diejenigen Fragen veröffentlicht haben, die sie regelmäßig im Zusammenhang mit Prüfungen stellen. So hat etwa die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einen „Kriterienkatalog zur Querschnittsprüfung in der Wirtschaft 2018/19“ veröffentlicht, den Sie hier finden: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/datenschutzreform/ds_gvo/kriterien-querschnittspruefung-179455.html. In diesem Kriterienkatalog sind jedoch nicht nur „Standardfragen“ zu „prominenten“ Themen wie etwa dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder den Betroffenenrechten enthalten, die hier aufgeführten Fragen gehen durchaus in die Tiefe und können auch mal „weh tun“.

Beim technischen Datenschutz werden der risikobasierte Ansatz und der damit einhergehende Abwägungsprozess „abgeklopft“. Mit Blick auf die Datenschutzfolgenabschätzung werden zudem nicht nur die vorhandenen Datenschutzfolgenabschätzungen geprüft, die Untersuchung setzt bereits eine Stufe höher an und prüft den Entscheidungsprozess, ob Verarbeitungen einer Datenschutzfolgenabschätzung unterzogen werden müssen oder nicht.

Auch das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat bereits verstärkt mit der Prüfung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen begonnen. Den hier bemühten Fragenkatalog finden Sie etwa hier: https://www.lda.bayern.de/media/pruefungen/201811_kmu_fragebogen.pdf.

Was müssen Sie jetzt tun?

Prüfen Sie bitte die Umsetzung des nunmehr geltenden Datenschutzrechtes in Ihrem Unternehmen anhand der veröffentlichten Fragenkataloge. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu.

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