DATENÜBERMITTLUNGEN IN DRITTSTAATEN – WICHTIGE ÄNDERUNG DER RECHTLICHEN BEDINGUNGEN
Wednesday, 04 August 2021
by Alice Laudien
Seit dem Wegfall des EU Privacy Shields ist die datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten (z.B. Kundendaten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eines Dienstleisters) in ein Land außerhalb der EU deutlich schwieriger geworden. Die Übermittlung der Daten unterliegt besonderen Beschränkungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Eine rechtlich unproblematische Übertragung ist grundsätzlich dann möglich, wenn ein sogenannter „Angemessenheitsbeschluss“ der EU-Kommission
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