ANMATHO AG

  • Home
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Vorstand
    • Referenzen
    • Partnerschaften & Mitgliedschaften
    • Aktuelle Stellenangebote
  • Blog-Artikel
    • News
    • Podcast
  • Informationssicherheit
    • Unser Portfolio
    • Go-digital
  • Datenschutz
  • Technische Sicherheit
    • System zur Angriffserkennung
    • Der Dokumentenaustausch
    • Penetrationtest
    • Server-Virtualisierung
  • Seminare
    • Seminare
    • eLearning
  • Kontakt

DATENÜBERMITTLUNGEN IN DRITTSTAATEN – WICHTIGE ÄNDERUNG DER RECHTLICHEN BEDINGUNGEN

Wednesday, 04 August 2021 by Alice Laudien

Seit dem Wegfall des EU Privacy Shields ist die datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten (z.B. Kundendaten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eines Dienstleisters) in ein Land außerhalb der EU deutlich schwieriger geworden. Die Übermittlung der Daten unterliegt besonderen Beschränkungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Eine rechtlich unproblematische Übertragung ist grundsätzlich dann möglich, wenn ein sogenannter „Angemessenheitsbeschluss“ der EU-Kommission

  • Published in Allgemein, Datenschutz, Fachbeiträge
Tagged under: Angemessenheitsbeschluss, Datenübermittlung in Drittländer, DS-GVO, EU-Kommission, Standardvertragsklauseln

Kontakt

phone: +49 40 229 47 19 – 0
fax: +49 40 229 47 19 -19
e-mail: info@anmatho.de

Aktuelle News

  • Business Continuity Management - Erdbeben

    WIE EIN EFFEKTIVES BUSINESS CONTINUITY MANAGEMENT AUCH BEI NATURKATASTROPHEN HILFT

  • Wächter bewacht Daten

    Datenschutz in ein bestehendes ISMS integrieren (Teil 4 – Erweiterung des Kontextes)

  • Home Office Management

    SICHERES ARBEITEN IM HOME OFFICE – AUS DEN AUGEN, AUS DEM SINN …

TOP