IT-SICHERHEITSGESETZ 2.0 – UNTERNEHMEN IM BESONDEREN ÖFFENTLICHEN INTERESSE
Unter das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das am 21. Mai 2021 verabschiedet wurde, fallen jetzt auch „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ (UBI). Für diese Unternehmen hat das BSI nun die ersten konkreten Anforderungen festgelegt. Doch welche Unternehmen fallen unter die Bezeichnung „UBI“? Hier kann man in drei Kategorien unterscheiden. Kategorie 1: Die Juristische Bezeichnung lautet: „Unternehmen, die
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REFERENTENENTWURF ZUM IT-SICHERHEITSGESETZ 2.0
Im neuen IT-Sicherheitsgesetzt sollen weitere Sektoren aufgenommen und die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeweitet werden. Am 29.03.2019 wurde der Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in die Ressortabstimmung eingebracht. Ziel des Referentenentwurfes ist weitere Unternehmen als Kritische Infrastruktur einzubeziehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Abfallentsorgung oder Infrastrukturen aus den Bereichen Chemie und
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