Entsorgungsbetriebe sind systemrelevant, das sollte allen klar sein. Das ist auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewusst. Daher sollen Entsorgungsbetriebe künftig nach IT-SiG 2.0 zu den kritischen Infrastrukturen gehören.
Durch die Pandemie hat sich gezeigt, dass auch die Entsorger vor neue Herausforderungen gestellt werden. Steigende Abfallmengen aus privaten Haushalten und durch die verminderte Produktion sinkende Abfallmengen aus den gewerblichen Bereichen. Daraus ergibt sich neben einer Wertstoffknappheit z.B. beim Papierrecycling (nichts rein-nichts raus) eine Verschiebung der Abfallströme. Mehr Hausmüll und weniger recyclingfähige Abfälle bringen die Lager und Anlagen der Entsorger z.T. jetzt schon an ihre Kapazitätsgrenzen.
Auch wenn es derzeit noch keine spürbaren Einschränkungen bei der Abfallentsorgung gibt, haben viele Unternehmen der Branche bereits vorgesorgt und flexible Regelungen zum Betriebsmanagement getroffen. Schichtbetrieb, Kleingruppen, räumliche Trennung, die Entsorgungsbetriebe haben schon viele Maßnahmen getroffen, um einen massiven Personalausfall durch COVID-19 Erkrankte zu vermeiden.
Die Einstufung der gesamten Entsorgungswirtschaft als systemrelevant ist in diesem Punkt ein wichtiges politisches Signal. Systemrelevanz ist das Stichwort, unter dem Einrichtungen und Betriebe zusammengefasst werden, die das grundlegende Funktionieren des öffentlichen Lebens aufrechterhalten. Das bringt aber für die Unternehmen auch neue Herausforderungen mit sich. Denn neben den Plänen, um einen Personalausfall zu verhindern muss mit der zukünftigen Einstufung als KRITIS auch der gesamte IT-gestützte Entsorgungsprozess betrachtet werden. Hier gibt es klare Anforderungen an die Betriebe wie das zu bewerten, umzusetzen und nachzuweisen ist.
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