Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat auch auf die Datenschutzgesetze der Religionsgemeinschaften einen nicht unerheblichen Einfluss. Nachdem die Katholische Kirche mit dem KDG ein neues Gesetz zum Datenschutz geschaffen hat, folgte ihr anschließend auch die Evangelische Kirche mit dem DSG-EKD.
Hervorzuheben sind in beiden Gesetzen die Bereiche:
• Sanktionen und Rechtsweg zu den kirchlichen Verwaltungsgerichten;
• Einwilligung Minderjähriger in Bezug auf elektronische Angebote;
• IT-Sicherheit;
• Beschäftigtendatenschutz;
• Videoüberwachung bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen.
Insgesamt ist festzustellen, dass auch mit der Geltung der DS-GVO weiterhin Besonderheiten im kirchlichen Datenschutz bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des “Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit” unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Kirchen/Kirchen-node.html