CORONA: PRÜFUNG DES IMPFSTATUS DURCH DIE ARBEITGEBER
Wednesday, 13 October 2021
by Carlheinz Lindenau
Ab dem 01. November 2021 entfällt die Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz bei behördlich angeordneten Corona-Maßnahmen, wenn die rechtzeitige Inanspruchnahme von spezifischen Prophylaxe-Maßnahmen, wie einer Impfung, dies hätte verhindern können. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit in einer solchen Situation den Impfstatus abzufragen. Bisher konnten Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG § 56 Abs. 1) eine staatliche Entschädigungsleistung
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