VORSICHT VOR ABMAHNFALLEN BEI BETROFFENENRECHTEN!
Freitag, 19 Februar 2021
von Manuela Zuppa
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) hat festgestellt, dass vermehrt Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO gestellt werden, deren einziges Ziel es ist, Schadenersatz zu fordern. Nach Aussage des GDD wird den jeweiligen Verantwortlichen gegenüber eine Drohkulisse aufgebaut, um so eine außergerichtlich vereinbarte Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes sowie eine Erstattung der angeblich
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