DATENÜBERMITTLUNGEN IN DRITTSTAATEN – WICHTIGE ÄNDERUNG DER RECHTLICHEN BEDINGUNGEN
Seit dem Wegfall des EU Privacy Shields ist die datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten (z.B. Kundendaten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eines Dienstleisters) in ein Land außerhalb der EU deutlich schwieriger geworden. Die Übermittlung der Daten unterliegt besonderen Beschränkungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Eine rechtlich unproblematische Übertragung ist grundsätzlich dann möglich, wenn ein sogenannter „Angemessenheitsbeschluss“ der EU-Kommission
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DATENSCHUTZ NEWSLETTER JUNI 2021
In unserem Juni Datenschutz Newsletter stellen wir Ihnen neben den aktuellen News zur Datenübermittlung in Drittländer zwei weitere Themen vor, zu denen uns in letzter Zeit vermehrt Fragen unserer Kunden erreicht haben und die wir Ihnen genauer erläutern möchten. Sollten Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Kontakt Wir wünschen
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