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Informationssicherheit nach ISO 27001 für Vorstände und Geschäftsführer (Teil 3)

Kommunikation und Berichtswege im ISMS

In den ersten beiden Teilen dieser Artikelserie haben wir uns mit den Aufgaben von Geschäftsführern und Vorständen in einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bezüglich des Zusammensetzen eines Projektteams für die Einführung des ISMS sowie mit den Rollen und der Aufbauorganisation für den Betrieb des ISMS beschäftigt. In diesem Beitrag soll es um die Berichtswege hin zur obersten Leitung eines Unternehmens gehen.

Zuweisung von Verantwortung und Befugnissen zum Berichten

Es ist die Aufgabe der obersten Leitung, also von Geschäftsführern und Vorständen, die Verantwortlichkeit und die Befugnisse für das Berichten über die Leistung des Informationssicherheits-Managementsystems an die oberste Leitung, also an sich selbst, zuzuweisen. Mit anderen Worten, wenn die oberste Leitung nichts aus dem ISMS hört, hat sie selbst etwas falsch gemacht. Lassen wir den Fall, dass genau dies beabsichtigt ist, einmal außen vor…

Die Geschäftsführer und Vorstände sollten also zumindest einer Person, meist dem CISO oder Informationssicherheitsbeauftragten, die Pflicht zur Berichterstattung auferlegen. Verbunden mit einem jederzeitigen und unmittelbaren Vortragsrecht sorgt dies dafür, dass die oberste Leitung auch in außergewöhnlichen Situationen, wie akuten Informationssicherheitsvorfällen jederzeit informiert ist. Aber auch andere Themen, die sonst in der Hierarchie und Bürokratie einer Organisation zu versickern drohen, kommen so “ganz oben” an. Kluge Informationssicherheitsbeauftragte werden von diesem Recht nur sehr dosiert Gebrauch machen, so dass die Befürchtung einer Überbeanspruchung der Führung in der Praxis meist unbegründet ist.

Kennzahlen

Kennzahlen bieten ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die ISO 27001:2022 fordert dieses Instrument in Kapitel 9.1, der BSI-Standard 200-1 in Kapitel 4.1 “Aufgaben und Pflichten des Managements”. Sich wichtige Kennzahlen regelmäßig berichten zu lassen, ermöglicht es der Führung im Bilde zu bleiben und steuernd eingreifen zu können. Dabei sollten zwei Ebenen abgedeckt werden:

  1. Wirksamkeit des Informationssicherheits-Managementsystems
    Funktioniert mein Managementsystem? Werden alle notwendigen Aktivitäten durchgeführt, wie z.B. Kennzahlenerfassung, Rollenbesetzungen, Risikobewertungen?
  2. Informationssicherheitsleistung
    Was kommt für die Informationssicherheit hinten raus, z.B. wie häufig auf Links in Phishing-E-Mails geklickt wurde oder wie häufig unbegleitete “Fremde” auf dem Betriebsgelände angetroffen wurden?

Auditberichte

Die eigene Organisation sollte regelmäßig in Hinblick auf Informationssicherheit auditiert werden. Die resultierenden Auditberichte zeigen Nichtkonformitäten und Verbesserungspotentiale auf. Eine wichtige Informationsquelle für die Organisationsleitung.

Managementbewertung

In der Managementbewertung bewertet die Geschäftsführung bzw. der Vorstand ihr bzw. sein ISMS. Diese Sichtweise ist wichtig. Wenn es keine spezifischen Anforderungen gibt, so gehört es mindestens zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten der Organisationsleitung für ein angemessenes Niveau der Informationssicherheit zu sorgen. Dieser Pflicht kommt sie nach, indem sie ein ISMS einrichtet bzw. einrichten lässt. In der Folge muss sie sich vergewissern, dass dieses System funktioniert und es daher bewerten.

In der Praxis sieht es meist so aus, dass der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) der obersten Leitung berichtet. Gegenstand des Berichts sind u.a. der Status von Maßnahmen als Folge vorheriger Managementbewertungen, Veränderungen bei verschiedenen das ISMS betreffenden Themen, Nichtkonformitäten und zugehörige Ursachenanalysen sowie Korrekturmaßnahmen, wichtige Kennzahlen, Auditergebnisse, Stand bei der Erreichung von Informationssicherheitszielen, Ergebnisse der Risikobeurteilung,  Umsetzungsgrad beschlossener Maßnahmen sowie allgemeine Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung. Auf all diese Dinge muss die Führung wertend reagieren. Notwendige Entscheidungen müssen von der obersten Leitung getroffen werden. Die Managementbewertung ist also nichts, was die oberste Leitung einfach konsumieren darf. Vielmehr ist es andersherum. Der Bericht des ISB liefert nur die Informationen, die als Grundlage für die Bewertung und Anpassung des ISMS durch die Geschäftsführung bzw. Vorstand dienen.

Damit wären die wesentlichen Teile der Kommunikation und Berichtswege an die oberste Leitung im ISMS beschrieben. Wie immer kommt es auch hier darauf an, dies möglichst gut in die Prozesse des Unternehmens zu integrieren. Integration in die Prozesse soll dann auch das Thema des nächsten Artikels dieser Serie werden.

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